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   BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81   

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BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81 (https://dejure.org/1982,1153)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1982 - 1 StR 734/81 (https://dejure.org/1982,1153)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81 (https://dejure.org/1982,1153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei Vorliegen straferschwerender Umstände - Berücksichtigung der geistig-seelischen Verfassung einer Angeklagten bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 200
  • StV 1982, 417
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Die Schuldminderung, die sich aus der herabgesetzten Schuldfähigkeit ergibt, kann durch andere, erschwerende Umstände aufgehoben werden (vgl. BGHSt 7, 28, 31; Urteil vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76; Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76; BayObLG NJW 51, 284).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Zu beachten wird ferner sein, daß eingeschränkte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich nur dann von Bedeutung ist, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat; die gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 21 StGB ist nicht möglich (BGHSt 21, 27; GA 1968, 279; Urteil vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75; Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 83/78).
  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66

    Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Welchen Strafrahmen der Tatrichter wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung (BGHSt 21, 57, 59; Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Urteil vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78, bei Holtz MDR 1978, 987).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 308/75

    Abgrenzung von der Annahme einer Schizophrenie oder lediglich verminderter

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Zu beachten wird ferner sein, daß eingeschränkte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich nur dann von Bedeutung ist, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat; die gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 21 StGB ist nicht möglich (BGHSt 21, 27; GA 1968, 279; Urteil vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75; Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 83/78).
  • BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76

    Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Die Schuldminderung, die sich aus der herabgesetzten Schuldfähigkeit ergibt, kann durch andere, erschwerende Umstände aufgehoben werden (vgl. BGHSt 7, 28, 31; Urteil vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76; Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76; BayObLG NJW 51, 284).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Welchen Strafrahmen der Tatrichter wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung (BGHSt 21, 57, 59; Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Urteil vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78, bei Holtz MDR 1978, 987).
  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - Fehlendes Bewusstsein infolge eines sich

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Zu beachten wird ferner sein, daß eingeschränkte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich nur dann von Bedeutung ist, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat; die gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 21 StGB ist nicht möglich (BGHSt 21, 27; GA 1968, 279; Urteil vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75; Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 83/78).
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78

    Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
    Welchen Strafrahmen der Tatrichter wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung (BGHSt 21, 57, 59; Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Urteil vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78, bei Holtz MDR 1978, 987).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05

    Hausfriedensbruch: Begriff des befriedeten Besitztums i.S.v. § 123 StGB im

    Das Amtsgericht hat offensichtlich verkannt, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden kann (vgl. BGH, NStZ 1986, 254; 1982, 200, 201 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Insofern lassen sie zunächst nicht sicher erkennen, von welcher Alternative des § 21 StGB die Strafkammer ausgehen wollte; beide Alternativen können nicht gleichzeitig gegeben sein (BGH NStZ 1986, 264; 1982, 200, 201 m.w.N.).
  • LG Hagen, 24.06.2013 - 46 KLs 300 Js 1873/10

    Pflegedienst-Leiterin bereicherte sich an Wachkoma-Patienten

    Auf Grundlage E2 hinsichtlich E2 Wahl zwischen verschiedenen potentiell anwendbaren Strafrahmen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a.: BGH NStZ 1982, S. 200 m.w.N.) vorzunehmenden Gesamtabwägung aller objektiven und subjektiven, tat- und täterbezogenen Umstände E2 verfahrensgegenständlichen Tat ist L2 zu E2 Auffassung gelangt, dass kein Anlass besteht, unter Annahme eines Regelfalls des § 263 Abs. 1 StGB - bzw. des § 267 Abs. 1 StGB - trotz E2 Verwirklichung eines Regelbeispiels des § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB - bzw. des § 267 Abs. 3 Nr. 1 StGB - auf den milderen Strafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB - bzw. des § 267 Abs. 1 StGB - zurückzugreifen.
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Zumindest die Anwendung des § 21 StGB kann nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1982, 200, 201; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5, Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19

    Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete

    Welchen Strafrahmen es wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15; Urteile vom 3. Mai 1966 - 5 StR 173/66, BGHSt 21, 57, 59; vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81, NStZ 1982, 200; Schönke/Schröder/Kinzig, aaO § 50 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Diese Umstände dürfen jedoch nicht zur Anwendung des Regelstrafrahmens führen, wenn sie gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit begründeten Zustand des Angeklagten bedingt waren (vgl, BGHSt 16, 360, 364 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61]; BGH StrVert 1981, 401; NStZ 1982, 200; StrVert 1984, 202).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94

    Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -

    Die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer wird auch zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB nicht zugleich sowohl auf fehlende (oder erheblich verminderte) Einsichtsfähigkeit als auch auf fehlende (oder erheblich verminderte) Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (vgl. z.B. BGH bei Holtz MDR 1987, 93; BGH NStZ 1982, 200, 201 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Es hat sich hierbei nicht mit der Frage befaßt, inwieweit die diesen Wertungen zugrunde liegende besondere Gestaltung des Falles - der Angeklagte hatte seinem Opfer mehr als zwanzig Messerstiche versetzt - gerade auf die tiefgreifende Bewußtseinsstörung zurückzuführen ist, die in Anlehnung an § 21 StGB zur Milderung der Jugendstrafe führt; solche Umstände dürfen nicht ohne weiteres strafschärfend gewertet werden (BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1982, 200; BGH, Beschlüsse vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85 und vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85).
  • BGH, 04.06.2015 - 5 StR 201/15

    Unanwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Strafrahmenwahl

    Es ist indes nicht verpflichtet, den jeweils für den Angeklagten günstigeren Strafrahmen zugrunde zu legen; es unterliegt vielmehr seiner pflichtgemäßen Entscheidung, welchen Strafrahmen es wählt (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1966 - 5 StR 173/66, BGHSt 21, 57, 59; vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81, NStZ 1982, 200; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 50 Rn. 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 933; aA Theune in LK-StGB, 12. Aufl., § 50 Rn. 15 f.; Horn/Wolters, SK-StGB, 8. Aufl., § 50 Rn. 5; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 50 Rn. 5).
  • KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21

    Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall und vertypten Milderungsgründen;

    Welchen Strafrahmen es wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 aaO; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15 -, juris; BGH vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81 -, juris).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist

  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 665/85

    Einsicht - Seelische Störung - Strafmilderung - Anforderungen an Erklärung einer

  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84

    Berücksichtigung der Vorgeschichte

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 454/96

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Handlungsintensität,

  • BGH, 15.07.1998 - 3 StR 288/98

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel

  • BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88

    Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 289/87

    Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs auf den Strafrahmen - Verantwortlichkeit bei

  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 196/89

    Ausschluss eines geistig-seelischen Ausnahmezustandes bei der Begehung eines

  • BGH, 12.06.1987 - 3 StR 205/87

    Berücksichtigung des möglichen Einflusses der verminderten Schuldfähigkeit des

  • BGH, 30.04.1986 - 4 StR 186/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und

  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21

  • BGH, 04.07.1986 - 1 StR 346/86

    Strafschwerende Berücksichtigung der Art der Tatausführung unter dem

  • BGH, 22.04.1986 - 1 StR 133/86

    Versuchter Totschlag im minder schweren Fall - Auswirkungen "starker psychischer

  • BGH, 04.08.1982 - 2 StR 393/82

    Strafzumessung - Minderschwerer Fall - Milderungsgründe - Doppelverwertung -

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