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   BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80   

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https://dejure.org/1981,17853
BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80 (https://dejure.org/1981,17853)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1981 - 1 StR 738/80 (https://dejure.org/1981,17853)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1981 - 1 StR 738/80 (https://dejure.org/1981,17853)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Absehen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten bei der Strafzumessung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80
    Zwar ist das Gericht nach § 267 Abs. 3 StPO nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen darzulegen; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80
    Denn ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld dieses Täters noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit, insbesondere seine Strafempfindlichkeit beurteilen (BGHSt 7, 28, 31; Maurach, Deutsches Strafrecht allgemeiner Teil 4, Aufl. Seite 843).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe

    Auszug aus BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80
    Derartig lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Strafzumessung - Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80
    Es stellt nach alledem einen Verstoß gegen das sachliche Recht dar, wenn das Gericht für die Strafzumessung ausschließlich die Umstände der Tat und die bisherigen Vorstrafen verwertet, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täter jedoch überhaupt nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 528/79; Beschl. vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78).
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79

    Urteilsbegründung ohne erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und

    Auszug aus BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80
    Es stellt nach alledem einen Verstoß gegen das sachliche Recht dar, wenn das Gericht für die Strafzumessung ausschließlich die Umstände der Tat und die bisherigen Vorstrafen verwertet, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täter jedoch überhaupt nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 528/79; Beschl. vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 251/83

    Unmögliche Beurteilung der Strafzumessungsgründe an Hand der lückenhaften

    Die lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80 und 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 521/81

    Anforderungen an die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Hauptbelastungszeugin

    Es ermöglicht dem Revisionsgericht nicht die Prüfung, ob die Strafkammer die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80; Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81; Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 331/81).
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