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   BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17   

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https://dejure.org/2017,16125
BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17 (https://dejure.org/2017,16125)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - 1 StR 76/17 (https://dejure.org/2017,16125)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - 1 StR 76/17 (https://dejure.org/2017,16125)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 JGG
    Jugendstrafsache: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 18 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten; Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden; Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schuldschwere

  • rewis.io

    Jugendstrafsache: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; JGG § 18 Abs. 2
    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten; Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden; Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schuldschwere

  • datenbank.nwb.de

    Jugendstrafsache: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 231
  • StV 2017, 715
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16

    Bemessung von Jugendstrafe (Abwägung von Tatunrecht und Folgen der Strafe für die

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17
    Die Urteilsgründe müssen daher in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16, juris).
  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17
    Zwar kommt bei Angeklagten, die zum Zeitpunkt der Verurteilung seit Jahren erwachsen sind, dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer einer Sanktion nur noch ein geringes Gewicht zu (vgl. die von der Kammer zitierte Entscheidung des BGH vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. für einen zum Zeitpunkt des Urteils gute 23 ½ Jahre alten Angeklagten).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Der Senat hat jedoch berücksichtigt, dass der Erziehungsgedanke angesichts des Alters der Angeklagten nur noch von vermindertem Gewicht ist (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015, 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f.; vom 5. April 2017, 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; Urteil vom 29. November 2017, 2 StR 460/16, juris Rn. 17 ff.).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    - In Beschlüssen vom 17. Juni 1997 und 5. April 2017 hat der 1. Senat diesen Grundsatz im Rahmen allgemeiner Ausführungen zur Bedeutung der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung betont (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 StR 288/97 - StV 1998, 334; Beschluss vom 5. April 2017 - 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Jugendstrafe gegen einen bei Aburteilung 21 Jahre und drei Monate alten Angeklagten, weil der Erziehungsgedanke nicht einmal mit geringem Gewicht in die Zumessungserwägungen eingeflossen war (BGH NStZ-RR 2017, 231, Rn. 2 bei juris).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17; Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588; Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat; vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe bemisst sich ihre Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten (vgl. BGH, StV 2013, 37 f.; BGH StV 2014, 742 f.; BGH, NStZ 2014, 407 f.; BGH, Beschluss vom 19.04.2016 - 1 StR 95/16 - Rn. 5 m.w.N., juris = NStZ 2016, 683; BGH, NStZ-RR 2017, 231).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

    Der Senat hat jedoch berücksichtigt, dass der Erziehungsgedanke angesichts des Alters des Angeklagten von XX Jahren nur noch von vermindertem Gewicht ist (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015, 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f.; vom 5. April 2017, 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; Urteil vom 29. November 2017, 2 StR 460/16, juris Rn. 17 ff.; StV 2019, 466 f.).
  • LG Mönchengladbach, 01.09.2021 - 32 KLs 14/21
    Ihre Höhe bemisst sich vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten (BGH NStZ-RR 2017, 231, 231).
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