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   BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75   

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https://dejure.org/1976,1449
BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75 (https://dejure.org/1976,1449)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1976 - 1 StR 764/75 (https://dejure.org/1976,1449)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75 (https://dejure.org/1976,1449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Verjährung der Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 977
  • MDR 1976, 501
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Rüge verkennt, daß der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur für die Fälle vorgeschrieben ist, in denen das Gericht - sei es nun auf Grund neuer Tatsachen oder nicht - auf die im Eröffnungsbeschluß bezeichnete Tat ein anderes Strafgesetz anwenden will, als dort angeführt war; die Vorschrift gilt aber nicht für die Fälle, in denen die Verurteilung bei gleichbleibendem Strafgesetz nur auf zum Teil andere Tatsachen gegründet wird (BGHSt 19, 141, 142).

    Es genügt insoweit, daß der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung darüber unterrichtet wird, in welchen - vom Eröffnungsbeschluß dazu nicht herangezogenen - Tatsachen das Gericht möglicherweise ein Merkmal des strafrechtlichen Tatbestandes finden wird (BGHSt 19, 141, 143).

  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Das bedeute eine Verschiebung der Tatzeit, die nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 19, 88 f. zum Hinweis verpflichtet hätte.

    Aus diesem Gesichtspunkt hat der 5. Strafsenat später selbst seine von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 19, 88 dahin eingegrenzt, daß sich dort der Vorwurf eines Sittlichkeitsverbrechens allein durch die Annahme eines anderen Tattages wesentlich geändert hatte, während bei dem den Gegenstand der späteren Entscheidung bildenden Betrug die Tatzeit keine entscheidende, sondern nur eine untergeordnete Bedeutung hatte (BGH, Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66).

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Das Hauptverhandlungsprotokoll, das in dem von § 274 Satz 1 StPO umschriebenen Rahmen dem Revisionsgericht die Nachprüfung erleichtern soll (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 863/75 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), kann aber seine Kontrollfunktion nicht erfüllen, wenn es mehrere Alternativen offenläßt, so daß unentschieden bleibt, von welcher auszugehen ist und welcher Verfahrensfehler als bewiesen gilt.
  • BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66

    Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Aus diesem Gesichtspunkt hat der 5. Strafsenat später selbst seine von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 19, 88 dahin eingegrenzt, daß sich dort der Vorwurf eines Sittlichkeitsverbrechens allein durch die Annahme eines anderen Tattages wesentlich geändert hatte, während bei dem den Gegenstand der späteren Entscheidung bildenden Betrug die Tatzeit keine entscheidende, sondern nur eine untergeordnete Bedeutung hatte (BGH, Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66).
  • BayObLG, 08.07.1953 - RReg. 1 St 199/52

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Es läßt Möglichkeiten, die als wesentliche Förmlichkeiten ersichtlich zu machen sind, wie die Vernehmung des Zeugen oder den Verzicht auf seine Vernehmung (vgl. BGHSt 24, 280; RGSt 58, 58, 59; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 273 Anm. 3 a) ebenso offen, wie Möglichkeiten, die (wie z.B. das eigenmächtige Sichentfernen des Zeugen) nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens gehören.
  • BGH, 26.01.1956 - 3 StR 438/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Denn ein solcher Hinweis ist weder erforderlich, wenn aus dem Fortsetzungszusammenhang alle Einzelhandlungen bis auf eine ausgeschieden werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1956 - 3 StR 438/55), noch in dem Falle, daß statt einer fortgesetzten Handlung eine natürliche Handlungseinheit angenommen wird (vgl. OLG Dresden, DRiZ 1928 Nr. 969; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 265 Anm. 3 b).
  • BGH, 10.07.1952 - 3 StR 796/51

    Aussagepflicht - Aussagebefugnis - Amtsverschwiegenheit - Vorgesetzte

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 408/58
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
  • RG, 20.12.1928 - III 623/28

    Wann beginnt bei betrügerisch herbeigeführter Zahlung einer Unfallrente die

  • RG, 07.01.1924 - II 950/23

    Welche Beweiskraft hat das schöfsengerichtliche Sitzungsprotokoll?

  • RG, 29.05.1923 - I 1161/22

    1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Die Revision ist im Kern darauf gestützt, ein solcher Hinweis sei als wesentliche Verfahrensförmlichkeit gemäß § 274 StPO nur durch das Hauptverhandlungsprotokoll beweisbar (so ohne nähere Begründung auch OLG München NJW 2010, 1826, 1827; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 368; Beulke in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 59), nicht aber durch die Urteilsgründe (BGH NJW 1976, 977, 978; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 274 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Infolgedessen führt die Einreihung eines formalen Erfordernisses unter die wesentlichen Förmlichkeiten dazu, daß die Protokollierung seiner Beachtung das Erfordernis als gewahrt, die Nichtbeurkundung es als nicht gewahrt erscheinen läßt, es sei denn, daß die formelle Beweiskraft der Sitzungsniederschrift entfällt, z.B. deshalb, weil (und soweit) der Einwand der Fälschung möglich und beweisbar ist oder weil (und soweit) das Protokoll offensichtliche Widersprüche oder Lücken, die sich aus ihm selbst ergeben, aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH NJW 1976, 977, 978; 1982, 1057; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 418/73).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Das gilt auch, wenn die Veränderung der tatsächlichen Grundlage der Sachentscheidung die Tatzeit betrifft, ohne daß der Schuldvorwurf dadurch eine wesentliche Veränderung erfährt (BGHSt 19, 141, 144 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH, Urt. vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine in den Formulierungen weitergehende frühere Auffassung (vgl. BGHSt 19, 88, 89) inzwischen dahin eingegrenzt, daß sie nur Fälle betreffe, in denen die Tatzeit für den Schuldvorwurf von ausschlaggebender Bedeutung sei (BGH, Urteile vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    Deshalb darf das Revisionsgericht im Wege freier Beweisermittlung und Beweiswürdigung klären, wie der Verfahrensablauf tatsächlich war (BGH NJW 1976, 977, 978; BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1980 - 1 StR 681/80: das doppeldeutige Protokoll hat keine formelle Beweiskraft; Aisberg JW 1930, 1069; Löwenstein JW 1932.421; KK-Engelhardt § 274 Rdn. 12).
  • BayObLG, 29.09.1992 - 2 ObOWi 350/92

    Hauptverhandlung; Protokoll; Bußgeldverfahren; Zeuge; Vernehmung; Aussage;

    c) Die formelle Beweiskraft des Protokolls entfällt zwar dann, wenn es offenkundig fehlerhaft ist, z.B. eine aus dem Protokoll selbst sich ergebende Lücke aufweist (vgl. BGH NJW 1976, 977).
  • BGH, 13.12.1977 - 5 StR 728/77

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Einstellung des Verfahrens mangels

    Daß während der Hauptverhandlung eine Änderung der tatsächlichen Beurteilung der Tat im Verhältnis zur zugelassenen Anklage eingetreten ist - Täuschung durch unzutreffende Altersangaben der versicherten Gegenstände statt falscher Angabe nicht beschädigter versicherter Gegenstände - nötigte das Landgericht nicht zu einem ausdrücklichen Hinweis (vgl. BGHSt 19, 141, 143 f. u. BGH, Urteil vom 24.2.1976 - 1 StR 764/75-), da der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung der Sachlage unterrichtet worden ist.
  • OLG Schleswig, 17.11.1980 - 1 Ss 551/80
    In einem Fall, in dem auch mit Hilfe der nicht widerlegbaren Beweisvermutung des StPO § 274 ein bestimmter Schluß nicht gezogen werden kann, darf im Wege freier Beweisermittlung und Beweiswürdigung geklärt werden, wie der Verfahrensablauf tatsächlich war (Anschluß BGH, 1976-02-24, 1 StR 764/75, MDR 1976, 501; Anschluß BGH, 1961-11-20, 2 StR 395/61, BGHSt 16, 306).
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