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BGH, 06.02.1997 - 1 StR 769/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97
Inhalt der Hauptverhandlung
Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96). - BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch …
Dazu hat der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; BGH NStZ 1985, 184;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12) vielfach darauf hingewiesen, daß die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren. - BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97
Sinn und Zweck der Beweiswürdigung
Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen (und der überflüssigen Aufzählung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise, auf denen das Urteil beruhen soll), die Aussage der Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).