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   BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16   

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https://dejure.org/2016,21912
BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16 (https://dejure.org/2016,21912)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2016 - 1 StR 77/16 (https://dejure.org/2016,21912)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 1 StR 77/16 (https://dejure.org/2016,21912)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, Rücktrittshorizont; beendeter Versuch: Erreichen außertatbestandlicher Handlungsziele)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 24 Abs 2 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
    Versuchte Körperverletzung: Fehlgeschlagener Versuch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 223, 23 Abs. 1, 22, 25 Abs. 2 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Körperverletzungshandlung aus der Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont); Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Versuchte Körperverletzung: Fehlgeschlagener Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Körperverletzungshandlung aus der Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont); Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    Beurteilung eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Körperverletzungshandlung aus der Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont); Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Versuchte Körperverletzung: Fehlgeschlagener Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom erfolgreichen Versuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 720
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    1. Die tateinheitliche Verurteilung der Angeklagten wegen versuchter (vorsätzlicher) Körperverletzung gemäß §§ 223, 23 Abs. 1, 22, 25 Abs. 2 StGB kann nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht einen strafbefreienden Rücktritt (§ 24 Abs. 2 StGB, vgl. zum Rücktritt bei Mittäterschaft durch einvernehmliches Nichtweiterhandeln auch Senat, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162) mit der nicht tragfähigen Erwägung verneint hat, es habe sich um einen fehlgeschlagenen Versuch gehandelt, denn der Faustschlag sei fehlgegangen.
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396 sowie BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Kann sich der Rechtsfehler - wie hier - nicht im Ergebnis zu Gunsten des Nichtrevidenten auswirken, findet eine Erstreckung nach § 357 StPO nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 1988 - 4 StR 297/88, NStZ 1989, 113, 114).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Ein solcher ist auch dann möglich, wenn der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat (BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221 und vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12

    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (kein Fehlschlag bei

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Ein solcher ist auch dann möglich, wenn der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat (BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221 und vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396 sowie BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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