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   BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82   

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BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung der Anhörung eines (weiteren) psychiatrischen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2264
  • MDR 1982, 767
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • JR 1983, 28
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, es sei von der Richtigkeit des psychiatrischen Gutachtens des Nervenarztes Dr. N. aus Tübingen - nach dem die Schuldfähigkeit des Angeklagten weder ausgeschlossen noch erheblich vermindert war - überzeugt; der genannte Sachverständige sei ihm seit vielen Jahren als fachlich qualifizierter und forensisch erfahrener Gutachter bekannt; sein Gutachten gehe nicht von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen aus und enthalte auch keine Widersprüche; schließlich verfüge Professor Dr. C. nicht über Forschungsmittel, die denen des Sachverständigen Dr. N. überlegen erscheinen (vgl. BGHSt 23, 176, 186).

    Außergewöhnliche Umstände, die zur Anhörung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen hätten drängen können (BGHSt 23, 176, 187/188), lagen nicht vor.

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81

    Totschlag - Besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift - insbesondere unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 2 GG - bestehen nicht; denn bei einer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten restriktiven Gesetzesauslegung, wie sie auch für § 211 StGB entwickelt worden ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] sowie BGHSt 30, 105), darf lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einem Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BVerfG JR 1979, 28; vgl. ferner BGH Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310/2311; Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 45).

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt also voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters außergewöhnlich groß ist; es muß ebenso schwer wiegen wie das eines Mörders; hierfür genügt nicht schon die bloße Nähe der die Tat kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal; es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1981, 2310/2311; Bruns, JR 1979, 29/30, nach dem "das minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein plus an Verwerflichkeit ausgeglichen" werden muß; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 212 Rdn. 12; Bruns, MDR 1982, 65/66; vgl. auch Oske, MDR 1968, 811).

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Soweit er die von ihm (erst am 5. November 1980) wahrgenommene Handverletzung beschrieben hat, war dies die Wiedergabe einer Befundtatsache hinsichtlich des körperlichen Zustands des Angeklagten, die über sein Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durfte (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 18, 107, 108).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Entgegen der Auffassung der Revision ist nicht ersichtlich, daß der Sachverständige Dr. N. die Tragweite der §§ 20, 21 StGB verkannt hat, indem er davon ausgegangen sei, daß nur dauerhafte , nicht auch vorübergehende seelische Störungen in Betracht kämen (vgl. BGHSt 14, 30, 32).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Soweit er die von ihm (erst am 5. November 1980) wahrgenommene Handverletzung beschrieben hat, war dies die Wiedergabe einer Befundtatsache hinsichtlich des körperlichen Zustands des Angeklagten, die über sein Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durfte (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 18, 107, 108).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Überzeugung des Gerichts beruht nicht allein auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. So., sondern auch auf dem von Professor Dr. M., Es ist im übrigen allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Aussage eines Zeugen oder eines Sachverständigen festzustellen und zu würdigen; der dafür bestimmte Ort ist das Urteil (BGHSt 21, 149, 151; KK-Herdegen § 244 Rdn. 46; vgl. auch BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Überzeugung des Gerichts beruht nicht allein auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. So., sondern auch auf dem von Professor Dr. M., Es ist im übrigen allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Aussage eines Zeugen oder eines Sachverständigen festzustellen und zu würdigen; der dafür bestimmte Ort ist das Urteil (BGHSt 21, 149, 151; KK-Herdegen § 244 Rdn. 46; vgl. auch BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77

    Besetzung des Gerichts als Revisionsgrund - Ein die Aussage verweigernder,

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 24.04.1978 - 1 BvR 425/77
  • LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17

    Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei

    Das Minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, muss durch ein Plus an Verwerflichkeit ausgeglichen werden (BGH NJW 1982, 2264).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck gekommene Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß ist, daß es ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders; zu der "Nähe" der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal müssen noch schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; NStZ 1993, 342; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3; Eser NStZ 1984, 49, 51 f.).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Einen solchen Mangel weist das angefochtene Urteil nicht auf: Es steht in Einklang damit, daß lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden darf, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einen Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BGH NJW 1981, 2310/2311 = NStZ 1982, 114/115; BGH NJW 1982, 2264, 2265; vgl. Bruns JR 1979, 29/30).

    Das sind besonders gewichtige Umstände, die für jeden der beiden Totschlagsfälle eine dem Mordvorwurf gleichkommende Strafwürdigkeit zu begründen vermochten (vgl. BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310 = NStZ 1982, 114, 115; BGH NJW 1982, 2264, 2265).

  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03

    Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4).
  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5; vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Ist der Angeklagte eines dritten (versuchten) Tötungsdelikts schuldig, so können sich aus diesem Umstand für die Ermessensentscheidung, ob für jedes der drei Verbrechen von der in § 21 StGB vorgesehenen fakultativen Strafmilderung Gebrauch zu machen ist, weitere Gesichtspunkte ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NJW 1982, 2264, 2265) .
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters so schwer wiegt wie das eines Mörders (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NStZ 1982, 508).
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