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   BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93   

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https://dejure.org/1994,2332
BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93 (https://dejure.org/1994,2332)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1994 - 1 StR 770/93 (https://dejure.org/1994,2332)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93 (https://dejure.org/1994,2332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der Antragsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 77 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1165
  • MDR 1994, 391
  • NStZ 1994, 281
  • NStZ 1995, 225
  • StV 1994, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    Der Strafantrag ist eine Prozeßvoraussetzung, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen an Hand der Akten geprüft und deren Fehlen von Amts wegen beachtet werden muß (BGHSt 6, 155, 156; Wache in KK 3. Aufl. § 158 Rdn. 33 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.1953 - 4 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1953, 1479: Billigung des Strafantrags, den ein nicht personensorgeberechtigter Elternteil gestellt hat, durch den personensorgeberechtigten Elternteil; OLG Stuttgart, Justiz 1976, 437: Billigung des Strafantrags, den ein hierzu nicht befugter Unterbezirkssekretär einer politischen Partei gestellt hat, durch den zuständigen Kreisvorsitzenden; BayObLGSt 1980, 64, 65: Billigung eines Strafantrags gemäß § 119 BetrVG, den ein hierzu nicht befugter Gewerkschaftsangestellter gestellt hat, durch den zuständigen Vorstand).
  • BGH, 15.09.1981 - 4 StR 417/81

    Entführung - Gesetzlicher Vertreter - Alter der Geschädigten - Strafantrag -

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    § 77 Abs. 3 StGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dahin auszulegen, daß neben dem Minderjährigen auch dessen gesetzlicher Vertreter ein Strafantragsrecht hätte, also auch ein Strafantrag des Minderjährigen wirksam sein könnte, sondern dahin, daß bei einer zum Nachteil eines Minderjährigen begangenen Straftat nur der gesetzliche Vertreter einen wirksamen Strafantrag stellen kann (BGH NStZ 1981, 479 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 29.07.1980 - RReg. 4 St 173/80
    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1953, 1479: Billigung des Strafantrags, den ein nicht personensorgeberechtigter Elternteil gestellt hat, durch den personensorgeberechtigten Elternteil; OLG Stuttgart, Justiz 1976, 437: Billigung des Strafantrags, den ein hierzu nicht befugter Unterbezirkssekretär einer politischen Partei gestellt hat, durch den zuständigen Kreisvorsitzenden; BayObLGSt 1980, 64, 65: Billigung eines Strafantrags gemäß § 119 BetrVG, den ein hierzu nicht befugter Gewerkschaftsangestellter gestellt hat, durch den zuständigen Vorstand).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Soweit der Angeklagte in den Fällen II. 258, 419, 516, 608, 794, 948, 961, 1117, 1160, 1252, 1275 und 1445 der Urteilsgründe wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zum Nachteil minderjähriger Patientinnen verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO aus verfahrensökonomischen Gründen ein, weil nach Aktenlage ohne ergänzende, im Freibeweisverfahren durchzuführende (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93, NJW 194, 1165) Ermittlungen nicht abschließend beurteilt werden kann, ob in diesen Fällen wirksame Strafanträge der Erziehungsberechtigten gemäß § 77 Abs. 3 StGB vorliegen.
  • KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10

    Nebenklage: Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der von einem nicht Antragsberechtigten gestellte und daher unwirksame Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1994, 1165 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2001 - 1 Ss 16/01

    Strafantragsbefugnis bei Hausfriedensbruch

    Allerdings ist in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (BGH NJW 1994, 1165; BOHR StGB § 77 b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1 Strafantrag; MDR bei Dallinger 1955, 143; OLG Düsseldorf VRS 71, 29, 30; BayObLG DAR 1987, 307; a.A. KG NStZ 1990, 144).

    Aus Gründen der Rechtsklarheit ist zudem stets erforderlich, dass die Billigung eines unwirksamen Strafantrages in irgendeiner Weise deutlich erkennbar nach außen tritt (BGH NJW 1994, 1165, 1166).

  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 184/23

    Änderung des Schuldspruchs und einer teilweisen Aufhebung der

    aa) Die Strafkammer durfte den rechtsfehlerfrei festgestellten Verstoß gegen Weisungen - wenngleich mit eingeschränktem Gewicht - in der Strafzumessung verwerten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93, NJW 1994, 1165; Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9; LK-StGB/Greger/Lohse/Valerius/Weingarten, 13. Aufl., Vor §§ 77-77e Rn. 14 mwN).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Dies begründet ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGHSt 22, 90; 6, 155; NJW 94, 1165; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 77 Rdn. 2; Greger/Weingarten in LK-StGB 13. Aufl, § 77 Rdn. 1; Bosch in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 77 Rdn. 48) und der Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung des Zeugen D. entgegensteht.
  • OLG Schleswig, 23.02.2017 - 2 Ws 88/17

    Für einen minderjährigen Geschädigten kann nur dessen ge- setzlicher Vertreter

    Vielmehr ist auch bei einer zum Nachteil eines Minderjährigen begangenen Straftat ausschließlich der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93 -. BGH, NStZ 1981, 479 mit weiteren Nachweisen).

    Zwar sind Konstellationen denkbar und von der Rechtspre- chung anerkannt, in welchen ein von einem nicht Antragsberech- tigten gestellter Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Be- rechtigte diesen innerhalb der Antragsfrist billigt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93 - Abs. 10, juris).

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Dies begründet ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGHSt 22, 90; 6, 155; NJW 94, 1165; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 77 Rdn. 2; Greger/Weingarten in LK-StGB 13. Aufl, § 77 Rdn. 1; Bosch in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 77 Rdn. 48) und der Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung des Zeugen D. entgegensteht.
  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
    Die Kammer hat zur Feststellung des Hangs eine Gesamtwürdigung vorgenommen, womit eine wertende Beurteilung der Gesamtheit der die Persönlichkeit des Angeklagten prägenden Umstände einschließlich seiner psychischen Befindlichkeit gemeint ist (vgl. BGH NStZ 94, 281; 05, 265; BGHR § 66 Abs. 1 Hang 8).
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