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   BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82   

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BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82 (https://dejure.org/1983,949)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1983 - 1 StR 772/82 (https://dejure.org/1983,949)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1983 - 1 StR 772/82 (https://dejure.org/1983,949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und Falschbeurkundung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Bestehen eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 24
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
    Denn ein Fahrer, der auf Grund von Geldzahlungen entgegenkommender behandelt wird, mehr Hilfe und Hinweise erhält und geringere Zeitverluste hinnehmen muß als ein anderer, wird diesem gegenüber - möglicherweise unter Verletzung der Dienstpflichten des Amtsträgers (BGHSt 15, 251 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60], BGH LM StGB § 332 Nr. 15) - bevorzugt.

    Das Urteil leidet insofern unter der mangelhaften Feststellung eines Zusammenhanges zwischen den gewährten Vorteilen und bestimmten, als Gegenleistung gedachten, vorgenommenen oder vorzunehmenden Diensthandlungen (vgl. BGHSt 15, 217, 222; 15, 250 f. [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]).

    Daß Angeklagte bewußt gegen Dienstvorschriften verstoßen und eine "Unsitte" (UA S. 52) mitgemacht haben, genügt nicht (BGHSt 15, 252 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]).

    Darum genügt es, daß sich der Beamte als käuflich zu erkennen gibt, mag er sich insgeheim auch vornehmen, die pflichtwidrige Handlung nicht zu begehen (BGHSt 15, 88, 97 m.w.N.; vgl. auch BGH LM Nr. 6 zu § 332; BGHSt 11, 125, 130; 14, 123, 130; 15, 239, 242; 15, 352, 354).

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
    Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs ist die - ausdrückliche oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, in der Amtsträger und Vorteilsgeber sich über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von ihm vorzunehmende oder vorgenommene Diensthandlung einig werden (BGHSt 15, 97, 223, 242, 355) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60].

    Darum genügt es, daß sich der Beamte als käuflich zu erkennen gibt, mag er sich insgeheim auch vornehmen, die pflichtwidrige Handlung nicht zu begehen (BGHSt 15, 88, 97 m.w.N.; vgl. auch BGH LM Nr. 6 zu § 332; BGHSt 11, 125, 130; 14, 123, 130; 15, 239, 242; 15, 352, 354).

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
    Es genügt also - auch zur Verurteilung wegen Vorteilsannahme - nicht schon die Annahme eines Vorteils durch den Amtsträger, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf seine Dienststellung, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder zu dem Zweck erfolgt, lediglich allgemeines Wohlwollen und Geneigtheit des Amtsträgers zu erkaufen (BGHSt 15, 223, 250 ff.) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60].

    Das Urteil leidet insofern unter der mangelhaften Feststellung eines Zusammenhanges zwischen den gewährten Vorteilen und bestimmten, als Gegenleistung gedachten, vorgenommenen oder vorzunehmenden Diensthandlungen (vgl. BGHSt 15, 217, 222; 15, 250 f. [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]).

  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
    Darum genügt es, daß sich der Beamte als käuflich zu erkennen gibt, mag er sich insgeheim auch vornehmen, die pflichtwidrige Handlung nicht zu begehen (BGHSt 15, 88, 97 m.w.N.; vgl. auch BGH LM Nr. 6 zu § 332; BGHSt 11, 125, 130; 14, 123, 130; 15, 239, 242; 15, 352, 354).

    Ihm kann der Anschein der Käuflichkeit für pflichtwidriges Handeln nur dann strafrechtlich zugerechnet werden, wenn die Diensthandlung objektiv pflichtwidrig (BGH LM Nr. 6 zu § 332 m.w.N.) und ihm die Pflichtwidrigkeit bewußt ist (BGHSt 15, 352, 356; Cramer in Schönke-Schröder 21. Aufl. Rdn. 24; Jeschek in LK 10. Aufl. Rdn. 10; Rudolphi in SK Rdn. 10, 17; Dreher/Tröndle 41. Aufl. Rdn. 6 bis 8, 10; Lackner 15. Aufl. Rdn. 5).

  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
    Darum genügt es, daß sich der Beamte als käuflich zu erkennen gibt, mag er sich insgeheim auch vornehmen, die pflichtwidrige Handlung nicht zu begehen (BGHSt 15, 88, 97 m.w.N.; vgl. auch BGH LM Nr. 6 zu § 332; BGHSt 11, 125, 130; 14, 123, 130; 15, 239, 242; 15, 352, 354).
  • BGH, 21.11.1958 - 1 StR 458/58

    Rechtliche Beurteilung eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen einfacher und

    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
    Nach der tatbestandlichen Änderung der §§ 331, 332 StGB durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) hält der Senat an seiner früheren, aufgrund des Wortlautes der §§ 331, 332 StGB a.F. entwickelten Ansicht (BGHSt 12, 146) nicht mehr fest.
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
    Darum genügt es, daß sich der Beamte als käuflich zu erkennen gibt, mag er sich insgeheim auch vornehmen, die pflichtwidrige Handlung nicht zu begehen (BGHSt 15, 88, 97 m.w.N.; vgl. auch BGH LM Nr. 6 zu § 332; BGHSt 11, 125, 130; 14, 123, 130; 15, 239, 242; 15, 352, 354).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme nach der alten Fassung des Tatbestandes wird indessen der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Unrechtsvereinbarung (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277, BGH, Beschl. v. 28. April 1994 - 1 StR 173/94).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Nach der alten Fassung des Tatbestandes würde einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme allerdings dann der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Vereinbarung in diesem Sinne (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277; BGH, Beschl. vom 28. April 1994 - 1 StR 173/94).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Zum anderen erforderten die Tatbestände der §§ 331 ff. StGB bis zu ihrer Änderung durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl. I, S. 2038) eine - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, bei der als Äquivalent für die Vorteilsgewährung eine bestimmte Diensthandlung erbracht wird (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - 1 StR 772/82, NStZ 1984, 24 mwN).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Die pflichtwidrige Diensthandlung gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit (vgl. u.a. RGSt 39, 193, 200; 64, 291, 292; BGHSt 7, 149, 151; 11, 125, 130; 14, 123, 127; 15, 88, 97; 15, 239, 242; BGH NStZ 1984, 24, 25).

    Geschütztes Rechtsgut ist im Falle des § 266 StGB das fremder Hand anvertraute Vermögen; bei den Bestechungstatbeständen ist es das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NStZ 1984, 24, 25; NStZ 1985, 497, 499).

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Der Tatbestand des § 332 Abs. 1 StGB verlangt, daß sich das zwischen Geber und Empfänger vorausgesetzte Einvernehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 24 ) auf eine bestimmte Diensthandlung oder eine Mehrheit bestimmter Diensthandlungen bezieht (RGSt 2, 219; 64, 328, 335 f; BGHSt 15, 217, 222 f; 15, 239, 250; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 331 Rdn. 17; Lackner, StGB 15. Aufl. § 331 Anm. 3 d).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    b) Die Tatbestände der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 217, 223; 352, 355; BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) übereinstimmend eine - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, bei der eine bestimmte Diensthandlung für die Vorteilsgewährung als Äquivalent erbracht wird (vgl. auch Rudolphi in SK-StGB § 331 Rdn. 29 m.w.N.).

    Die Zuwendung von Vorteilen zur Erlangung allgemeinen Wohlwollens reichte danach nicht aus (BGH NStZ 1984, 24).

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Es genügt also - auch zur Verurteilung wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB - nicht schon die Feststellung der Annahme eines Vorteils durch den Amtsträger, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf seine Dienststellung oder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung erfolgt (BGH NStZ 1984, 24 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Allerdings heißt es dort unter Anführung einer Reihe weiterer nur §§ 331, 332 StGB betreffender Rechtsprechungszitate (BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24; BGHSt 15, 88, 97, 217, 223; 352, 355; Rudolphi in SK-StGB § 331 Rdn. 29 m.w.N.), daß "die Tatbestände der §§ 331 bis 334 StGB a.F." nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmend eine Unrechtsvereinbarung erforderten, bei der eine bestimmte Diensthandlung als Äquivalent für die Vorteilsgewährung erbracht wird.
  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93

    Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung -

    Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs ist die - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, in der Amtsträger und Vorteilsgeber sich über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von ihm vorzunehmende oder vorgenommene Diensthandlung einig werden (BGHSt 15, 88, 97; 217, 223, 239, 242, BGH NStZ 1984, 24).

    Damit wird dem Schuldspruch endgültig der Boden entzogen, denn das Landgericht übersieht, daß Zuwendungen an Amtsträger, denen keine konkrete Unrechtsvereinbarung zugrundeliegt, nicht strafbar sind, auch wenn sie nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder deshalb erfolgen, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erkaufen (BGH NStZ 1984, 24 m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

  • BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02

    Urteil gegen Speyrer Kriminalbeamten weitgehend aufgehoben

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 393/99

    Bestechlichkeit; Beihilfe zur Untreue; Unrechtsvereinbarung; Umfang der

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich -

  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

  • BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94

    Amtsträgereigenschaft - Bestechung - Unrechtsvereinbarung - Diensthandlung -

  • FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17

    Unterfallen von Betriebsausgaben unter das Abzugsverbot bei Zahlung von

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 116/89

    Bestechung eines Bürgermeisters

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