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   BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15.   

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https://dejure.org/2015,47026
BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15. (https://dejure.org/2015,47026)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2015 - 1 StR 79/15. (https://dejure.org/2015,47026)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15. (https://dejure.org/2015,47026)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO
    Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Begriff des Verständigungsgesprächs; Anforderungen an die Revisionsbegründung)

  • lexetius.com

    StPO § 257c; MRK Art. 6 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 S 1 StPO, § 257c Abs 2 S 3 StPO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Kompensation überlanger Verfahrensdauer als Gegenstand einer Verständigung

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Verständigung ok: Höhe der Kompensation für überlange Verfahrensdauer

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1, Satz 2, § 273 Abs. 1a StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als Gegenstand einer Verständigung; Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer zum Ausgleich eines durch die Verletzung eines Menschenrechts entstandenen objektiven Verfahrensunrechts

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Rüge eine Verletzung der Protokollierungspflicht; Darlegung einer Verletzung der Mitteilungspflichten in Bezug auf den Nebenbeteiligten betreffende Verständigungsgespräche

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Kompensation überlanger Verfahrensdauer als Gegenstand einer Verständigung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 257c; MRK Art. 6 Abs. 1
    Kompensation als Verständigungsgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verständigung über die Verfahrensverzögerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer - und die Verständigung über ihre Kompensation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Revisionsgerichtliche Rüge eine Verletzung der Protokollierungspflicht; Darlegung einer Verletzung der Mitteilungspflichten in Bezug auf den Nebenbeteiligten betreffende Verständigungsgespräche

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Kompensation überlanger Verfahrensdauer als Gegenstand einer Verständigung

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kompensationsverständigungs-Fall

    Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 257c StPO
    Überlange Verfahrensdauer, Kompensation, Verständigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 43
  • NJW 2016, 1972
  • NStZ 2016, 428
  • StV 2016, 415
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Die Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer dient dem Ausgleich eines durch die Verletzung eines Menschenrechts entstandenen objektiven Verfahrensunrechts; sie ist Wiedergutmachung und soll eine Verurteilung des jeweiligen Vertragsstaates wegen der Verletzung des Rechts aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verhindern (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 137; BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, BGHR MRK Art. 6 Abs. 51 Verfahrensverzögerung 42; Krehl ZIS 2006, 168, 178; StV 2006, 408, 412).

    Auch das Gewicht der Tat und das Maß der Schuld spielen weder für die Frage, ob das Verfahren rechtsstaatswidrig verzögert worden ist, noch für Art und Umfang der zu gewährenden Kompensation eine Rolle (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 770 ff.).

    Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls, wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten, entscheidend (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die damit verbundenen Belastungen des Angeklagten stets bereits strafmildernd im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, es bei der Rechtsfolgenbestimmung über die Kompensation nur mehr um einen Ausgleich gerade der rechtsstaatswidrigen Verursachung der Verzögerung geht (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Grundsätze der richterlichen Sachverhaltsaufklärung und Überzeugungsbildung sollten hingegen nicht angetastet werden (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 67).

    Eine nach diesen Maßstäben zu bestimmende Kompensation berührt nicht die Grundsätze der richterlichen Sachverhaltsaufklärung und Überzeugungsbildung; eine Verständigung insoweit, also die Erzielung eines Einvernehmens (vgl. hierzu Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 16/12310, Anlage zu Nr. 8) stellt weder Gegenstand noch Umfang der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Pflicht zur Aufklärung des mit der Anklage vorgeworfenen Geschehens zur Disposition der an der Verständigung Beteiligten (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a.; BVerfGE 133, 168).

  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls, wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten, entscheidend (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die damit verbundenen Belastungen des Angeklagten stets bereits strafmildernd im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, es bei der Rechtsfolgenbestimmung über die Kompensation nur mehr um einen Ausgleich gerade der rechtsstaatswidrigen Verursachung der Verzögerung geht (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).

  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die damit verbundenen Belastungen des Angeklagten stets bereits strafmildernd im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, es bei der Rechtsfolgenbestimmung über die Kompensation nur mehr um einen Ausgleich gerade der rechtsstaatswidrigen Verursachung der Verzögerung geht (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).
  • BGH, 06.10.2010 - 2 StR 354/10

    Rechtsfolgen einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Anders als in dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10 (JR 2011, 167) zugrunde lag, gab es kein gerichtliches "Angebot" einer die tatsächlichen Grundlagen entbehrenden Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung.
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Die Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer dient dem Ausgleich eines durch die Verletzung eines Menschenrechts entstandenen objektiven Verfahrensunrechts; sie ist Wiedergutmachung und soll eine Verurteilung des jeweiligen Vertragsstaates wegen der Verletzung des Rechts aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verhindern (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 137; BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, BGHR MRK Art. 6 Abs. 51 Verfahrensverzögerung 42; Krehl ZIS 2006, 168, 178; StV 2006, 408, 412).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Das ist aber nicht zu beanstanden, vielmehr ist eine Klarstellung der materiellen Grundlagen der zu gewährenden Kompensation Voraussetzung für eine nachvollziehbare Bemessung derselben (vgl. zur strafzumessungsrechtlichen Bewertung des Anklagevorwurfs BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13 mit insoweit zust. Anm. Kudlich NStZ 2014, 284, 286).
  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob durch die Revision hinreichend dargetan ist, dass eine Verständigung gerade über die Höhe der Kompensation für überlange Verfahrensdauer erfolgt ist oder ob das Gericht mit der Bekanntgabe der in Aussicht genommenen Kompensationshöhe den Angeklagten aus Fairnessgründen über den gesamten Umfang der Rechtsfolgenerwartung bei der Verständigung informieren wollte, damit dieser eine autonome Entscheidung über seine Mitwirkung treffen konnte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Auch das Gewicht der Tat und das Maß der Schuld spielen weder für die Frage, ob das Verfahren rechtsstaatswidrig verzögert worden ist, noch für Art und Umfang der zu gewährenden Kompensation eine Rolle (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 770 ff.).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
    Anhaltspunkte dafür, dass das Gericht eine Verbindung zwischen der Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung oder deren Umfang mit dem Einlassungsverhalten des Angeklagten hergestellt oder diese Feststellung als bloße Honorierung sonstigen prozessualen Wohlverhaltens des Angeklagten behandelt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14), ergeben sich weder aus dem vorgetragenen Verfahrensgeschehen noch aus dem vom Gericht unterbreiteten Verständigungsvorschlag.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Insoweit geht es um den rein am Entschädigungsgedanken orientierten Ausgleich eines durch die Verletzung eines Menschenrechts entstandenen objektiven Verfahrensunrechts (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, BGHSt 61, 43, 46).
  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    Danach wird eine Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht mehr durch einen Abschlag auf die verwirkte Strafe, sondern in Anwendung des Rechtsgedankens des § 51 Abs. 1 und 4 StGB dadurch bewirkt, dass ein Teil der ausgesprochenen Strafe für vollstreckt erklärt wird (st. Rspr.; seit BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, NJW 2016, 1792, in BGHSt 61, 43 nur teilweise abgedruckt).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 121/16

    Begründung der Kriminalstrafe (Vergeltungsgedanke: Bedeutung für die

    Dazu gehört die Entscheidung über die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung durch die Anordnung, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt gilt, nicht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 381/13; siehe auch BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135 und BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, NStZ 2016, 428, 429).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Insoweit geht es um den rein am Entschädigungsgedanken orientierten Ausgleich eines durch die Verletzung eines Menschenrechts entstandenen objektiven Verfahrensunrechts (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, BGHSt 61, 43, 46).
  • BGH, 06.04.2018 - 1 StR 88/18

    Beweisantrag (kein förmlicher Beweisantrag bei Beweisbehauptung ins Blaue hinein:

    Dazu gehört die Entscheidung über die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung durch die Anordnung, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt gilt, nicht (BGH, Urteile vom 9. August 2016 - 1 StR 121/16, wistra 2016, 486, 487 f. und vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - 3 StR 381/13 und vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, NStZ 2016, 428, 429).
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