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   BGH, 12.05.1953 - 1 StR 796/52   

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https://dejure.org/1953,1408
BGH, 12.05.1953 - 1 StR 796/52 (https://dejure.org/1953,1408)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1953 - 1 StR 796/52 (https://dejure.org/1953,1408)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 (https://dejure.org/1953,1408)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 09.07.1881 - 1625/81

    1. Genügt zum Thatbestande der ersten Alternative des §. 218 Abs. 1 St.G.B.'s der

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 796/52
    Das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß vollendete Abtreibung auch dann vorliegt, wenn der Tod des lebend zur Welt gekommenen Kindes durch die Bewirkung des vorzeitigen Abganges der Frucht herbeigeführt worden ist und der Vorsatz auf Tötung der Frucht oder des Kindes gerichtet war (RGSt 4, 380; 41, 328).
  • RG, 22.05.1908 - IV 325/08

    Setzt der Tatbestand des vollendeten Verbrechens der Abtreibung voraus, daß die

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 796/52
    Das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß vollendete Abtreibung auch dann vorliegt, wenn der Tod des lebend zur Welt gekommenen Kindes durch die Bewirkung des vorzeitigen Abganges der Frucht herbeigeführt worden ist und der Vorsatz auf Tötung der Frucht oder des Kindes gerichtet war (RGSt 4, 380; 41, 328).
  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst aber der Tatbestand weiterhin sowohl die Abtötung der Leibesfrucht im Mutterleib als auch die Tötung durch dessen Abtreibung (BGH, Urt. vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 - BGHSt 10, 5 f.; 13, 21, 24; 31, 348, 352); daher kommt es für die Abgrenzung der zweiten Alternative zu den Tötungsdelikten weiterhin auf den Zeitpunkt der Einwirkung an.
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB und nicht etwa ein allgemeines Tötungsdelikt vorliegt, wenn die Abtreibung in der Weise vorgenommen wird, daß die Einwirkung auf die Leibesfrucht zur Geburt eines lebenden Kindes führt, das alsbald nach der Geburt, also schon als Mensch, verstirbt (RGSt 4, 380 f; 41, 328 f; BGH, Urteil vom 12. Kai 1953 - 1 StR 796/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 597; BGHSt 10, 5 f; 10, 291, 293 [BGH 18.06.1957 - 5 StR 164/57]; 13, 21, 24) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59].
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Diese Art der Tatbestandsverwirklichung setzt jedoch voraus, daß das Kind infolge des verfrühten Fruchtabgangs alsbald nach dem Austritt aus dem Mutterleibe stirbt (vgl. BGHSt 10, 5 und das dort angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 -).
  • BGH, 20.11.1956 - 5 StR 347/56
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