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   BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94   

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https://dejure.org/1995,6016
BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94 (https://dejure.org/1995,6016)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1995 - 1 StR 804/94 (https://dejure.org/1995,6016)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 1 StR 804/94 (https://dejure.org/1995,6016)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls hat der Angeklagte nach Verkündung des angefochtenen Urteils vom 15. Juli 1994 zunächst auf Rechtsmittelbelehrung (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 181) und sodann nach Rücksprache mit seinem Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet und erklärt, er nehme das Urteil an.

    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; NStZ 1984, 181); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH NStZ 1983, 280).

    Wenn danach die Strafkammer ihrerseits keine Zweifel in die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten gesetzt hat, so kann die Verhandlungsfähigkeit auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. BGH NStZ 1984, 181).

  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 46/88

    Widerruf eines wirksam erklärten Rechtmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Der demnach wirksame Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 4, 5 und 8).".
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Der demnach wirksame Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 4, 5 und 8).".
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 181/91

    Durch das Gericht abverlangter oder nach Verweigerung der vorherigen Beratung mit

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Unter diesen Umständen ist auszuschließen, daß ihm Bedeutung und Wirkung der Verzichtserklärung unklar waren (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 9).
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; NStZ 1984, 181); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH NStZ 1983, 280).
  • BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90

    Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Der demnach wirksame Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 4, 5 und 8).".
  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; NStZ 1984, 181); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH NStZ 1983, 280).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 500/82

    Anforderungen an eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Bewusstseinsstörung

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; NStZ 1984, 181); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH NStZ 1983, 280).
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