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   BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51   

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https://dejure.org/1952,218
BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51 (https://dejure.org/1952,218)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1952 - 1 StR 827/51 (https://dejure.org/1952,218)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1952 - 1 StR 827/51 (https://dejure.org/1952,218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben Straftat - Voraussetzungen für den Verbrauch der Strafklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 13
  • NJW 1952, 1150
  • NJW 1952, 900
  • MDR 1952, 628
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51

    Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51
    In diesem Sinne haben auch schon der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Juni 1951 - 3 StR 325/51 - und der 2. Ferienstrafsenat im Urteil vom 2. August 1951 - 3 StR 463/51 - entschieden, wenn diese Entscheidungen auch den in der Rechtsprechung bisher ausnahmslos vertretenen Grundsatz nicht ausdrücklich im Hinblick auf zwischenzeitliche Gesetzesänderungen erörtern.

    Sollte die neue Verhandlung zur Verurteilung des Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung führen und das Gericht auf eine Freiheitsstrafe erkennen, so ist, wie der BGH im Urteil vom 2. August 1951 - 3 StR 463/51 - entschieden hat, nicht etwa die Ersatzfreiheitsstrafe auf die neue Strafe anzurechnen, sondern die Rückzahlung der Geldstrafe anzuordnen.

  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 325/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51
    In diesem Sinne haben auch schon der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Juni 1951 - 3 StR 325/51 - und der 2. Ferienstrafsenat im Urteil vom 2. August 1951 - 3 StR 463/51 - entschieden, wenn diese Entscheidungen auch den in der Rechtsprechung bisher ausnahmslos vertretenen Grundsatz nicht ausdrücklich im Hinblick auf zwischenzeitliche Gesetzesänderungen erörtern.
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    BGHSt 3, 13, 16, 6, 122, 123 f [BGH 10.06.1952 - 1 StR 827/51];.

    Dort sei die Würdigung der Tat nach allen in Frage kommenden rechtlichen Gesichtspunkten nicht so gewährleistet, wie im ordentlichen Verfahren mit der Hauptverhandlung als Kernstück, Eine Auflockerung der Rechtskraft des Strafbefehls in tatsächlicher Hinsicht sei nicht zulässig (BGHSt 3, 13; 6, 122, 124) [BGH 05.05.1954 - 1 StR 25/54].

    Die Rechtsprechung hat sich mit der Einbeziehung im Falle des Strafbefehls u.a. in den Entscheidungen RGSt 46, 53, 56; 50, 237und BGHSt 3, 13; BGH NJW 1951, 891 Nr. 25, im Falle II b 1 u.a. in den Entscheidungen RGSt 49, 272, 274; 56, 161, 167 f befaßt.

    Erste Strafe anzurechnen (BGH NJW 1951, 894 Nr. 25), und zwar im Umwandlungsmaßstab des § 21 StGB (bei schon bezahlten Geldstrafen bildet den Maßstab die Ersatzfreiheitsstrafe, so RGSt 52, 183; anderer Meinung RGSt 54, 283; 69, 93, 97; BGH NJW 1951, 894 Nr. 25; BGHSt 3, 13, 17 [BGH 10.06.1952 - 1 StR 827/51], die in diesem Ball die Rückzahlung der Geldstrafe anordnen wollen, ein unnötig umständliches Verfahren).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Namentlich hat sich der Bundesgerichtshof der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen (BGH in NJW 1951, S. 894; BGHSt 3, 13 [16 f.]).

    Sonst wäre die Einfügung des § 373 a StPO, der die Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens ermöglicht, unnötig gewesen; weil § 359 ff. StPO bereits die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zulassen (vgl. auch BGHSt 3 S. 13 [16 f.]).

  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Die einschränkende Auslegung des Grundsatzes "ne bis in idem" durch die herrschende Rechtsprechung bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht als immanente Schranke des Art. 103 Abs. 3 GG angesehen (BVerfGE, a.a.O. [S. 252 f.]), wobei es ersichtlich die typische Fallgestaltung im Blick hatte, daß die Korrektur des Strafbefehls wegen der verfahrenseigentümlichen Beschränkung auf eine summarische Prüfung veranlaßt ist (vgl. BVerfGE, a.a.O.; BGHSt 3, 13 [16 f.]).
  • BGH, 22.11.1966 - 5 StR 412/66

    Zulässigkeit einer erneuten Strafverfolgung trotz Rechtskraft des Strafbefehls

    Daran glaubt es sich jedoch gehindert durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 13; 9, 10 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]; 18, 141) [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]und durch ein Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt a.M. vom 5. September 1951 (NJW 1952, 158 = MDR 1952, 55).

    Die Urteile BGHSt 3, 13; 9, 10 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]und 18, 141 stehen schon deshalb nicht entgegen, weil damals, wie auch der Generalbundesanwalt ausführt, erst "nach Rechtskraft des Strafbefehls Tatsachen bekanntgeworden wären, die eine andere rechtliche Würdigung des Tatgeschehens rechtfertigten".

    Über Fälle dieser Art greifen zwar die Gründe der genannten Urteile und der Leitsatz BGHSt 3, 13 durch ihre allgemein gehaltene Passung hinaus.

  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 232/78

    Auswirkungen der beschränkten Rechtskraftwirkung eines Strafbefehls auf den

    Bestätigung der Rechtsprechung zur beschränkten Rechtskraftwirkung eines Strafbefehls (im Anschluß an BGHSt 3, 13; 18, 141).

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 3, 13; 9, 10; 18, 141; gebilligt durch BVerfGE 3, 248) ist die in § 410 StPO festgelegte Rechtskraftwirkung eines Strafbefehls als beschränkt anzusehen.

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof aufrechterhalten (BGHSt 3, 13), ihr hat sich auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen (NJW 1954, 69).

    Wie die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 13) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1954, 69) an Hand der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ausführen, sollte der Rechtssatz "ne bis in idem" durch die Aufnahme in das Grundgesetz nicht anders als in den bisher durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen bestimmt werden.

  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

    Ein benannter Strafmilderungsgrund ist insofern als "milderes Strafgesetz" i.S.d. § 359 Nr. 5, 2. Alt. StPO und als ein anderes Strafgesetz i.S.d. § 363 Abs. 1 StPO anzuerkennen (BGH NJW 1952, 1150; BGH NJW 1968, 2206; LR-Gössel a.a.O. § 363 Rn. 10, Meyer-Goßner a.a.O. § 363 Rn. 4).
  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

    Seine Grenzen sind durch die Erhebung zum Verfassungssatz nicht erweitert worden (vgl. BVerfGE 3, 248 (252); 9, 89 (96) BayVfGH MDR 1963, 375; BGHSt 3, 13, (16); 6, 122 (125); Schmidt Bleibtreu-Klein, Komm. z. GG Art. 103 Anm.11; Leipziger Komm. z. StGB (Jagusch) § 7 Anm.1; Schwarz-Dreher StGB Komm. § 7 Anm.1; Mezger-Blei, Strafrecht I 12.Aufl. 1967 S.39; ferner Schönke-Schröder StGB Komm. § 7 Anm.1; vergl. auch Eb. Schmidt Lehrkomm. z. StPO II, 1957, § 153b Anm.9; Peters Strafprozess 2.Aufl 1966 S.83; a.A. Maunz-Dürig, GG Komm. Art. 103 Anm.131, jedoch ohne Stellungnahme zu § 7 StGB).
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 133.54

    Bindung der Verwaltungsbehörde an die Entscheidung eines Strafrichters über die

    Auch der unanfechtbar gewordene Strafbefehl hindert nicht die nochmalige Aburteilung derselben Tat aus einem anderen, eine erhöhte Strafbarkeit begründenden und in dem Strafbefehl nicht gewürdigten Gesichtspunkt (RGSt Bd. 56 S. 253, Bd. 65 S. 292; BGHSt 3 S. 13 ff.; BVerfGE 3, 248 ff. [254]).
  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 2 Ws 222/84

    Einbruchsdiebstahl; Diebstahl; Wiederaufnahme des Verfahrens

  • BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 617/74

    Strafklageverbrauch durch Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit bei einer

  • BGH, 13.06.1975 - 2 StR 219/75

    Anrechnung von bereits verbüßter Strafe

  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 177/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 354/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 18/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52

    Rechtsmittel

  • BDH, 01.02.1966 - I WDB 6/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.08.1952 - 3 StR 358/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 727/52

    Rechtsmittel

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