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   BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83   

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https://dejure.org/1984,8169
BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83 (https://dejure.org/1984,8169)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1984 - 1 StR 835/83 (https://dejure.org/1984,8169)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - 1 StR 835/83 (https://dejure.org/1984,8169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vermögensbetreuungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83
    Frau S. hat tatsächlich 200.000,- DM für das Grundstück bezahlt; dieser Betrag stand Frau K. nach dem notariellen Kaufvertrag vom 31. Juni 1981 zu (vgl. BGHSt 31, 232, 235).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83
    Allerdings tritt die Untreue als mitbestrafte Nachtat hinter § 263 StGB zurück, wenn sie ohne Zufügung eines neuen Nachteils lediglich die Weiterführung eines zuvor begangenen Betruges darstellt (BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 54).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 371/54
    Auszug aus BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83
    Auf Grund ihres so verursachten Irrtums hat Frau K. dadurch über ihr Vermögen verfügt, daß sie es unterließ, ihren Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreisrestes (§ 667 BGB) von 67.856,01 DM geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1955, 508; BGH BB 1964, 1456; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 263 Rdn. 25 m.w.N.); in dieser Höhe hat sie auch einen Vermögensschaden erlitten.
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83
    Entscheidend für die Frage einer rechtlichen Bindung des Angeklagten ist daher, ob Frau K. als Leistungsempfängerin nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen Rechtsbindungswillen des Angeklagten schließen konnte und mußte (vgl. BGHZ 21, 102, 106; RG JW 1915, 19).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

    Denn entweder käme der Senat bei hier vertretener Rechtsauffassung zum gleichen Ergebnis wie die anderen Senate (4. Strafsenat, Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67 f.: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue, die dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil keinen "neuen Rechtsschaden' hinzufügt, als lediglich mitbestrafte Nachtat; 1. Strafsenat, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75, juris Rn. 13, 15: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue bei fehlender Schadensvertiefung, weil "allenfalls' mitbestrafte Nachtat) oder es handelt sich um Konstellationen, in denen die Frage nicht entscheidungserheblich war, weil durch die Untreuehandlung ein eigener Vermögensnachteil eingetreten ist (1. Strafsenat, Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 StR 835/83, StV 1984, 513 f.).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue

    Die Untreue tritt hier nicht als mitbestrafte Nachtat zurück, weil die Angeklagten schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Zeugen standen und der Tat deshalb ein zusätzlicher Unrechtsgehalt zukam (BGHSt 8, 254, 260; BGH GA 1971, 83, 84; StV 1984, 513; Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76 - Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78 -).
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