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   BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92   

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https://dejure.org/1993,2873
BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92 (https://dejure.org/1993,2873)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1993 - 1 StR 840/92 (https://dejure.org/1993,2873)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92 (https://dejure.org/1993,2873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit - Schuldausschluß - Gesamtwürdigung - Haßzustand - Wutausbruch - Verletzter Eigensinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 360
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92
    Denn fehlt beim Anstifter ein besonderes persönliches Merkmal, das die Strafbarkeit des Täters nach § 211 StGB begründet (hier: Handeln aus Habgier), so ist der Strafrahmen nach § 28 Abs. 1 StGB zu mildern (BGH NStZ 1984, 299; BGHR StGB § 28 - Merkmal 3; st. Rspr.).

    Eine (beabsichtigte) Tötung ist aber nur dann als von Habgier geprägt und daher als Mord anzusehen, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter entscheidend beeinflußt hat (BGH StV 1986, 47; BGH NStZ 1989, 19 (20)).

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird die Verfahrensverzögerung berücksichtigen, die dadurch entstanden ist, daß vom Eingang der Revisionsbegründung bis zur Übersendung der Akten an den Generalbundesanwalt in dieser Haftsache ohne verständigen Anlaß fast fünf Monate verstrichen sind (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 3 und Nr. 153 RiStBV).
  • BGH, 26.09.1985 - 1 StR 404/85

    Feststellungen zur Motivationslage des Angeklagten - Primitivreaktion im Sinne

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92
    Eine (beabsichtigte) Tötung ist aber nur dann als von Habgier geprägt und daher als Mord anzusehen, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter entscheidend beeinflußt hat (BGH StV 1986, 47; BGH NStZ 1989, 19 (20)).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92
    Damit war sie - unabhängig davon, ob sie selber ein Mordmerkmal in eigener Person erfüllte - wegen (versuchter) Anstiftung zum Mord zu bestrafen (vgl. BGH NStZ 1981, 299; BGH StV 1984, 69; st. Rspr.).
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81

    Fehlen von täterbezogenen, strafbegründenden Mordmerkmalen beim Gehilfen -

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92
    Damit war sie - unabhängig davon, ob sie selber ein Mordmerkmal in eigener Person erfüllte - wegen (versuchter) Anstiftung zum Mord zu bestrafen (vgl. BGH NStZ 1981, 299; BGH StV 1984, 69; st. Rspr.).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Handelt der Täter aus einem "Motivbündel" heraus, so muß eine Gesamtbetrachtung der verschiedenen Motive ergeben, daß dieses Gewinnstreben tatbeherrschend und damit bewußtseinsdominant war (Dreher/Tröndle aaO; BGH StV 1993, 360; 1986, 47, BGH NStZ 1989, 19).

    Die Hinweise des Schwurgerichtes auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 1993 (NStZ 1993, 385 f. - 1. Strafsenat) und 16. Februar 1993 (StV 1993, 360 f. - 1. Strafsenat) sind nicht zutreffend.

    Im zweiten Fall (StV 1993, 360 f.) standen andere Motive wie Wut, Haß und "verletzter Eigensinn" im Vordergrund.

  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Handelt der Täter aus einem "Motivbündel" heraus, so muß eine Gesamtbetrachtung der verschiedenen Motive ergeben, daß dieses Gewinnstreben tatbeherrschend und damit bewußtseinsdominant war (Tröndle/ Fischer aaO; BGH StV 1993, 360; 1986, 47, BGH NStZ 1989).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Der Tatrichter hat aber beim Strafausspruch nicht berücksichtigt, daß der Strafrahmen wegen versuchter Anstiftung zum Mord doppelt zu mildern ist, wenn in der Person des Anstifters Gesinnungsmerkmale nach § 211 Abs. 2 StGB - als im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB strafbegründende besondere persönliche Merkmale - nicht vorliegen (BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289; BGH NJW 1982, 2738; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 3; Senat, Urt. vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92 -).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19

    Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)

    Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben (BGH, Beschluss vom 26. September 1985 - 1 StR 404/85, StV 1986, 47; Urteil vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92, StV 1993, 360); beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant' gewesen sein (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932, 933).
  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
    Eine Tötung ist aber nur dann als von Habgier geprägt anzusehen, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter bei der Tatausführung entscheidend beeinflusst hat (BGH StV 1993, 360, 360).
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