Rechtsprechung
BGH, 04.05.1982 - 1 StR 88/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sexueller Mißbrauch - Abhängigkeit - Mißbrauch der Abhängigkeit - Machterkenntnis - Machtkenntnis - Ausnutzung der Abhängigkeit - Zusammenhang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 174 Abs. 1 Nr. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 329
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.06.2018 - 4 StR 645/17
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Missbrauch einer aus dem …
Ausreichend ist aber auch, dass der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen beiden Teilen bewusst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367; vom 4. Mai 1982 - 1 StR 88/82, NStZ 1982, 329; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 257/90, NStZ 1991, 81, 82; vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91, bei Miebach, NStZ 1993, 223;… vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Missbrauch 2;… Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97 aaO;… Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 StR 112/17 aaO).Ob eine Abhängigkeit des Jugendlichen bestand und diese zur Tat ausgenutzt wurde, beurteilt sich mithin nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1982 aaO).
- LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12
Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier: …
Denn die Geschädigte U, die zu den einschlägigen Tatzeitpunkten das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, war dem Angeklagten in einem Obhutsverhältnis anvertraut, kraft dessen ihm das Recht und die Pflicht oblagen, deren Lebensführung zu überwachen und zu leiten (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1967 - 1 StR 595/65 - zitiert nach juris; Urteil vom 04.05.1982 - 1 StR 88/82 - zitiert nach juris). - BGH, 24.10.1990 - 3 StR 257/90
Mißbrauch der Abhängigkeit eines vom Jugendamt zugeteilten Pflegekindes - …
Die Voraussetzungen dafür können zum Beispiel fehlen, wenn ein sechzehnjähriger Lehrling bei der Tat gelegentlich im Hause des Arbeitgebers übernachtet (BGH NStZ 1982, 329) oder wenn der Anstoß zu ihr von der siebzehnjährigen Stieftochter des Täters ausgeht (BGHSt 28, 365, 367).Von einem Mißbrauch der Abhängigkeit ist aber auch dann zu sprechen, wenn der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt; beiden Teilen muß dabei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein (BGHSt 28, 365, 367; BGH NStZ 1982, 329).
- BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen …
Damit setzte er bewußt in einer für die Schutzbefohlene erkennbaren Weise seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, sich diese gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; BGH StV 1981, 543; NStZ 1982, 329;… vgl. auch Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 174 Rdn. 16). - OLG Zweibrücken, 27.10.1995 - 1 Ss 74/95 Hierfür ist erforderlich, daß der Täter die auf seiner Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen beruhende innere Abhängigkeit des Jugendlichen für seine Zwecke ausnutzt, wobei beiden Teilen der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein muß (BGHSt 28, 365, 367; BGH NStZ 1982, 329 ; BGH Beschluß vom 28. Mai 1985 - 1 StR 182/85 - BGH NStZ 1991, 81 f; BGH Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 -).