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   BGH, 30.04.2009 - 1 StR 90/09   

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https://dejure.org/2009,2001
BGH, 30.04.2009 - 1 StR 90/09 (https://dejure.org/2009,2001)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - 1 StR 90/09 (https://dejure.org/2009,2001)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - 1 StR 90/09 (https://dejure.org/2009,2001)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 386 Abs. 4 AO; § 258a StGB
    Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Evokationsrecht); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; strafrechtliche Folgen bei vorwerfbarer Verfahrensverzögerung)

  • lexetius.com

    AO § 386 Abs. 4; StGB § 258a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer konventionswidrigen Verzögerung des gerichtlichen Verfahrens von zwei Jahren; Verpflichtung zu einer frühzeitigen Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden und der Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens; Reichweite der eigenständigen ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2; ; AO § 386 Abs. 4; ; AO § 400

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2; AO § 386 Abs. 4; AO § 400
    Auswirkungen einer konventionswidrigen Verzögerung des gerichtlichen Verfahrens von zwei Jahren; Verpflichtung zu einer frühzeitigen Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden und der Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens; Reichweite der eigenständigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahrensdauer - Steuerfahndung muss zeitnah -Staatsanwaltschaft informieren

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 386 Abs. 4 AO; § 258a StGB
    Ermittlungs- und Abschlusskompetenz in Steuerstrafsachen

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 9
  • NJW 2009, 2319
  • NStZ 2009, 514
  • StV 2009, 684
  • WM 2009, 1391
  • BStBl II 2010, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 90/09
    Dies gilt erst recht bei einer konventionswidrigen Verzögerung, wenn diese zu einer Reduzierung der Strafe führt (BGHSt 52, 124).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 1 StR 90/09
    Zu weiteren Konsequenzen für Amtsträger siehe BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1 (Verzögerung), die auch eine ausreichende Personalausstattung im Blick haben müssen.
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft in den Fällen, bei denen eine Evokation (vgl. § 386 Abs. 4 Satz 2 AO) nicht fern liegt, frühzeitig in die Ermittlungen der Finanzbehörden einzubeziehen ist, damit sie ihr Recht und ihre Pflicht zur Prüfung einer Evokation auch in jedem Einzelfall und in jedem Stadium des Verfahrens sachgerecht ausüben kann (BGHSt 54, 9).
  • LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16

    Strafbarkeit eines Außenprüfers wegen Strafvereitelung durch Unterlassen

    Daraus folgt, dass sich die Pflicht der Beamten der Finanzbehörde zur Ermittlung von Steuerstraftaten bereits aus § 386 Abs. 1 Hs. 1 ergibt (so Graf/Jäger/Wittig/Bülte, 2. Aufl. 2017, StGB § 258 Rn. 28 unter Hinweis auf BGH NJW 2009, 2319 und den Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zu § 10 Abs. 1 BpO, BStBl. I 2009, 829) oder aus § 399 Abs. 2 S. 1 AO (so Graf/Jäger/Wittig/Ebner, 2. Aufl. 2017, BPO § 10 Rn. 8 unter Hinweis auf Hellmann AO-NebenStrafVerfR 364 u. 365 f.) bzw. aus §§ 385, 386 Abs. 2 AO (vgl. Schneider wistra 2004, 1 (2); MüKoStGB/Cramer, 3. Aufl. 2017, StGB § 258 Rn. 16 erwähnt § 386 AO).
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