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   BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20   

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https://dejure.org/2020,12464
BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20 (https://dejure.org/2020,12464)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2020 - 1 StR 90/20 (https://dejure.org/2020,12464)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2020 - 1 StR 90/20 (https://dejure.org/2020,12464)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Brandstiftung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung; ...

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit: Mitteilung der Voreingenommenheit an den Angeklagten durch den Richter selbst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Brandstiftung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Besorgnis der Befangenheit: Mitteilung der Voreingenommenheit an den Angeklagten durch den Richter selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangenheit und Selbstbefangenheit

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Ablehnung: Schöffin hat mit der Kanzlei der Verteidigerin "gravierende negative Erfahrungen sammeln dürfen" - befangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 495
  • StV 2020, 815
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Teilt der Richter dem Angeklagten aber mit, dass er ihm gegenüber voreingenommen sei, bekundet er eine innere Einstellung zum Angeklagten, die diesem - jedenfalls wenn sie mit nachvollziehbaren objektiven Umständen begründet wird - bei verständiger Würdigung Grund zur Annahme liefert, der betreffende Richter habe eine Haltung gegen seine Person eingenommen, die seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflusst (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 8).

    Nicht bereits wegen der Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren, aber aufgrund des Sinngehalts des Schreibens der Schöffin war zu besorgen, sie würde ihre ablehnende Haltung gegenüber der Sozietät der Verteidigerin auf den Angeklagten erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 3, 8); jedenfalls musste der Angeklagte befürchten, die Schöffin werde Vorbringen der Verteidigerin von vornherein abwertend beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92 Rn. 5, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8).

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Der Senat weist bezüglich der Konkurrenzen innerhalb des § 52 Abs. 1 StGB darauf hin, dass bei Übergreifen eines Feuers nach einer Brandlegung auf weitere Objekte nur von einer einzigen Tat der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) auszugehen ist (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 2 Rn. 23 mwN; Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02 Rn. 2-6, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1).

    Die vollendete Brandstiftung verdrängt als spezielleres Gesetz grundsätzlich die Sachbeschädigung (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15 Rn. 26).

  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Nicht bereits wegen der Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren, aber aufgrund des Sinngehalts des Schreibens der Schöffin war zu besorgen, sie würde ihre ablehnende Haltung gegenüber der Sozietät der Verteidigerin auf den Angeklagten erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 3, 8); jedenfalls musste der Angeklagte befürchten, die Schöffin werde Vorbringen der Verteidigerin von vornherein abwertend beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92 Rn. 5, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8).
  • BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02

    Tateinheit (Mord; Brandstiftung; gleichartige Idealkonkurrenz; quantitative

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Der Senat weist bezüglich der Konkurrenzen innerhalb des § 52 Abs. 1 StGB darauf hin, dass bei Übergreifen eines Feuers nach einer Brandlegung auf weitere Objekte nur von einer einzigen Tat der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) auszugehen ist (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 2 Rn. 23 mwN; Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02 Rn. 2-6, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Bei einer solchen Verfahrenslage hätte es nahegelegen, eine dienstliche Stellungnahme der Schöffin einzuholen (§ 26 Abs. 3 StPO), mit welcher sie die durch ihr Schreiben ausgelösten Bedenken gegebenenfalls hätte ausräumen können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12 Rn. 19 mwN; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 278/05 Rn. 10).
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Ob die Schöffin tatsächlich befangen gewesen ist, ist nicht maßgebend; es genügt eine aus konkreten Umständen verständliche Besorgnis aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten (BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03 Rn. 18, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 StR 234/16 Rn. 24).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Ob die Schöffin tatsächlich befangen gewesen ist, ist nicht maßgebend; es genügt eine aus konkreten Umständen verständliche Besorgnis aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten (BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03 Rn. 18, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 StR 234/16 Rn. 24).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    Bei einer solchen Verfahrenslage hätte es nahegelegen, eine dienstliche Stellungnahme der Schöffin einzuholen (§ 26 Abs. 3 StPO), mit welcher sie die durch ihr Schreiben ausgelösten Bedenken gegebenenfalls hätte ausräumen können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12 Rn. 19 mwN; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 278/05 Rn. 10).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 462/05

    Verfahrensrügen (Begründung; Darlegungspflicht); Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20
    aa) Die Verfahrensrüge genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt sie den wesentlichen Inhalt des Ablehnungsantrags vom 19. September 2019 und des Zurückweisungsbeschlusses vom 24. September 2019 mit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 unter 1.).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    aa) Sie genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt die Revision die wesentlichen Inhalte des Ablehnungsantrags vom 29. November 2022 und des Zurückweisungsbeschlusses vom selben Tag mit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05; vom 2. April 2020 - 1 StR 90/20, StV 2020, 815, 815 f.), zudem die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der unverzüglichen Antragsstellung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21, NStZ 2023, 53) sowie die dienstliche Erklärung der abgelehnten Schöffin (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07; BGH, Beschlüsse vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2; vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99; vgl. zum gegen einen Dolmetscher gerichteten Befangenheitsgesuch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
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