Rechtsprechung
BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger aber fristgemäß erhobener Verfahrensrügen durch Wiedereinsetzung) - IWW
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Heilung der Mängel einer nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge; Vorliegen eines Übersendungsfehlers bei Fehlen von einer Seite in einem Befangenheitsgesuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Wiedereinsetzung zur Heilung von Mängeln einer Verfahrensrüge
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Wiedereinsetzung zur Nachbesserung von Verfahrensrügen
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 19.06.2017 - 9 KLs 501 Js 102444/14
- BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 3170
- NStZ 2019, 625
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20 Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln hinsichtlich fristgemäß erhobener Verfahrensrügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 1 StR 91/18 und vom 13. Oktober 2020 5 StR 344/20).
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung einer Verfahrensrüge kommt deshalb nur in besonderen Prozesssituationen in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 4 StR 63/16 und vom 11. April 2019 1 StR 91/18 mwN).
- BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20 Es kann dahinstehen, ob der Vortrag des Angeklagten A. angesichts der nicht mitgeteilten Hintergründe der Fehlermeldung auf dem Sendevermerk ausreicht, um einen nicht zu bemerkenden Übermittlungsfehler bei der Einreichung der Revisionsbegründungsschrift zu belegen, was ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung zur Heilung von Zulässigkeitsmängeln einer fristgemäßen Verfahrensrüge rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625).
- BGH, 13.10.2020 - 5 StR 344/20 Überdies dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln hinsichtlich fristgemäß erhobener Verfahrensrügen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625).