Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12808
BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18 (https://dejure.org/2019,12808)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - 1 StR 91/18 (https://dejure.org/2019,12808)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18 (https://dejure.org/2019,12808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Heilung der Mängel einer nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge; Vorliegen eines Übersendungsfehlers bei Fehlen von einer Seite in einem Befangenheitsgesuch

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Heilung von Zulässigkeitsmängeln von fristgemäß erhobenen Verfahrensrügen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Heilung der Mängel einer nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge; Vorliegen eines Übersendungsfehlers bei Fehlen von einer Seite in einem Befangenheitsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Wiedereinsetzung zur Heilung von Mängeln einer Verfahrensrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung - und die fehlende Seite

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Wiedereinsetzung zur Nachbesserung von Verfahrensrügen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3170
  • NStZ 2019, 625
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Dies stünde nicht mit dem öffentlichen Interesse in Einklang, einen geordneten Fortgang des Verfahrens zu sichern und ohne Verzögerung alsbald eine klare Verfahrenslage zu schaffen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46 und vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 5).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01 Rn. 2; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 6 und vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 57/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01 Rn. 2; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 6 und vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07

    Keine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen; Recht auf konkrete und

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01 Rn. 2; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 6 und vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 173/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Es liegt zum anderen auch kein Fall vor, in dem wegen nicht gewährter Akteneinsicht Verfahrensrügen nicht fristgerecht erhoben werden konnten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/07, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173, 174 und vom 4. Februar 2010 - 3 StR 555/09 Rn. 2).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision (Einsicht in das

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Es liegt zum anderen auch kein Fall vor, in dem wegen nicht gewährter Akteneinsicht Verfahrensrügen nicht fristgerecht erhoben werden konnten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/07, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173, 174 und vom 4. Februar 2010 - 3 StR 555/09 Rn. 2).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01 Rn. 2; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 6 und vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09

    Unabhängiges und unparteiliches Gericht (zu Unrecht als unzulässig verworfenes

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Die in dem Beschluss dargelegten Umstände wie Verfahrensstand, Zeitpunkt der Anbringung und der Verweis auf die völlige Ungeeignetheit der Begründung rechtfertigen die Behandlung als in Verschleppungsabsicht gestellt, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 f.; vom 22. Februar 2013 - 2 ARs 377/12 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StV 2016, 271, 272).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Dies gilt schon deswegen, weil es sich um einen von ihm selbst gestellten Antrag handelt und zudem auch keine Bemühungen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 7; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12 und vom 15. Februar 2011 - 4 StR 36/11 Rn. 2) um vollständige Akteneinsicht angestellt bzw. dargelegt worden sind.
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Dies gilt schon deswegen, weil es sich um einen von ihm selbst gestellten Antrag handelt und zudem auch keine Bemühungen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 7; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12 und vom 15. Februar 2011 - 4 StR 36/11 Rn. 2) um vollständige Akteneinsicht angestellt bzw. dargelegt worden sind.
  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
    Dies gilt schon deswegen, weil es sich um einen von ihm selbst gestellten Antrag handelt und zudem auch keine Bemühungen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 7; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12 und vom 15. Februar 2011 - 4 StR 36/11 Rn. 2) um vollständige Akteneinsicht angestellt bzw. dargelegt worden sind.
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 555/09

    Hehlerei (Absetzen; Eintreten eines Förderungserfolgs; Geeignetheit der

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

  • BGH, 15.02.2011 - 4 StR 36/11

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (angemessene Rechtsfolge nach

  • BGH, 22.02.2013 - 2 ARs 377/12

    Unzulässiger Befangenheitsantrag gegen Richter des BGH

  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender

  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 578/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Wiedereinsetzung zur

  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Dies gilt deshalb, weil der Schriftsatz mit den Verfahrensrügen rechtzeitig vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erstellt und auf den Weg gebracht worden ist, so dass kein Fall einer der Ordnung des Revisionsverfahrens widerstreitenden Anbringung oder Ergänzung von Verfahrensrügen nach Fristablauf in Reaktion auf Hinweise - namentlich in einer Antragsschrift der Staatsanwaltschaft - auf nicht oder nicht ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrügen gegeben ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 2 StR 267/20, NStZ 2021, 753 Rn. 3; vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625 Rn. 4; vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25).
  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 227/23

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2022 - 2 StR 269/21, juris Rn. 15; vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625 Rn. 4 mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 1899/95, NJW 1996, 512, 513).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 361/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Berücksichtigung von

    Denn das Landgericht durfte den Befangenheitsantrag zumindest mit der ergänzend herangezogenen Begründung der Verschleppungsabsicht (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO) zurückweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18 Rn. 6; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19).
  • BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck;

    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln hinsichtlich fristgemäß erhobener Verfahrensrügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18 und vom 13. Oktober 2020 - 5 StR 344/20).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung einer Verfahrensrüge kommt deshalb nur in besonderen Prozesssituationen in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 - 4 StR 63/16 und vom 11. April 2019 ? 1 StR 91/18 mwN).

  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

    Mit solchen Konstellationen vergleichbar sind Fälle, in denen - wie hier - infolge eines vom Angeklagten nicht verschuldeten technischen Fehlers die Übersendung der Revisionsbegründung nicht (vollständig) gelingt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625; vom 19. Januar 2021 - 5 StR 423/20).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 269/21

    Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen,

    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient nicht zur Heilung von Zulässigkeitsmängeln bei Verfahrensrügen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625; Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, BeckRS 2021, 41527); denn dies passt nicht zur Systematik der § 344 Abs. 2 Satz 2, § 345 Abs. 1 StPO.
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 49/22

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei

    Denn auch dann liegt - anders als in den Fällen, in denen eine zulässig erhobene Revision nach Fristablauf durch neue, bisher nicht erhobene Verfahrensrügen ergänzt beziehungsweise bislang unzulässige Verfahrensrügen nachgebessert werden soll (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625 Rn. 4 mwN) - keine formal gültige Revisionsbegründung vor.
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20

    Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis gegenüber dem verteidigten Angeklagten

    Der Senat bemerkt ergänzend zu der vom Angeklagten A. gerügten Verletzung des § 265 StPO: Es kann dahinstehen, ob der Vortrag des Angeklagten A. angesichts der nicht mitgeteilten Hintergründe der Fehlermeldung auf dem Sendevermerk ausreicht, um einen nicht zu bemerkenden Übermittlungsfehler bei der Einreichung der Revisionsbegründungsschrift zu belegen, was ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung zur Heilung von Zulässigkeitsmängeln einer fristgemäßen Verfahrensrüge rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625).
  • BGH, 13.10.2020 - 5 StR 344/20

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet

    Überdies dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln hinsichtlich fristgemäß erhobener Verfahrensrügen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht