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   BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13   

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https://dejure.org/2013,26779
BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13 (https://dejure.org/2013,26779)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2013 - 1 StR 94/13 (https://dejure.org/2013,26779)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2013 - 1 StR 94/13 (https://dejure.org/2013,26779)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 611 BGB; § 11 Abs. 1 SchwarzArbG
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des Arbeitsnehmers; Konkurrenz von § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB); Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung im großen Umfang

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 BGB, §§ 611 ff BGB, § 266a StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Begriff des Arbeitgebers; Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer

    Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Begriff des Arbeitgebers; Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Einsatz von Schwarzarbeitern = Veruntreuung von Arbeitsentgelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Champignonzüchter macht sich bei Nichtabführung von Sozialbeiträgen für weisungsgebundene polnische Saisonarbeiter gemäß § 266a StGB strafbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 321
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen (BGH jeweils aaO; ebenso BSGE 45, 199, 200; BSG NZS 2007, 648, 650; siehe auch die Nachw. bei Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 7 SGB IV Rn. 53 ff.).

    Um auf der Grundlage der maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten das Vorliegen eines (inländischen) sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, ist eine wertende Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen (BSGE 51, 164, 167; BSG NZS 2007, 648, 649; siehe auch Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, SGB IV § 7 Rn. 11; in der Sache ebenso BAG NJW 2010, 2455, 2456).

    Diese halten im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung ebenfalls das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht, das Fehlen bzw. das Vorhandensein von Freiheit bei der inhaltlichen Gestaltung der Tätigkeit sowie den Ort der Leistungserbringung für regelmäßig zu berücksichtigende Kriterien (vgl. BAG NJW 2010, 2455, 2456; BSGE 45, 199, 200; BSG NZS 2007, 648, 649).

  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber;

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Das Bestehen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f., und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13; siehe auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599, 600).

    In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen (siehe BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599 f.; Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f.; siehe auch Beschluss vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13 mit Nachw. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff).

    Es hat zudem die Überlassung von Arbeitsgeräten seitens der Angeklagten sowie das Fehlen eigener Geschäftslokale und das von weiteren Auftraggebern der drei polnischen Gewerbetreibenden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337) mit in die Betrachtungen einbezogen.

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Um auf der Grundlage der maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten das Vorliegen eines (inländischen) sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, ist eine wertende Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen (BSGE 51, 164, 167; BSG NZS 2007, 648, 649; siehe auch Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, SGB IV § 7 Rn. 11; in der Sache ebenso BAG NJW 2010, 2455, 2456).

    Diese halten im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung ebenfalls das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht, das Fehlen bzw. das Vorhandensein von Freiheit bei der inhaltlichen Gestaltung der Tätigkeit sowie den Ort der Leistungserbringung für regelmäßig zu berücksichtigende Kriterien (vgl. BAG NJW 2010, 2455, 2456; BSGE 45, 199, 200; BSG NZS 2007, 648, 649).

  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Das Bestehen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f., und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13; siehe auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599, 600).

    In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen (siehe BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599 f.; Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f.; siehe auch Beschluss vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13 mit Nachw. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff).

  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Das Bestehen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f., und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13; siehe auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599, 600).

    In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen (siehe BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599 f.; Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f.; siehe auch Beschluss vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13 mit Nachw. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff).

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen (BGH jeweils aaO; ebenso BSGE 45, 199, 200; BSG NZS 2007, 648, 650; siehe auch die Nachw. bei Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 7 SGB IV Rn. 53 ff.).

    Diese halten im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung ebenfalls das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht, das Fehlen bzw. das Vorhandensein von Freiheit bei der inhaltlichen Gestaltung der Tätigkeit sowie den Ort der Leistungserbringung für regelmäßig zu berücksichtigende Kriterien (vgl. BAG NJW 2010, 2455, 2456; BSGE 45, 199, 200; BSG NZS 2007, 648, 649).

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Das Bestehen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f., und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13; siehe auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599, 600).
  • BSG, 16.03.1972 - 3 RK 73/68
    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Arbeitgeber ist danach derjenige, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht, das sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers ausdrückt (siehe etwa BSGE 34, 111, 113).
  • BGH, 18.05.2010 - 1 StR 111/10

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Tenorierung; Konkurrenzen;

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Die neben § 266a Abs. 1 StGB erfolgende Anwendung des § 266a Abs. 2 StGB wirkt sich lediglich auf den Schuldumfang aus und führt nicht zu einer tateinheitlichen Verwirklichung verschiedener Tatbestände (Senat Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
    Um auf der Grundlage der maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten das Vorliegen eines (inländischen) sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, ist eine wertende Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen (BSGE 51, 164, 167; BSG NZS 2007, 648, 649; siehe auch Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, SGB IV § 7 Rn. 11; in der Sache ebenso BAG NJW 2010, 2455, 2456).
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Liegt diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterliegt der Täter, wenn er glaubt, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f. und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, wistra 2014, 23, 25 Rn. 16 jeweils mwN; Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 381).
  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Lag diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterlag der Täter, wenn er glaubte, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge nicht Sorge tragen zu müssen, nach bisheriger Rechtsprechung keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 16, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Das bloße Vermitteln von Arbeitnehmern an einen Dritten zuzüglich weiterer allein der Verschleierung dienender Handlungen erfüllt die Voraussetzungen eines Verleihvertrages nicht (s. auch BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, NStZ 2014, 321).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Dann wären insoweit nur Arbeitgeberanteile in die Berechnung einzustellen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 17 und vom 6. Februar 2013 - 1 StR 577/12 Rn. 36), und zwar als Pauschalbetrag in Höhe von 13 % zur Krankenversicherung (§ 249b Satz 1 SGB V) und von 15 % zur Rentenversicherung (§ 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI); die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV fände insoweit keine Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 Rn. 24).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Maßgebend bleibt stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R, BSGE 128, 191 Rn. 14 und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216 Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18 BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 6 Rn. 25; vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15 BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 5 Rn. 10 und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 4 Rn. 11; BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 Rn. 17).
  • BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers;

    Maßgeblich ist eine abwägende Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, NStZ 2014, 321, 322).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Haben die an einem (sozialversicherungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnis Beteiligten eine vertragliche Gestaltung als Werkvertrag gewählt, handelt es sich aber aufgrund der relevanten tatsächlichen Gegebenheiten arbeits- und sozialrechtlich um ein Arbeitsverhältnis, kommt auf Seiten des vertraglichen "Auftraggebers', der sich rechtlich als Arbeitgeber darstellt, allenfalls ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) in Betracht (BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, NStZ 2014, 321, 322 f. mwN), wenn diesem die tatsächlichen Verhältnisse bekannt sind.
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem

    Täter kann dabei - unbeschadet der strafrechtlichen Organ- und Vertreterhaftung gemäß § 14 StGB - nur der Beschäftigungsgeber, mithin regelmäßig der Arbeitgeber, sein (zum Arbeitgeberbegriff im Sinne des Sozialversicherungsrechts vgl. Parigger/Helm/Stevens-Bartol/Lorenz, Arbeits- und Sozialstrafrecht, § 10 SchwarzArbG Rn. 7 sowie - jeweils zu § 266a StGB - BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 4 Rn. 10 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354, 355; MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl., § 266a Rn. 12 ff.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 46/19

    Schadenersatz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben

    Vorsätzliches Handeln eines Geschäftsführers liege nahe, wenn er die für das Bestehen inländischer Beschäftigungsverhältnisse und der daraus resultierenden Abführungspflicht maßgeblichen Tatsachen kenne (BGH, NStZ 2014, 321).

    Er habe den gesamten Sachverhalt gekannt, auf dem seine Handlungspflichten beruhten, so dass er die Meldung und Beitragszahlung vorsätzlich nicht durchgeführt habe (BGH Urt. 16.5.2017 - VI ZR 266/16 - Rn 15; BGH Urt. 2.12.2008 - 1 StR 416/08 - S. 13 f; BSG Urt. 9.11.2011 - B 12 R 18/09 R - ; BGH 2.6.2008 - II ZR 27/07-; BGH Urt. 4.9.2013 - 1 StR 94/13 -).

    Lag diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterlag der Täter, wenn er glaubte, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge nicht Sorge tragen zu müssen, nach bisheriger Rechtsprechung keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 16, jeweils mwN).

  • BGH, 13.12.2018 - 5 StR 275/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge;

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSGE 119, 216, 218; BSG, ZIP 2006, 678, 679 f.; NZS 2007, 648, 649 f.; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15, NStZ 2015, 648, 649, und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, NStZ 2014, 321, 323; Diepenbrock NZS 2016, 127).
  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 5 R 1180/13

    Selbstständige Tätigkeit und abhängige Beschäftigung: Physiotherapeuten, die in

  • BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung;

  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der

  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13

    Verletzung des Konfrontationsrechts (Fragerecht; Zurechenbarkeit des Ausfalls);

  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

  • LG Oldenburg, 17.10.2017 - 2 KLs 86/12

    Ex-Wiesenhof-Manager freigesprochen

  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

  • LG Wiesbaden, 08.02.2017 - 6 KLs 1170 Js 30770/06

    Schuldausschliessender Verbotsirrtum bei Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft

  • LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16

    Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung,

  • OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
  • LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
  • LG Chemnitz, 13.11.2013 - 5 Ns 930 Js 38129/08

    Mindestlohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!

  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
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