Rechtsprechung
BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 423
- StV 1987, 284
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78
Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil - …
Auszug aus BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87
Zwar braucht, wenn nach dem letzten Wort - das die Angeklagten H. in der Verhandlung vom 6. November 1986 gehabt hatten - in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache kommen, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können, nicht nochmals das letzte Wort erteilt zu werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschluß vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81). - BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81
Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87
Zwar braucht, wenn nach dem letzten Wort - das die Angeklagten H. in der Verhandlung vom 6. November 1986 gehabt hatten - in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache kommen, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können, nicht nochmals das letzte Wort erteilt zu werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschluß vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81).
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
- BGH, 07.12.2016 - 1 StR 487/16
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge (letztes Wort des …
Sinn und Zweck des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 und 3 StPO ist es, dem Angeklagten zu ermöglichen, auch noch im letzten Augenblick vor der Urteilsverkündung für ihn günstige Umstände gegenüber dem Gericht vorzubringen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, NStZ 1987, 423).
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die …
Insbesondere ist ein Wiedereintritt gegeben, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge erörtert werden (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 18.06.2020 - 1 StR 86/20
Ausschluss der Öffentlichkeit (zwingender Ausschluss während der Schlussanträge …
Sinn und Zweck des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 und 3 StPO ist es, dem Angeklagten zu ermöglichen, auch noch im letzten Augenblick vor der Urteilsverkündung für ihn günstige Umstände gegenüber dem Gericht vorzubringen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 487/16 Rn. 15; Urteil vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87 Rn. 4). - BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozeßbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (…BGH NJW 1987, 660 - Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86; BGHR StPO § 258 Abs. 3 - Wiedereintritt 2; BGH…, Urt. vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 402/66). - BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die …
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 09.06.2015 - 1 StR 198/15
Gewährung des letzten Wortes (erneuter Eintritt in die Verhandlung: …
Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, NStZ 1987, 423). - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Der danach erwiesene Verfahrensverstoß führt jedoch nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil das Urteil lediglich insoweit auf ihm beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93
Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des …
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluß haben können (BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2 und 6; BGH StV 1992, 551). - BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
Letztes Wort des Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen …
- OLG Brandenburg, 15.08.2002 - 2 Ss OWi 60 B/02
Rechtsfolgenerhebliche Nichterteilung des letzten Wortes
- BGH, 27.08.1992 - 4 StR 314/92
Pflicht des Gerichts, bei Wiedereintritt in die Verhandlung dem Angeklagten das …
- BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92
Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des …
- BGH, 16.04.1992 - 4 StR 109/92
Verfahrensrüge der Nichtgewährung des letzten Wortes
- BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88
Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von …
- BGH, 02.12.1988 - 4 StR 543/88
Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort
- OLG Brandenburg, 11.05.1999 - 2 Ss OWi 62 B/99