Weitere Entscheidung unten: LG Tübingen, 23.01.2013

Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 14.08.2012 - 1 T 102/12   

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LG Dessau-Roßlau, 14.08.2012 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2012,27888)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 14.08.2012 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2012,27888)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 14. August 2012 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2012,27888)
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   LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12   

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LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2013,80328)
LG Tübingen, Entscheidung vom 23.01.2013 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2013,80328)
LG Tübingen, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2013,80328)
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  • kiunka.de

    Dauerkarten Verkauf über EBAY - Keine Haftung des Account-Inhabers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Hinreichende Erfolgsaussichten bietet die Rechtsverteidigung gegen eine Klage dann, wenn entweder die Klage unschlüssig ist oder das Gericht den Rechtsstandpunkt der sich gegen die Klage verteidigenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und der etwaig vorhandenen Unterlagen mindestens für vertretbar hält und von der Möglichkeit der Beweisführung  überzeugt ist (BGH, NJW 1994, 1161 ; OLG Köln NJW-RR 2001, 791 ).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Hinreichende Erfolgsaussichten bietet die Rechtsverteidigung gegen eine Klage dann, wenn entweder die Klage unschlüssig ist oder das Gericht den Rechtsstandpunkt der sich gegen die Klage verteidigenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und der etwaig vorhandenen Unterlagen mindestens für vertretbar hält und von der Möglichkeit der Beweisführung  überzeugt ist (BGH, NJW 1994, 1161 ; OLG Köln NJW-RR 2001, 791 ).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 ) würde es für eine Zurechnung des Verhaltens des Beklagten Ziffer 2 auch nicht ausreichen, dass die Beklagte Ziffer 1 ihre Zugangsdaten nicht sicher verwahrt bzw. geschützt hätte, was vom Kläger aber schon nicht behauptet wurde.
  • OLG Bremen, 21.06.2012 - 3 U 1/12

    Zurechnung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens eines Dritten im Rahmen von

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Indem die Beklagte Ziffer 1 den tatsächlichen Nutzer und Anbietenden angegeben hat, ist sie der ihr jedenfalls obliegenden sekundären Darlegungslast nachgekommen (vgl. hierzu Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.06.2012 - 3 U 1/12 ).
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