Weitere Entscheidungen unten: LG Potsdam, 17.07.2017 | LG Potsdam, 11.06.2014

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 11.03.2014 - 1 T 103/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33286
LG Potsdam, 11.03.2014 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2014,33286)
LG Potsdam, Entscheidung vom 11.03.2014 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2014,33286)
LG Potsdam, Entscheidung vom 11. März 2014 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2014,33286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,33286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung des Zustellungsvertreters unwirksam: Zuschlag kann aufgehoben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20

    Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung;

    Das Landgericht Potsdam hob mit Beschluss vom 11. März 2014 (Az. 1 T 103/13; Bl. 43 ff. d.A.) den Zuschlagsbeschluss auf.

    Die Beklagten wiederholen ihre Auffassung, dass dem Aufhebungsbeschluss vom 11. März 2014 (Landgericht Potsdam Az. 1 T 103/13) keine Bindungswirkung für den hiesigen Rechtsstreit zukomme.

    Sie begehrt damit im vorliegenden Rechtsstreit die Klärung einer Vorfrage vollständig gegenteilig anders als im rechtskräftigen Beschluss vom 11. März 2014 (des Landgerichts Potsdam Az. 1 T 103/13).

  • OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 5 U 81/20

    Ansprüche aus Eigentum an einem Grundstück; Später aufgehobener

    Das Landgericht Potsdam hob mit Beschluss vom 11. März 2014 (Az. 1 T 103/13; Bl. 43 ff. d.A.) den Zuschlagsbeschluss auf.

    Die Beklagten wiederholen ihre Auffassung, dass dem Aufhebungsbeschluss vom 11. März 2014 (Landgericht Potsdam Az. 1 T 103/13) keine Bindungswirkung für den hiesigen Rechtsstreit zukomme.

    Sie begehrt damit im vorliegenden Rechtsstreit die Klärung einer Vorfrage vollständig gegenteilig anders als im rechtskräftigen Beschluss vom 11. März 2014 (des Landgerichts Potsdam Az. 1 T 103/13).

  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Die Regelung eröffnet kein Wiederaufnahmeverfahren gegen Beschlüsse, sondern erschöpft sich in der Fristverlängerung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 76/04, FamRZ 2005, 200, 201 zu § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF.; BVerfG, WM 2010, 767; vgl. auch OLG Oldenburg, Rpfleger 1980, 179 für den Fall der Erlösverteilung; LG Potsdam, ZfIR 2014, 785; kritisch Dassler/Schiffhauer/Hintzen, ZVG, 16. Aufl., § 96 Rn. 3.1).
  • LG Potsdam, 29.02.2016 - 4 O 360/14

    Zustellungsvertretung im Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatzanspruch

    Das Landgericht Potsdam hob den Zuschlagsbeschluss im Beschwerdeverfahren zum Az. 1 T 103/13 mit Beschluss vom 11. März 2014 auf und versagte den Zuschlag mit der Begründung, die Terminsbestimmung für die Zwangsversteigerung sei an den hiesigen Beklagten als Zustellungsvertreter erfolgt.

    Aus dem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Potsdam zum Aktenzeichen 1 T 103/13 sei ihm ein Schaden in Höhe von 1.982,10 Euro entstanden, der sich aus Rechtsanwalts- und seinen Reisekosten zusammensetze.

    Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Erstattung ihm bislang im Beschwerdeverfahren zum Aktenzeichen 1 T 103/13 vor dem Landgericht Potsdam entstandener Schäden in Höhe von 2.447,61 Euro.

    Anderenfalls ist nicht erklärlich, wie das Landgericht Potsdam diese Information im Versagungsbeschluss vom 11. März 2014 im Beschwerdeverfahren zum Aktenzeichen 1 T 103/13 hätte gewinnen können.

    Ein bereits bezifferbarer und bezifferter Teilschaden liegt in den Prozesskosten in Höhe von 2.477,61 Euro, die dem Kläger bislang im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Potsdam zum Aktenzeichen 1 T 103/13 erwachsen sind.

    Dem Kläger steht im Beschwerdeverfahren kein Kostenerstattungsanspruch gegen einen Dritten zu (vergl. Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2014, Az. 1 T 103/13).

  • OLG Brandenburg, 09.09.2014 - 5 W 142/14

    Grundbuchberichtigung: Berichtigung bei einer Eintragung auf Ersuchen des

    Der Antragsteller war voreingetragen; er begehrt - soweit im Beschwerdeverfahren noch von Interesse - die Berichtigung des Grundbuchs durch Umschreibung des Eigentums auf sich, da das Landgericht Potsdam auf Nichtigkeitsbeschwerde mit Beschluss vom 11. März 2014 (1 T 103/13) den Zuschlagbeschluss aufgehoben und den Zuschlag versagt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 17.07.2017 - 1 T 103/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58111
LG Potsdam, 17.07.2017 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2017,58111)
LG Potsdam, Entscheidung vom 17.07.2017 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2017,58111)
LG Potsdam, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2017,58111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 11.06.2014 - 1 T 103/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,79580
LG Potsdam, 11.06.2014 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2014,79580)
LG Potsdam, Entscheidung vom 11.06.2014 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2014,79580)
LG Potsdam, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 1 T 103/13 (https://dejure.org/2014,79580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,79580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht