Rechtsprechung
LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Mühlhausen, 24.06.2013 - 4 XVII 230/11
- LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1059
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09
Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung; …
Auszug aus LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13
12 Die Kammer folgt insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 27.05.2010, Az.: 5 C 7/09, zitiert nach juris), wonach der Einsatz angesparter Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz als Vermögen für einen sozialrechtlichen Bedarf nicht herangezogen werden kann, weil dies für den Hilfeempfänger eine Härte darstellen würde. - BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen …
Auszug aus LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13
17 Der zeitlich vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergangene Beschluss des BayObLG vom 24.02.2005 zum Aktenzeichen 3 Z BR 261/04 berücksichtigt nach Auffassung der Kammer nicht ausreichend den gesetzgeberischen Zweck der Zahlungen aus dem Opferentschädigungsgesetz, nämlich die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion der gezahlten Rente.