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LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 4 InsO, § 5 Abs 2 InsO, § 290 Abs 2 InsO, § 222 ZPO, § 188 Abs 2 BGB
Restschuldbefreiung: Versagung vor dem Stichtag im schriftlichen Verfahren; Verletzung der Erwerbsobliegenheit - IWW
§ 188 ZPO
Restschuldbefreiung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoß gegen Erwerbsobliegenheit
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Entscheidung über Versagungsantrag auch nach neuer Rechtslage (Reform 1. 7. 2014) erst nach dem Schlusstermin
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 20.05.2017 - 3 IK 49/15
- LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Göttingen, 26.10.2017 - 10 T 55/17
Restschuldbefreiung
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17
Die Kammer schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des LG Göttingen an (Beschluss vom 26.10.2017 - 10 T 55/17 = NZI 2017, 975), die wie folgt lauten:. - AG Göttingen, 21.10.2014 - 74 IK 208/14
Zeitpunkt einer Versagung nach § 290 I Nr. 5 InsO
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17
Zwar wird teilweise vertreten, dass nach einer teleologischen Reduktion des § 290 InsO, der schließlich der Justizentlastung diene, die Versagung einer Restschuldbefreiung auch schon vor dem Schlusstermin (bzw. dem entsprechenden Stichtag im schriftlichen Verfahren) erfolgen könne (vgl. AG Göttingen ZInsO 2014, 2455; fortgeführt vom AG Göttingen in NZI 2016, 225; so auch Frind in NZI 2013, 729; Laroche/Siebert in NZI 2014, 541). - BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09
Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17
Als ungefähre Richtgröße können insoweit 2 bis 3 Bewerbungen in der Woche gelten (vgl. BGH NZI 2011, 596).
- BGH, 01.07.2010 - IX ZB 148/09
Restschuldbefreiungsverfahren: Straftat des Schuldners nach Eintritt der …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17
34 Die Gläubigerinnen S. R.-N. und F. B. K. haben in ihren Versagungsanträgen sowohl den erforderlichen Verstoß des Schuldners gegen die Erwerbsobliegenheit als auch die daraus folgende konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger glaubhaft gemacht (vgl. zu diesen Anforderungen BGH ZInsO 2010, 1558). - BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen eines zulässigen Versagungsantrags
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17
Sie haben durch eigene mit Fundstellen belegte Ausführungen sowie durch zulässige Bezugnahmen (vgl. BGH ZInsO 2010, 391) auf die Berichte der Insolvenzverwalterin glaubhaft gemacht, dass der Schuldner sich nicht durch eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen um eine angemessene, seiner Ausbildung entsprechende Beschäftigung bemüht hat. - AG Göttingen, 27.01.2016 - 71 IK 194/15
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17
Zwar wird teilweise vertreten, dass nach einer teleologischen Reduktion des § 290 InsO, der schließlich der Justizentlastung diene, die Versagung einer Restschuldbefreiung auch schon vor dem Schlusstermin (bzw. dem entsprechenden Stichtag im schriftlichen Verfahren) erfolgen könne (vgl. AG Göttingen ZInsO 2014, 2455; fortgeführt vom AG Göttingen in NZI 2016, 225; so auch Frind in NZI 2013, 729; Laroche/Siebert in NZI 2014, 541).