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LG Frankenthal, 27.07.2009 - 1 T 144/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 56g Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04
Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde
Auszug aus LG Frankenthal, 27.07.2009 - 1 T 144/09
Gegen diesen - soweit erkennbar nicht zugestellten - Beschluss richtet sich die sofortige Beschwerde der weiter Beteiligten zu 1) vom 13. Juli 2009, mit der sie ihre Rechtsauffassung weiter verfolgt und sich hierfür auf eine verschiedenen landgerichtlichen Entscheidungen entgegenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Juli 2004, Az. 16 Wx 119/04 beruft.Da die Ansprüche nicht von einem Betreuer geltend gemacht werden, kommt eine direkte Anwendung des § 56 g FGG nicht in Betracht, allenfalls eine analoge (so wohl auch, wenn auch ohne nähere Begründung, OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2004, Az. 16 Wx 119/04).
- LG Freiburg, 14.10.2002 - 4 T 212/02
Betreuung: Kein Auslagenersatz der auf gerichtliche Anordnung zur Vorbereitung …
- BGH, 25.11.2015 - XII ZB 105/13
Beschwerdeverfahren in einer Betreuungssache: Absoluter Rechtsbeschwerdegrund …
Die gegenteilige Auffassung lehnt eine Erstattungsfähigkeit angefallener Auslagen auf Seiten der Betreuungsbehörde ab, da diese im Rahmen von § 283 FamFG in originär eigener Zuständigkeit tätig werde (vgl. LG Frankenthal Beschluss vom 27. Juli 2009 - 1 T 144/09 - juris Rn. 10 ff.; LG Koblenz FamRZ 2004, 566;… LG Freiburg Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 T 212/02 - juris Rn. 7 f.). - OLG Jena, 08.09.2014 - 3 W 292/14
Grundbuchunrichtigkeit, Enteignung, Erwerb des Eigentums am Grundstück
Der Senat nimmt insoweit zur Meidung von Wiederholungen Bezug auf die zutreffenden Erwägungen des Landgerichts Meiningen in dem Beschluss vom 18.11.2009 (1 T 144/09). - LG Karlsruhe, 20.10.2010 - 11 T 163/10 Ein Anspruch der Betreuungsbehörde gegen die Staatskasse auf Erstattung von Kostenn für die Zuführung eines Betroffenen zur Unterbringung besteht mithin nicht (ebenso z.B. LG Frankenthal, Beschluss vom 27.07.2009, Az.: 1 T 144/09, zit. nach juris zu §§ 68 b Abs. 3, 70 e Abs. 2 FGG; LG Koblenz FamRZ 2004, 566 zu § 70 g Abs. 5 FGG;… Schmidt-Recla in MünchKomm-ZPO, 3. Auflage 2010, § 326 FamFG , Rn. 5;… Bassenge in Bassenge/Roth, FamFG und RpflG, 12. Auflage 2009, § 326 FamFG , Rn. 6).
- LG Saarbrücken, 27.06.2012 - 5 T 250/12 Die Frage, ob die Vorführung einer Person im Rahmen eines Betreuungsverfahrens der Betreuungsbehörde als eigene Aufgabe obliegt, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers erörtert (dafür: LG Limburg BtPrax 1998, 116; LG Koblenz FamRZ 2004 566, LG Frankenthal Beschluss vom 27.07.2009, Az. 1 T 144/09; offen gelassen: LG Karlsruhe Beschluss vom 20.10.2010, Az 11 T 163/10 ; dagegen: OLG Köln Beschluss vom 26.07.2004, Az 16 Wx 119/04 ; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 03.11.2009, Az 3 W 152/09;… Prütting/Helms/Fröschle FamFG, 2. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 24, § 278 FamFG Rdnr. 44;… Schulte-Bunert/Weinreich/Eilers FamFG, 3. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 33).