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   LG Trier, 02.11.2005 - 1 T 60/05   

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https://dejure.org/2005,24187
LG Trier, 02.11.2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,24187)
LG Trier, Entscheidung vom 02.11.2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,24187)
LG Trier, Entscheidung vom 02. November 2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,24187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was umfasst der Begriff "Wohnfläche”?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1
    Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Trier, 02.11.2005 - 1 T 60/05
    Maßgeblich sind daher die Vorstellungen der Parteien, so dass nach §§ 133, 157 BGB im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln ist, wie die Vertragspartner den Begriff "Wohnfläche" verstanden haben (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 24.03.2004, Az.: VIII ZR 44/03, WuM 2004, 337ff.; da es gerade an dieser Vertragsauslegung fehlte, hat der BGH die Sache aufgehoben und zurückverwiesen).

    Auch der Bundesgerichtshof hat darauf abgestellt, dass es bei einer, Wohnung mit Dachschrägen durchaus denkbar erscheint, als Wohnfläche die reine Grundfläche anzusetzen, ohne dabei einen Abzug von Flächen mit einer lichten Höhe unter 2 Meter vorzunehmen (BGH, WuM 2004, 337, 338).

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   LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05   

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https://dejure.org/2005,32867
LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,32867)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21.04.2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,32867)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21. April 2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,32867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erbscheinverfahren als Antragsverfahren; Heranziehung zu den Kosten für ein Gutachten über die Echtheit einer Unterschrift in einem Testament

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00

    Kostenpflicht im FGG -Verfahren

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05
    Eine Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO ist hingegen nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung von Amts wegen überhaupt in Betracht kommt; ob die gerichtliche Tätigkeit in diesem Fall letztlich durch den als Anregung zu wertenden Antrag eines Beteiligten oder aber durch sonstige Umstände veranlasst worden ist, ist insoweit ohne Belang (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 113; OLG Koblenz, Jur.Büro 1988, 1202).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Zur Vermeidung von Unbilligkeiten muss das Gericht - jedenfalls bei einem entsprechenden Antrag oder wenn sich die Unbilligkeit aufdrängt - nach §§ 81 ff FamFG prüfen, ob es die Gerichtskosten einem Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegt, § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG (LG Frankenthal ZEV 2005, 529; LG Saarbrücken NJW-RR 2010, 305-306).
  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Allerdings ist schon entschieden worden, dass dann, wenn ein Erbschein beantragt und im Verfahren allein aufgrund der Einwendungen eines anderen Beteiligten ein Gutachten eingeholt wurde, diesem anderen Beteiligten die Kosten des - die Einwendungen nicht bestätigenden - Gutachtens aufzuerlegen seien (OLG München, ZErb 2012, 190; LG Frankenthal, ZEV 2005, 529 ; Zimmermann a. a. O., § 81 Rn. 9).
  • LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 5 T 227/09

    Kostenverteilung bei Durchführung einer Beweisaufnahme des zuständigen Gerichts

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - im Rahmen eines durch einen Erbscheinsantrag eingeleiteten Verfahrens das zuständige Gericht in Erfüllung seiner Amtsermittlungspflicht (vgl. §§ 2358 BGB, 12 FGG) eine Beweisaufnahme durchführt, so fallen die dadurch verursachten Kosten demjenigen zur Last, der den Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt hat (vgl. dazu LG Frankenthal, Beschluss vom 21.04.2005 - Az.: 1 T 60/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 14 = ZEV 2005, 529; Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 15. Auflage, Rdnr. 45 zu § 137 KostO).
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   LG Köln, 05.01.2006 - 1 T 60/05   

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https://dejure.org/2006,82225
LG Köln, 05.01.2006 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2006,82225)
LG Köln, Entscheidung vom 05.01.2006 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2006,82225)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2006,82225)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abrechnungsrhythmus, Rumpfquartale bei Altfällen

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