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   LG Bad Kreuznach, 23.04.2010 - 1 T 78/10   

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LG Bad Kreuznach, 23.04.2010 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2010,79122)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 23.04.2010 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2010,79122)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 23. April 2010 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2010,79122)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Dortmund, 28.05.2010 - 9 T 278/10

    Wirksamkeit eines mit eingescannter Unterschrift versehenen Pfändungs- und

    Die von der Gläubigerin zitierten Beschlüsse des BGH (DGVZ 2005, 94) und des LG Bad Kreuznach (Beschluss vom 23.04.2010, Az. 1 T 78/10) stehen dieser Entscheidung nicht entgegen, soweit sie sich mit der hier nicht entscheidungserheblichen Frage befassen, ob eine eigenhändige Unterschrift zur Form wirksamkeit des Antrags erforderlich ist oder ob hierfür eine eingescannte Unterschrift ausreicht.
  • LG Freiburg, 05.07.2021 - 9 T 26/21

    Zwangsvollstreckung: Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift beim

    Ob das ausgefüllte Formular des Vollstreckungsauftrags mit einer Originalunterschrift zu versehen ist (so etwa: LG Rottweil, Beschl. v. 11.03.2021, 1 T 27/21, juris Rdn. 12; LG Heilbronn, Beschl. v. 14.03.2016, Vh 1 T 124/16, juris Rdn. 5; Beschl. v. 01.03.2017, Bm 1 T 52/17, juris Rdn. 9; LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 23.04.2010, 1 T 78/10, juris Rdn. 5; Heßler, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 754 Rdn. 5; Ulrici, in: BeckOK ZPO, 40. Ed. Stand: 01.03.2021, § 253 Rdn. 9b) oder, jedenfalls im Falle der Lesbarkeit des Namenszuges oder einer Ergänzung durch einen Namenszusatz, eine gescannte Unterschrift ausreichen kann (so etwa: LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 20.12.2018, 15 T 183/18, juris; mit Einschränkung auch: LG Heilbronn, Beschl. v. 04.01.2017, Sm 1 T 542/16, juris Rdn. 2; nicht für Massenverfahren: LG Dortmund, Beschl. v. 28.05.2010, 9 T 278/10 juris Rdn. 16; so auch: LG Stuttgart, Beschl. v. 04.06.2012, 10 T 186/12, juris Rdn. 5; vgl. auch Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 21.05.2021, § 753 ZPO Rdn. 40 f. m.w.N.) braucht nicht entschieden zu werden.
  • AG Bochum, 23.02.2017 - 51 M 3291/16

    Grundsätze zur Beurteilung der Wirksamkeit eines erteilten Vollstreckungsauftrags

    Nach anderer Auffassung soll auch ein mit einer - ein gescannten - Faksimileunterschrift versehener Vollstreckungsauftrag ausreichen (AG Melsungen, Beschluss vom 08.12.2000, 1 M 1169/2000, 1 M 1169/00; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2010, Az. 1 T 78/10).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 31.05.2012 - 32 M 16921/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und

    Die ständige Argumentation des Gläubigervertreters mit Hinweis auf eine Entscheidung des Landgericht Bad Kreuznach (Beschluss vom 23.04.2010 zu 1 T 78/10) geht fehl.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,78376
LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2011,78376)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.04.2011 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2011,78376)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. April 2011 - 1 T 78/10 (https://dejure.org/2011,78376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris.de

    Kindeswohlprüfung und Prüfung der Elterneignung als Voraussetzung für die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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