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   LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11   

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https://dejure.org/2012,24622
LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11 (https://dejure.org/2012,24622)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 17.04.2012 - 1 T 97/11 (https://dejure.org/2012,24622)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 (https://dejure.org/2012,24622)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07

    Erstattung und Neufestsetzung der Vergütung eines Betreuers; Persönliche und

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11
    Damit erlischt gemäß § 8 JBeitrO i. V. m. § 1835a Abs. 4 BGB der Rückforderungsanspruch auf Rückerstattung überzahlter Betreuervergütung ebenfalls binnen drei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl. statt aller: LG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2007, 8 T 955/07 für die Betreuervergütung nach VBVG und § 2 VBVG; zitiert nach juris).

    Die Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Beteiligten zu 1. auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage Vorrang einzuräumen ist (LG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2007; 8 T 955/07; zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05

    Rückforderung einer Betreuervergütung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11
    Das vorliegende Verfahren ist dazu bestimmt, auf die Durchsetzung des mit Beschluss vom 16.02.2011 festgesetzten Betrages hinzuwirken und eine Rückzahlungsanordnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 JBeitrO anzukündigen (OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, 16 Wx 203/05 m. w. N.; zitiert nach juris).
  • LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11

    Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung verjähren in drei Jahren;

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11
    Soweit das LG Detmold mit Beschluss vom 06.09.2011 (3 T 187/11; zitiert nach juris) eine analoge Anwendung des § 2 VBVG auf den Rückforderungsanspruch ablehnt, ist dem nicht zu folgen.
  • AG Brandenburg, 12.03.2020 - 31 C 107/19

    Vorsorgevollmacht - Aufwendungsersatzanspruch

    Vorliegend ist aber weder das Zeitmoment noch das Umstandsmoment gegeben, da nur eine einmalige Zahlung erfolgte und die Klägerseite unstreitig bereits mit Schreiben vom 18.02.2019 den am 18.12.2017 an die Beklagte überwiesenen Geldbetrag zurückgefordert hatte ( LG Dessau-Roßlau , Beschluss vom 17.04.2012, Az.: 1 T 97/11 ).
  • KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12

    Betreuervergütung: Bindungswirkung der Art der Betreuerbestellung; Rückzahlung zu

    Anlass, die Ausschlussfrist entsprechend auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vergütungen anzuwenden, besteht nicht (LG Detmold, NJW-RR 2012, 390; im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 -, juris; a.A. LG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377), 8 T 955/07 -, juris; LG Münster, a.a.O.; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 -, juris).
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