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   VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94   

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VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94 (https://dejure.org/1994,3552)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.09.1994 - 1 TG 1261/94 (https://dejure.org/1994,3552)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 (https://dejure.org/1994,3552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung für die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Anforderungsprofil - Maßstab für gerichtliche Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    Er ist durch die Art und Weise des durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende, zugunsten des Beigeladenen getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich der Vergabe des Dienstpostens des Abteilungsleiters V im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten - jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Beschwerden - nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG (3. Kammer), B. vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urt. vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 (202); Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993, 1 TG 1585/93, DVBl. 1994, 593 f.) verletzt worden.

    Unter Zugrundelegung der vom Senat in ständiger Rechtsprechung bei Konkurrentenverfahren angewendeten Prüfungsmaßstäbe (vgl. die zusammenfassende Darstellung im B. vom 26. Oktober 1993 a.a.O. S. 593 f. m.w.N.) und unter Berücksichtigung der im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen summarischen Tatsachenfeststellung sowie der eingeschränkten Prüfungskompetenz des Gerichts bei der Kontrolle von Behördenentscheidungen der vorliegenden Art ist die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen vom 8. Februar/3. Mai 1994 rechtlich nicht zu beanstanden.

    Denn es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, inwiefern sich im Falle einer öffentlichen Ausschreibung die Chancen des Antragstellers, ausgewählt zu werden, hätten verbessern können (vgl. zu diesem Erheblichkeitserfordernis Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1993, a.a.O. und vom 16. August 1994 - 1 TG 966/94), vielmehr liegt die Ausnahme nahe, daß sie sich bei einem größeren Bewerberkreis eher verschlechtert hätten.

    In materieller Hinsicht unterliegt es keinen Bedenken, sondern es war sogar geboten, daß der Antragsgegner für den zu besetzenden Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festgelegt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 m.w.N., DVBl. 1994, 593).

    Dieses vom Antragsgegner gewählte Verfahren und das Ergebnis dieses umfassenden, i.d.F. des Auswahlvermerks vom 3. Mai 1994 auch aktuellen und für den Senat nachvollziehbaren, d.h. den Bedingungen rationaler Abwägung genügenden (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 a.a.O. S. 594) Vergleichs der persönlichen und fachlichen Eignung aller Bewerber für den Dienstposten des Abteilungsleiters V läßt Beurteilungsfehler nicht erkennen.

    Aber auch soweit Beurteilungsfehler unterlaufen sind, kann dies nur dann den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts des Antragstellers rechtfertigen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß bei ordnungsgemäßem Auswahlverfahren die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten ausgefallen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1993, a.a.O. S. 593 und vom 16. August 1994, 1 TG 966/94).

  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    Eines näheren Eingehens hierauf bedarf es indessen nicht, da der Antragsgegner im Laufe des Beschwerdeverfahrens in zulässiger Weise auf der Grundlage eines aktuellen, schriftlich im Vermerk vom 3. Mai 1994 fixierten Eignungs- und Leistungsvergleichs, der entgegen der Auffassung des Antragstellers unabhängig von der üblichen Beurteilungspraxis der Behörde bei Regel- oder Anlaßbeurteilungen förmliche Beurteilungen ersetzen kann (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1989, 1 TG 2751/89, HessVGRspr.

    1990, 63 f. = NVwZ 1990, 284; 18. August 1992, 1 TG 1074/92, HessVGRspr.

  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    1990, 63 f. = NVwZ 1990, 284; 18. August 1992, 1 TG 1074/92, HessVGRspr.

    1993, 19 f. = NVwZ 1993, 284; 20. April 1993, 1 TG 709/93, NVwZ-RR 1994, 350 und vom 5. Juli 1994, 1 TG 977/94), die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen bestätigt hat, so daß hierdurch die ursprünglich möglicherweise vorhandenen Mängel des Auswahlverfahrens geheilt worden sind (vgl. hierzu z. B. Senatsbeschluß vom 18. August 1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    Er ist durch die Art und Weise des durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende, zugunsten des Beigeladenen getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich der Vergabe des Dienstpostens des Abteilungsleiters V im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten - jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Beschwerden - nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG (3. Kammer), B. vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urt. vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 (202); Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993, 1 TG 1585/93, DVBl. 1994, 593 f.) verletzt worden.
  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    1993, 19 f. = NVwZ 1993, 284; 20. April 1993, 1 TG 709/93, NVwZ-RR 1994, 350 und vom 5. Juli 1994, 1 TG 977/94), die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen bestätigt hat, so daß hierdurch die ursprünglich möglicherweise vorhandenen Mängel des Auswahlverfahrens geheilt worden sind (vgl. hierzu z. B. Senatsbeschluß vom 18. August 1992, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    Bei dieser Sachlage kommt es hier nicht darauf an, wann der Beigeladene unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Abs. 2 Satz 3 HBG als gesetzliche Konkretisierung des "Laufbahnprinzips" (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 27. März 1986, 1 TG 678/86, NVwZ 1986, 766 f. und vom 20. November 1992, 1 TG 1992/92 m.w.N.) befördert werden kann.
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    Er ist durch die Art und Weise des durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende, zugunsten des Beigeladenen getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich der Vergabe des Dienstpostens des Abteilungsleiters V im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten - jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Beschwerden - nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG (3. Kammer), B. vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urt. vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 (202); Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993, 1 TG 1585/93, DVBl. 1994, 593 f.) verletzt worden.
  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 1749/94

    Zur Vorauswahl von Bewerbern für die Besetzung eines Dienstpostens; zur Frage, ob

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    Sie kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sich das Anforderungsprofil in sachgerechter Weise an den Aufgaben des zu besetzenden Dienstpostens orientiert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1994, 1 TG 1095/94, m.w.N. und vom 23. August 1994, 1 TG 1749/94).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
    Insoweit ist wegen der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2, § 8 Abs. 1 HBG eingeräumten Beurteilungsermächtigung die gerichtliche Nachprüfung inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwGE 80, 224 (225 f.)).
  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Die gegenüber den Bewerbern im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung schließt es nicht aus, dass der Dienstherr unter Leistungsgesichtspunkten die Teilnahme einzelner Mitarbeiter an einem - im Ergebnis aber offenen - Auswahlverfahren fördert (vgl. allgemein zum "Wunschkandidat": Hessischer VGH, Beschlüsse vom 13. März 2003 - 1 TG 75/03 -NVwZ-RR 2003, 664 und vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr 1995, 52; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 B 1430/06 - Juris).

    Zutreffend ist allerdings, dass es dem Dienstherrn verwehrt ist, bei der Bestimmung des Anforderungsprofils für einen höherwertigen Dienstposten, persönliche oder fachliche Anforderungen maßgeblich mit Blick darauf festzulegen, dass einzelne Bewerber bei der nachfolgenden Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese von vornherein ungerechtfertigt bevorzugt und andere Bewerber dadurch zwangsläufig benachteiligt werden, wenn dies in der Weise geschieht, dass ohne sachlichen Grund das Anforderungsprofil exakt an dem Eignungs- und Befähigungsprofil der betreffenden Bewerber orientiert wird (Hessischer VGH, Beschlüsse vom 13. März 2003 - 1 TG 75/03 - a. a. O., und vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 B 1430/06 - a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 15 SaGa 2383/11

    Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil - sachfremde Erwägungen - einstweilige

    "Die gerichtliche Nachprüfung des Anforderungsprofils einer Ausschreibung beschränkt sich deshalb darauf, ob eine sachgerechte Orientierung an den Aufgaben des jeweiligen Dienstpostens vorliegt und sachfremde Erwägungen außen vor geblieben sind (VGH Kassel, Beschluss vom 20.09.1994, 1 TG 1261/94; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.11.1995, NVwZ-RR 1996, 677 )." (VG Hamburg 30.07.1999 - 20 VG 2493/99 - Juris Rn 22).
  • VGH Hessen, 27.09.2010 - 1 B 1132/10
    Hierauf ist auch die gerichtliche Überprüfung beschränkt; hinsichtlich des Anforderungsprofils erstreckt sie sich lediglich darauf, ob dessen Merkmale in sachgerechter Weise an den Aufgaben des zu besetzenden Dienstpostens orientiert sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr. 1995, 52 m. w. N.).

    Der Senat teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass die darin liegende Schwerpunktsetzung in Anbetracht des eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsspielraums (vgl. Beschluss des Senats vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - a. a. O.) nicht zu beanstanden ist.

  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die bei Bewährung im Sinne der Richtlinien der Vorbereitung des Aufstiegs in die Laufbahn des höheren Dienstes dienen soll, ist jedoch - anders als bei Beförderungen - nicht beschränkt durch das Laufbahnprinzip (vgl. insoweit auch VGH Kassel vom 20.9.1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr. 1995, 52-54).
  • VG Wiesbaden, 28.01.2009 - 8 L 682/08

    Rechtliche Qualifizierung eines Vorab-Ausschlusses eines Bewerbers um eine

    -1 TG 1261/94 -).

    Es bestehen im Ergebnis auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Anforderungsprofil insoweit auf den Beigeladenen in der Weise zugeschnitten worden wäre, dass Mitbewerber in unzulässiger, sachwidriger Weise von vornherein ausgeschlossen wären (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.09.1994, - 1 TG 1261/94 -).

  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die bei Bewährung im Sinne der Richtlinien der Vorbereitung des Aufstiegs in die Laufbahn des höheren Dienstes dienen soll, ist jedoch - anders als bei Beförderungen - nicht beschränkt durch das Laufbahnprinzip (vgl. insoweit auch VGH Kassel vom 20.9.1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr. 1995, 52-54).
  • OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11

    Konkurrentenstreitigkeit - vorläufige Untersagung der Besetzung eines

    Grundsätzlich Anlass zur Nachprüfung, ob das Anforderungsprofil auf einen bestimmten Beamten in der Weise zugeschnitten worden ist, dass solche Mitbewerber in unzulässiger, sachwidriger Weise von vornherein ausgeschlossen werden, besteht insbesondere dann, wenn die zu besetzende Stelle hausintern ausgeschrieben wird, deshalb der Bewerberkreis dem Dienstherrn bekannt ist und das Anforderungsprofil einen starken Detaillierungsgrad aufweist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 B 2230/02 -, vom 20. Oktober 2003 - 1 B 1037/03 -, vom 16. Dezember 2003 - 1 B 2117/03 - und vom 17. Oktober 2006 - 1 B 1430/06 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. August 2008 - 2 B 93/11 - jeweils Juris).
  • VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09

    BGleiG stellt keine Anforderungen an Inhalt eines Anforderungsprofils auf

    Grundsätzlich ist es Sache des Dienstherrn, zu entscheiden, ob er den Kreis der Bewerber für einen bestimmten Dienstposten durch die Aufstellung eines differenzierten Kriterienkataloges von vornherein verkleinern will oder nicht; er kann hierfür einen weiten Organisationsspielraum in Anspruch nehmen (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 - DVBl. 1994, 118 = ZBR 1994, 52; Beschluss des Senats vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr. 1995, 52; zuletzt Beschluss vom 31. August 2007 - 1 TG 1322/07 -).
  • VG Darmstadt, 16.08.2013 - 1 L 1525/12

    Beförderungsauswahlverfahren

    Schließlich vermag das Gericht auch nicht die Feststellung zu treffen, die getroffene Personalauswahlentscheidung sei deshalb mit einem ihre Rechtswidrigkeit begründenden Fehler behaftet, weil das Anforderungsprofil einen derart starken Detaillierungsgrad aufweist, dass Anlass zu der Annahme besteht, hierdurch sollten weitere Bewerber in sachwidriger Weise ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Zusammenhang Hess. VGH, Beschluss vom 20.09.1994 - 1 TG 1261/94 -, abgedruckt bei juris).
  • ArbG Siegen, 25.05.2007 - 2 Ga 8/07

    Bewerberverfahrensanspruch, Unterlassungsverfügung

    Dem entspricht es, wenn in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gefordert wird, dass das Anforderungsprofil sich in sachgerechter Weise an den Aufgaben des zu besetzenden Dienstpostens orientieren muss (vgl. Hess. VGH, Bes. v. 20. September 1994 - 1 TG 1261/94, Juris).
  • VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98

    Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - 6 B 335/13

    Untersagung der Besetzung einer öffentlichen Stelle im Wege der einstweiligen

  • VGH Hessen, 31.10.2006 - 1 TG 1553/06
  • VGH Hessen, 24.01.2003 - 1 TG 3131/02

    Land Hessen auch in zweiter Instanz bei Besetzungsverfahren für die Leitung des

  • VG Gießen, 20.07.2011 - 5 L 5587/10

    Beförderungen

  • VG Gießen, 03.05.2007 - 5 G 298/07

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Stelle des Leiters der

  • VG Kassel, 22.01.2004 - 1 G 1382/03

    Beförderungsvorbereitung durch Umsetzung auf höherbewerteten Dienstposten;

  • VG Gießen, 27.12.2011 - 5 L 2955/11

    Zur Auswirkung des Altersbeförderungsverbotes für ausgewählten Bewerber

  • VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00

    Ernennung eines Richters; Auswahlverfahren; Erledigung der Hauptsache; zur

  • VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens lediglich zur Bewährung; Vorsprung

  • VG Gießen, 01.08.1997 - 5 G 1665/96

    Stellenbesetzungsverfahren: Vorstellungsgespräch - unfaire Fragestellung -

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