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   VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92   

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VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 (https://dejure.org/1992,1938)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 (https://dejure.org/1992,1938)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 (https://dejure.org/1992,1938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht - Anforderungsprofil und Auswahlentscheidung - Auswahl zwischen Versetzungsbewerber und Beförderungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 86
  • NJW 1993, 2458 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 282
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Klaglosstellung eines Mitbewerbers

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92
    Es kommt hinzu, daß ein ablehnender oder anderer Vorschlag des Präsidialrats einen sachlichen Grund für den Abbruch des mit der Ausschreibung vom 12.5.1992 eingeleiteten Auswahlverfahrens dargestellt hätte (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluß vom 17.6.1992 - 1 TG 37/92 -).
  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92
    Mit dem Verwaltungsgericht ist der Senat der Auffassung, daß diese Grundsätze auch dann Geltung beanspruchen, wenn es sich bei einem der Bewerber - hier: dem Beigeladenen - um einen sog. Versetzungsbewerber handelt (vgl. Senatsbeschluß vom 6.7.1989 -1 TG 1870/89- ZBR 1990, 24).
  • VGH Hessen, 04.05.1979 - VIII TG 1/79
    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92
    Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, auch auf Ernennungen eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes - hier: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht - an (so bereits Senatsbeschluß vom 18.2.1985 -1 TG 252/85-, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259; vgl. auch Hess.VGH, Beschluß vom 4.5.1979 -VIII TG 1/79-, ESVGH 29, 175).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Ein Vorsitzender soll aufgrund seiner Sachkunde, Erfahrung und Menschenkenntnis in der Lage sein, den richtunggebenden Einfluss durch geistige Überzeugungskraft auszuüben (vgl. BGHZ 37, 210 ; HessVGH, Beschluss vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Des Weiteren kann durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl von Bewerbern dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Interesse an einer dem Leistungsprinzip verpflichteten Exekutive und Judikative imbesonderen Maß Rechnung getragen werden (NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959; HessVGH, Beschl. v. 26.11.1992, NVwZ 1993, 282; a. A. bei Beamtenbeförderungsstellen des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 16.10.1975, DÖD 1976, 225).
  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

    Da die Ämter eines Richters am Hess.VGH und eines Vorsitzenden Richters am VG nicht den selben Amtsinhalt haben (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 26.11.1992, NVwZ 1993, 282), kann der Beigeladene als Versetzungsbewerber im Falle einer Übertragung der streitigen Stelle auf ihn gegenüber dem Antragsteller einen (weiteren) Bewährungsvorsprung erlangen, auch wenn er sich schon in einem Amt der Besoldungsgruppe R 2 BBesO bewährt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind dessen Grundsätze zum so genannten Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat (vgl. hierzu zusammenfassend Beschluss vom 26.10.1993, DVBl 1994, 553), auf die Ernennung eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem des Eingangsamtes anzuwenden (siehe Hess.VGH, Beschlüsse vom 02.07.1996, HessVGRspr. 1996, 92, vom 16.02.1995, RiA 1996, 148 und vom 26.11.1992, NVwZ 1993, 282).

    Das Anforderungsprofil eines Vorsitzenden/einer Vorsitzenden am VG ist durch die gerichtsverfassungs- und verfahrensrechtlichen Vorschriften (insbesondere §§ 102-104, 169 VwGO und §§ 176, 194 GVG) vorgegeben und durch die ständige Rechtsprechung des Hess.VGH umschrieben (Hess.VGH, Beschlüsse vom 26.11.1992, NVwZ 1993, 282, vom 18.02.1995, RiA 1996, 148 und vom 02.07.1996, ZBR 1997, 158).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Wie das Verwaltungsgericht folgt deshalb der beschließende Senat der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß im Falle der Ausschreibung nach dem Gesichtspunkt der Bestenauslese vorzugehen ist (Beschl. v. 6.7.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -, NVwZ 93, 282).

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß der gekennzeichnete Unterschied in der Eignungsermittlung und -feststellung nicht zu einer entscheidenden Abwertung der Note des Antragstellers führen kann (ebenso im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - = NVwZ 93, 282 = Rundschreiben Nr. 1 und 2/93 des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter v. 25.1.1993, S. 11/12).

  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Dem öffentlichen Interesse an einer unverzüglichen (Wieder-)Besetzung freier Planstellen steht kein entsprechendes Interesse des Antragstellers gegenüber, insbesondere kann er sich nicht darauf berufen, berechtigt gewesen zu sein, das Parallelverfahren um dieselbe Stelle (vgl. Senatsbeschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -) abzuwarten.
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 1 TG 1634/92

    Zum Ausschluß von Mitgliedern des Präsidialrats bei persönlicher Betroffenheit

    Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, auch auf Ernennungen eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an - hier: Vizepräsident des Verwaltungsgerichts (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259 und Hess. VGH, Beschluß vom 4.5.1979 - VIII TG 1/79 -, ESVGH 29, 175).

    Gerade die Besetzungsvorschläge der Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs waren für die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen maßgeblich, wie der Antragsgegner in seinem erstinstanzlichen Schriftsatz vom 15.5.1992 betont hat (vgl. zum Nachschieben von Auswahlerwägungen im gerichtlichen Verfahren: Senatsbeschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Des Weiteren kann durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl von Bewerbern dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Interesse an einer dem Leistungsprinzip verpflichteten Exekutive und Judikative im besonderen Maß Rechnung getragen werden (NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959; HessVGH, Beschl. v. 26.11.1992, NVwZ 1993, 282; a. A. bei Beamtenbeförde-rungsstellen des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 16.10.1975, DÖD 1976, 225).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - B 3 S 391/99
    Die genannten Versäumnisse sind insoweit - selbst wenn man dem "Bescheid vom 24. Juni 1999" bereits einen Regelungsgehalt beimessen wollte - zumindest mit heilender Wirkung gem. § 45 VwVfG LSA nachgeholt worden (vgl. zum Nachschieben der Begründung für die Auswahlentscheidung während des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens: VGH Kassel, Beschl. v. 18.8.1992 - 1 TG 1074/92 - (NVwZ 1993, 284 f.); vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - DÖD 1993, 210 (211) m. w. N.; Beschlüsse d. Senats v. 14.4.2000 - 3 M 56/00 und v. 31.8.1995 - 3 M 19/95 - ZBR 1997, 282 (285) - vgl. ferner zum Erlaß eines neuen Verwaltungsaktes mit ordnungsgemäßer Begründung: BVerwG, Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG 3. Aufl. § 45 Rdnr. 28).
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - (ESVGH 43, 86, 89 = DRiZ 1994, 180, 182 mit weiteren Nachweisen) auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 102 - 104, 169 VwGO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (§§ 21 g, 176, 194 GVG) die Anforderungen an dieses Amt gekennzeichnet; sie sind durch Gesetz vorgegeben und durch die Rechtsprechung festgelegt (vgl. ferner Beschlüsse des Senats vom 22. März 1993, a.a.O. sowie vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 -, RiA 1996, 148, 151) und bedürfen hier keiner Wiederholung.
  • VG Wiesbaden, 28.04.2000 - 8 G 2298/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Antrag, vorläufig bis zum

    Die vom VGH Kassel für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelten Grundsätze zum sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch sind auch auf Ernennungen eines Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes anzuwenden (VGH Kassel, Beschluß vom 04.05.1979 - VIII TG 1/79 -, ESVGH 29, 175; Beschluß vom 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103; Beschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - Beschluß vom 21.12.1992 - 1 TG 1634/92 - Beschluß vom 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 -, NVwZ 1997, 615, ZBR 1997, 157).

    Zwar ist die Bezugnahme auf die Besetzungsberichte, wie hier erfolgt, zulässig (so VGH Kassel, Beschluß vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -), doch führt dies zu keinem anderen Ergebnis, denn auch diese Besetzungsberichte enthalten keine ausreichenden Auswahlerwägungen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2002 - B 3 S 391/99

    Zulässigkeit eines gesetzlich nicht geregelten Antrags auf Abänderung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2007 - 9 E 937/06

    Versetzung eines Beamten; Verletzung des Gleichstellungsrechts durch Bevorzugung

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 33.92

    Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens betreffend die Verwendung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/91
  • VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00

    Ernennung eines Richters; Auswahlverfahren; Erledigung der Hauptsache; zur

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