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   VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07   

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https://dejure.org/2007,23480
VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 (https://dejure.org/2007,23480)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 (https://dejure.org/2007,23480)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. November 2007 - 1 TJ 2287/07 (https://dejure.org/2007,23480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 RVG
    Zur Termingebühr bei Meditationsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Terminsgebühr eines Rechtsanwalts für die Teilnahme an einem Mediationsgespräch bei Abhaltung des Mediationsverfahrens i.R.d. gerichtsnahen Mediation und nicht vor einem beauftragten Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2006 - 8 OA 119/06

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Terminsgebühr in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei der Teilnahme an dem Mediationsgespräch jedenfalls um die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung handelt, die unter diesem Gesichtspunkt die Terminsgebühr nach Nr. 3104 auslöst ( so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 155/06 - für die gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen; noch weitergehend OVG Lüneburg , Beschluss vom 25. Oktober 2006  - 8 OA 119/06 - AnwBl. 2007, 156, das sogar eine telefonische Unterredung mit dem Behördenvertreter genügen lässt).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2006 - 1 O 51/06
    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07
    Insofern hat der Kostenbeamte im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. Juni 2007 zu Recht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 6. Juni 2006 (- 1 O 51/06 -), wonach die Wahrnehmung eines Termins durch einen Rechtsanwalt vor dem Mediationsrichter des Verwaltungsgerichts eine Terminsgebühr auslöst, angesichts der in Hessen bestehenden Rechtslage nicht auf die hessischen Verhältnisse übertragen werden kann.
  • OLG Braunschweig, 07.11.2006 - 2 W 155/06

    Anfall zusätzlicher Rechtsanwaltsgebühren bei Teilnahme des

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei der Teilnahme an dem Mediationsgespräch jedenfalls um die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung handelt, die unter diesem Gesichtspunkt die Terminsgebühr nach Nr. 3104 auslöst ( so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 155/06 - für die gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen; noch weitergehend OVG Lüneburg , Beschluss vom 25. Oktober 2006  - 8 OA 119/06 - AnwBl. 2007, 156, das sogar eine telefonische Unterredung mit dem Behördenvertreter genügen lässt).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11

    Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten

    Anders als die Antragsteller meinen, sind die im Rahmen der gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten erstattungsfähig (vgl. die vom Verwaltungsgericht bereits genannten Entscheidungen des OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299 und des Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - ZKM 2008, 61; zu der § 161 VwGO insoweit vergleichbaren Regelung des § 91 ZPO: OLG Celle, Beschl. v. 5.12.2008 - 2 W 261/08 -, NJW 2009, 1219; OLG Rostock, Beschl. v. 5.1.2007 - 8 W 67/06 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 F 1152/12

    Kostenfestsetzung bei abgetrenntem Verfahren

    Hinsichtlich der ebenfalls geltend gemachten Terminsgebühr hat zwar ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht stattgefunden, für die Teilnahme an einem Mediationsgespräch entsteht die Terminsgebühr jedoch auch dann, wenn das Mediationsverfahren im Rahmen der gerichtsnahen Mediation und nicht vor einem beauftragten Richter stattfindet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.10.2011 -12 OA 156/11 - juris).
  • VG Hannover, 06.02.2017 - 4 E 512/17

    Abwesenheitsgeld; Berufungszulassungsverfahren; Einwendungen;

    Grundsätzlich entsteht mit der Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer Mediationssitzung bei Gericht (jedenfalls gegenüber seinem eigenen Mandanten) eine Terminsgebühr nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) Nr. 3104 in Verbindung mit der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage zum RVG, da es sich insoweit um die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung handelt, die sogar ohne Beteiligung des Gerichts entstehen würde (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 21.10.2011 - 12 OA 156/11 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 -, juris; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG; 22. Auflage, 2015, Vorbem. 3 VV, Rn. 211; Bischof in: Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/ Klüsener/Uher, RVG, 7 Auflage, Nr. 3104 VV; Rn. 14ff.).
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