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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09   

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https://dejure.org/2009,5081
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09 (https://dejure.org/2009,5081)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2009 - 1 Ta 1/09 (https://dejure.org/2009,5081)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 1 Ta 1/09 (https://dejure.org/2009,5081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzantrag und Zahlungsantrag; Vergleichsmehrwert bei Übergangsvereinbarung und Wiedereinstellungsvereinbarung

  • Judicialis

    GKG § 42 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; GKG § 47 Abs. 1; ; GKG § 47 Abs. 3; ; GKG § 52 Abs. 2; ; GKG § 63 Abs. 3; ; RVG § 33; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 4 S. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzantrag und Zahlungsantrag; Vergleichsmehrwert bei Übergangs- und Wiedereinstellungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 454
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 9 Ta 591/00

    Klage auf wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Beantragt jedoch ein Arbeitnehmer neben einem Kündigungsschutzantrag im Wege der objektiven Klagehäufung die Feststellung, dass der Arbeitgeber zur Zahlung eines näher bezifferten Lohns verpflichtet sei, oder begehrt er - wie hier - sogar eine entsprechende Verurteilung des Arbeitgebers zur monatlichen Zahlung, so ist der Wert dieses Feststellungs- bzw. Entgeltantrags wegen des sozialen Schutzzwecks des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG jedenfalls dann auf ein Bruttomonatsgehalt zu beschränken, wenn der zusätzliche Feststellungs- bzw. Entgeltantrag ausschließlich mit der Begründetheit bzw. Unbegründetheit der Kündigung steht und fällt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ta 108/08; LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2002, NZA-RR 2002, 380 ff; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert II 2).

    Diese "Deckelung" ergibt sich daraus, dass vom Zeitpunkt der Antragstellung aus betrachtet Ansprüche auf künftige wiederkehrende Leistungen vom Ausgang des gleichzeitig gestellten Kündigungsschutzantrages abhängen und die gesetzliche Grundregelung von § 42 Abs. 4 S. 1 GKG mit dem Ziel einer Gegenstandswertsprivilegierung insoweit auch für den Antrag auf wiederkehrende Leistungen berücksichtigt werden muss, um sie nicht im Ergebnis zu unterlaufen und den Arbeitnehmer, um dessen wirtschaftliche Lebensgrundlage es geht, mit unverhältnismäßigen Kosten zu belasten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ta 108/08; LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2002, NZA-RR 2002, 380, 381).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2008 - 1 Ta 108/08

    Gegenstandswert - Reduzierung der Vergütung infolge Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Beantragt jedoch ein Arbeitnehmer neben einem Kündigungsschutzantrag im Wege der objektiven Klagehäufung die Feststellung, dass der Arbeitgeber zur Zahlung eines näher bezifferten Lohns verpflichtet sei, oder begehrt er - wie hier - sogar eine entsprechende Verurteilung des Arbeitgebers zur monatlichen Zahlung, so ist der Wert dieses Feststellungs- bzw. Entgeltantrags wegen des sozialen Schutzzwecks des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG jedenfalls dann auf ein Bruttomonatsgehalt zu beschränken, wenn der zusätzliche Feststellungs- bzw. Entgeltantrag ausschließlich mit der Begründetheit bzw. Unbegründetheit der Kündigung steht und fällt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ta 108/08; LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2002, NZA-RR 2002, 380 ff; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert II 2).

    Diese "Deckelung" ergibt sich daraus, dass vom Zeitpunkt der Antragstellung aus betrachtet Ansprüche auf künftige wiederkehrende Leistungen vom Ausgang des gleichzeitig gestellten Kündigungsschutzantrages abhängen und die gesetzliche Grundregelung von § 42 Abs. 4 S. 1 GKG mit dem Ziel einer Gegenstandswertsprivilegierung insoweit auch für den Antrag auf wiederkehrende Leistungen berücksichtigt werden muss, um sie nicht im Ergebnis zu unterlaufen und den Arbeitnehmer, um dessen wirtschaftliche Lebensgrundlage es geht, mit unverhältnismäßigen Kosten zu belasten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ta 108/08; LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2002, NZA-RR 2002, 380, 381).

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff) sowie der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 Ta 55/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08) enthält die insoweit einschlägige Regelung des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 1 Ta 206/08

    Gegenstandswert - Bestimmung der Bestandsdauer eines Arbeitsverhältnisses im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff) sowie der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 Ta 55/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08) enthält die insoweit einschlägige Regelung des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 293/07

    Zur Obergrenze des § 42 Abs 4 S 1 GKG 2004 - Abhängigkeit von Beschäftigungsdauer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff) sowie der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 Ta 55/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08) enthält die insoweit einschlägige Regelung des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92

    Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Zum einen kommt dem Katalog lediglich der Charakter einer Orientierungshilfe für die Praxis zu mit dem Ziel, zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit beizutragen; daher handelt es sich, sofern nicht auf gesetzliche Bestimmungen hingewiesen wird, stets um Empfehlungen, denen das Gericht bei der Streitwertfestsetzung bzw. der Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 RVG aus eigenem Ermessen folgt oder nicht folgt, also stets die Umstände des Einzelfalles zu beachten und daran orientiert eine Festsetzung zu treffen hat (vgl. Ziffer 3 der Vorbemerkungen zum Streitwertkatalog 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfG, Beschluss vom 24.08.1993, DVBl 1994, 41, 43; VGH München, Beschluss vom 11.07.2003, NVwZ-RR 2004, 158; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Anh. § 164 Rn. 6; Kuhla/Hüttenbrink, Der Verwaltungsprozess, 3. Aufl. 2002, H 62 ff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 1 Ta 55/07

    Gegenstandswert - Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff) sowie der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 Ta 55/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08) enthält die insoweit einschlägige Regelung des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 207/07

    Gegenstandswert bei Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff) sowie der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 Ta 55/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08) enthält die insoweit einschlägige Regelung des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
    Zunächst kann der im Schriftsatz der Klägervertreter vom 24.10.2008 zitierte Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 - die begehrte Gegenstandswertfestsetzung von 15.000,00 Euro nicht begründen.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 87/09

    Streitwertfestsetzung - Unwirksamkeit der Versetzung

    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, dass nach § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (jetzt § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG n. F.) der nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt folgende Zeitraum für die Ermittlung der Vergütung maßgeblich ist (vgl. BAG 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20 = EzA ArbGG § 12 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 20. Januar 2009 - 1 Ta 1/09 - MDR 2009, 454, zu I 1 der Gründe; LAG Baden-Württemberg 28. August 2009 - 5 Ta 55/09 -, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09

    Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und

    Der unter Ziffer 3 gestellte Weiterbeschäftigungsantrag wurde seitens des Arbeitsgerichts vorliegend in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Kammer (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 20.01.2009 - 1 Ta 1/09) mit einem Bruttomonatsgehalt veranschlagt.
  • LAG Hamburg, 30.04.2014 - 1 Ta 6/14

    Gegenstandswert - Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag nicht

    "Wird mit der Kündigungsschutzklage der unbedingte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch als Hauptantrag geltend gemacht, wirkt sich dieser Streitwert erhöhend aus (LAG Rheinland-Pfalz 20.01.2009, MDR 2009, 454; LAG Hamburg 02.09.2002, MDR 2002, 178; LAG Niedersachsen 03.01.1989, NZA 1989, 862).
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