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   LAG Hessen, 05.08.2013 - 1 Ta 120/13   

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https://dejure.org/2013,26119
LAG Hessen, 05.08.2013 - 1 Ta 120/13 (https://dejure.org/2013,26119)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.08.2013 - 1 Ta 120/13 (https://dejure.org/2013,26119)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. August 2013 - 1 Ta 120/13 (https://dejure.org/2013,26119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert bei Kündigungsschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert bei Kündigungsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Gegenstandswert - Mehrvergleich - Titulierungsinteresse für im Wesentlichen unstreitige Punkte ist mit 20% zu bewerten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 08.02.2007 - 15 Ta 523/06
    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2013 - 1 Ta 120/13
    Insoweit hält das Beschwerdegericht an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Hess. LAG vom 9. Dezember 2010 -1 Ta 271/10 n.v.; Hess. LAG vom 8. Februar 2007 - 15 Ta 523/06 n.v.) nicht mehr fest, dass für die Vergleichsbewertung das qualifizierte Zeugnis mit wesentlichen inhaltlichen Festlegungen nur mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bemessen ist.

    Insoweit hält das Beschwerdegericht an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Hess. LAG vom 9. Dezember 2010 -1 Ta 271/10 n.v.; Hess. LAG vom 8. Februar 2007 - 15 Ta 523/06 n.v.) nicht mehr fest, dass für die Vergleichsbewertung das qualifizierte Zeugnis mit wesentlichen inhaltlichen Festlegungen nur mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bemessen ist.

  • LAG Hessen, 09.12.2010 - 1 Ta 271/10
    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2013 - 1 Ta 120/13
    Insoweit hält das Beschwerdegericht an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Hess. LAG vom 9. Dezember 2010 -1 Ta 271/10 n.v.; Hess. LAG vom 8. Februar 2007 - 15 Ta 523/06 n.v.) nicht mehr fest, dass für die Vergleichsbewertung das qualifizierte Zeugnis mit wesentlichen inhaltlichen Festlegungen nur mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bemessen ist.

    Insoweit hält das Beschwerdegericht an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Hess. LAG vom 9. Dezember 2010 -1 Ta 271/10 n.v.; Hess. LAG vom 8. Februar 2007 - 15 Ta 523/06 n.v.) nicht mehr fest, dass für die Vergleichsbewertung das qualifizierte Zeugnis mit wesentlichen inhaltlichen Festlegungen nur mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bemessen ist.

  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 699/98

    Streitwert: Kündigung - begrenzter Zeitumfang

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2013 - 1 Ta 120/13
    Dann bemisst sich der Gegenstandswert dieser Klage nur in Höhe der im Zeitraum der ordentlichen Kündigungsfrist anfallenden Vergütung (vgl. Hess. LAG vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 699/98, NZA-RR 1999, 159).
  • LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12

    Rechtsanwaltsgebühr: Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen die

    In diesem Fall ist die Anwendbarkeit des § 33 RVG anerkannt (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.02.2013 - 3 Nc 48/11 -, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 05.08.2013 - 1 Ta 120/13 -, juris).
  • LAG Köln, 18.12.2013 - 5 Ta 340/13

    Streitwertfestsetzung, Klageantrag und Klagebegründung

    Innerhalb dieses Rahmens kommt es für die Streitwertfestsetzung auf den Klageantrag und die Klagebegründung an ( LAG Hessen 5. August 2013 -1 Ta 120/13 - juris; LAG Köln 22. Mai 2009 - 4 Ta 124/09 - juris; GMP/Germelmann § 12 ArbGG Rn 103).
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