Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 242 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 5 Abs 1 S 2 ArbGG
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Aut-aut-Fall - freier Mitarbeiter - Berufung auf Formmangel - Treu und Glauben - LAG Schleswig-Holstein
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, freier Mitarbeiter, Immobilienmaklerin, aut-aut-Fall, Beweiserhebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsrechtsweg bei Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses als freies Dienstverhältnis; Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei jahrelanger Beschäftigung als freie Mitarbeiterin
- arbeitsrechtsiegen.de
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - freier Mitarbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässiger Arbeitsrechtweg bei Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses als freies Dienstverhältnis; treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei jahrelanger Beschäftigung als freie Mitarbeiterin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 07.06.2012 - 2 Ca 1288c/10
- LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG, Urt. v. 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - Juris, Rn 18). - BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93
Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12
Richtigerweise ist sowohl in den Et-Et als auch in den Aut-Aut-Fällen Beweis zu erheben (BAG vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - LAG Köln vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 - Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 2, Rn 218), da nur dies der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung entspricht. - BAG, 31.08.1998 - 5 AZB 21/98
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12
Kommen dagegen für einen Anspruch sowohl arbeitsrechtliche als auch bürgerlich rechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht (sog. Aut-Aut-Fälle und Et-Et-Fälle), so kann die bloße Rechtsansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit nicht begründen (BAG, Beschluss vom 31.08.1998 - 5 AZB 21/98 - Juris, Rn 10).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03
Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12
Das kann unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens dann der Fall sein, wenn der Erklärungsgegner einen besonderen Grund hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG, Urt. v. 16.09.2004 - 2 AZR 659/03 -, Juris, Rn 18). - LAG Köln, 01.08.2001 - 11 Ta 130/01
Rechtsweg; Zuständigkeit; Subunternehmer; Scheinselbständigkeit; Status; …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12
Richtigerweise ist sowohl in den Et-Et als auch in den Aut-Aut-Fällen Beweis zu erheben (BAG vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - LAG Köln vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 - Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 2, Rn 218), da nur dies der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung entspricht. - LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12
Selbst bei einer wöchentlichen Anwesenheitspflicht in einer Geschäftsstelle von vier Stunden besteht schon quantitativ keine zeitliche Bindung, die die Arbeitnehmereigenschaft begründen könnte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.02.2012 - 11 Sa 534/11 - Juris, Rn 71 m. Nachw. z. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2014 - 4 Sa 1731/13
Rechtswegzuständigkeit in aut-aut-Fall - freier Mitarbeiter
In den sog. aut-aut -Fällen richtet sich die Bestimmung des Rechtswegs nach dem Sachvortrag des Klägers, der im Hinblick auf seine Arbeitnehmereigenschaft nicht nur schlüssig sein muss, sondern ggf. auch bewiesen werden muss ( LAG Schleswig-Holstein 11.12.2012 - 1 Ta 129/12 - juris mwN ).