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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 (https://dejure.org/2011,15307)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 (https://dejure.org/2011,15307)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 1 Ta 134/11 (https://dejure.org/2011,15307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 42 Abs 3 GKG, § 23 RVG, § 33 RVG, § 97 ZPO
    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und Entgeltantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei wirtschaftlicher Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und Entgeltantrag ist der jeweils höhere für den Gegenstandswert maßgeblich; Bestimmung des Gegenstandswerts für Kündigungsschutzverfahren um kurzes Arbeitsverhältnis bei wirtschaftlicher Identität zwischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3 S. 1; RVG § 23 Abs. 1
    Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren um kurzes Arbeitsverhältnis bei wirtschaftlicher Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und Entgeltantrag; Gegenstandswert für Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2010 - 1 Ta 181/10

    Gegenstandswertfestsetzung bei allgemeinem Feststellungsantrag im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Die Bewertung des auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses gerichteten Antrags hat das Arbeitsgericht, wie es in seiner Nicht-Abhilfeentscheidung selbst ausgeführt hat, mit einem Bruttomonatsgehalt eher zu hoch angesetzt, weil für ein reines Zwischenzeugnis nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (s. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 01.09.2010 -1 Ta 181/10) grundsätzlich ein halbes Bruttomonatsgehalt festzusetzen ist.

    Da der Grundsatz der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.07.2009 -1 Ta 141/09 und Beschl. v. 01.09.2010 -1 Ta 181/10 m.w.N.), bleibt es insoweit bei der arbeitsgerichtlichen Festsetzung.

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch dem allgemeinen Feststellungsantrag -Antrag zu 2- keinen eigenständigen Wert zugemessen, da er eine rein prophylaktische Bedeutung für den Rechtsstreit hatte und die Parteien nicht über einen konkreten weiteren Beendigungstatbestand neben der streitigen Kündigung vom 27.05.2010 gestritten haben (s. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.09.2009 -1 Ta 209/09; Beschl. v. 01.09.2010 -1 Ta 181/10).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Da der Grundsatz der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.07.2009 -1 Ta 141/09 und Beschl. v. 01.09.2010 -1 Ta 181/10 m.w.N.), bleibt es insoweit bei der arbeitsgerichtlichen Festsetzung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 1 Ta 209/09

    Gegenstandswertfestsetzung bei allgemeinem Feststellungsantrag im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch dem allgemeinen Feststellungsantrag -Antrag zu 2- keinen eigenständigen Wert zugemessen, da er eine rein prophylaktische Bedeutung für den Rechtsstreit hatte und die Parteien nicht über einen konkreten weiteren Beendigungstatbestand neben der streitigen Kündigung vom 27.05.2010 gestritten haben (s. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.09.2009 -1 Ta 209/09; Beschl. v. 01.09.2010 -1 Ta 181/10).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, auf die das Arbeitsgericht bereits verwiesen hat, erfolgt hier gemäß einer pauschalierenden Betrachtungsweise eine Bewertung von zwei Bruttomonatsgehältern für Arbeitsverhältnisse, die -wie vorliegend- mehr als ein halbes aber weniger als ein ganzes Jahr angedauert haben (BAG, Beschl. v. 30.11.1984, NZA 1985, 369 oder LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2010, -1 Ta 88/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 88/10

    Gegenstandswert - Kündigungsschutzverfahren - Bestandsdauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, auf die das Arbeitsgericht bereits verwiesen hat, erfolgt hier gemäß einer pauschalierenden Betrachtungsweise eine Bewertung von zwei Bruttomonatsgehältern für Arbeitsverhältnisse, die -wie vorliegend- mehr als ein halbes aber weniger als ein ganzes Jahr angedauert haben (BAG, Beschl. v. 30.11.1984, NZA 1985, 369 oder LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2010, -1 Ta 88/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Entgeltzahlungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Denn die Lohnzahlungsverpflichtung ist in der Vereinbarung über das weitere Bestehen des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus bereits mitgeregelt und hat von daher keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung (s. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.05.2010 -1 Ta 55/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2008 - 1 Ta 192/08

    Gegenstandswert - Freistellung - vergleichsweise Beendigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Deshalb sind Vergleichsvereinbarungen über ein Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes und eine dadurch erfolgende zeitlich begrenzte Weiterbeschäftigung als von der Regelung des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG erfasst und damit als nicht streit- bzw. gegenstandswerterhöhend anzusehen (LAG Rheinland-Pfalz, a.a.O. und Beschl. v. 17.10.2008 -1 Ta 192/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 1 Ta 139/10

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert einer Vereinbarung über die Begründung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    Dies muss erst recht dann gelten, wenn die Kündigung lediglich abgemildert wird, indem z.B. ein späteres Beendigungsdatum vergleichsweise vereinbart wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.08.2010 - 1 Ta 139/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 123/08

    Gegenstandswert - Reichweite der wirtschaftlichen Identität zwischen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    In einem solchen Fall sind wegen des sozialen Schutzzwecks des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG nicht beide Anträge gesondert zu bewerten, sondern nur der höher zu bewertende Antrag, hier der mit zwei Bruttomonatsgehältern bewertete Kündigungsschutzantrag (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11.08.2009 -1 Ta 170/09; Beschl. v. 21.07.2008 -1 Ta 123/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2009 - 1 Ta 170/09

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität von Lohnzahlungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
    In einem solchen Fall sind wegen des sozialen Schutzzwecks des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG nicht beide Anträge gesondert zu bewerten, sondern nur der höher zu bewertende Antrag, hier der mit zwei Bruttomonatsgehältern bewertete Kündigungsschutzantrag (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11.08.2009 -1 Ta 170/09; Beschl. v. 21.07.2008 -1 Ta 123/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    Lediglich in der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2011 (- 1 Ta 134/11 - BeckRS 2011, 75299) hat das Gericht scheinbar eine Einschränkung der Identitätsformel vorgenommen, indem es ausführt, zwischen Kündigungsschutzantrag und Zahlungsantrag bestehe wirtschaftliche Identität, weil der Erfolg der Entgeltklage "allein" vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhänge.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 1 Ta 5/18

    Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Vorwürfe,

    Eine Regelung über das Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen, bei denen es sich um die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - Juris).
  • LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22

    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

    Eine Regelung über das Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen, bei denen es sich um die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
  • LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22

    Streitwert - mehrere Kündigungen - Weiterbeschäftigung - Freistellung - Zeugnis -

    die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 1 Ta 157/12

    Gegenstandswert - Mehrwert für Vergleich

    Im Übrigen ist die Nichtberücksichtigung zutreffend und entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz vom 27.07.2011 - 1 Ta 134/11, vom 15.12.2009 - 1 Ta 284/09 und vom 04.12.2009 - 1 Ta 268/09).
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