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   LAG Sachsen-Anhalt, 25.01.2013 - 1 Ta 169/12   

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https://dejure.org/2013,706
LAG Sachsen-Anhalt, 25.01.2013 - 1 Ta 169/12 (https://dejure.org/2013,706)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.01.2013 - 1 Ta 169/12 (https://dejure.org/2013,706)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 1 Ta 169/12 (https://dejure.org/2013,706)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswert für Klage auf Entfernung mehrerer an einem Tag ausgesprochener Abmahnungen aus einer Personalakte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Klage auf Entfernung mehrerer an einem Tag ausgesprochener Abmahnungen aus der Personalakte

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert für Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gegenstandswert für Klage auf Entfernung einer Abmahnung richtet sich nach dem Bruttomonatsverdienst

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 314
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 1 Ta 201/12

    Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.01.2013 - 1 Ta 169/12
    Folgen mehrere Abmahnungen relativ kurzfristig aufeinander, ist die erste Abmahnung regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst und jede weitere Abmahnung mit 1/3 Bruttomonatsverdienst zu bewerten, vergleiche auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 Ca 67/07, und Beschluss vom 06.07.2010 - 1 Ca 135/10 und vom 15.10.2012 - 1 Ta 201/12, juris.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13

    Streitwert - Rücknahme/Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der Personalakte

    d) Den Entscheidungen des LAG Sachsen-Anhalt (25.01.2013 - 1 Ta 169/12 - Juris) und des LAG Rheinland-Pfalz (15.10.2012 - 1 Ta 201/12 - Juris), denen sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, ist nicht zu folgen, auch wenn die von den LAG-Präsidenten eingerichtete Streitwertkommission diese als Diskussionsvorschlag übernommen hat (dort A I 2.1 und 2.2: Ein Bruttomonatsverdienst für die erste angegriffene Abmahnung, jeweils 1/3 eines Monatsverdienstes für jede weitere mit der Möglichkeit der Abweichung nach unten bei völliger Gleichartigkeit der Abmahnungsvorwürfe; nach oben gedeckelt in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG auf maximal drei Monatsvergütungen).
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