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   LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10   

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LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 (https://dejure.org/2011,9971)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 (https://dejure.org/2011,9971)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. März 2011 - 1 Ta 375/10 (https://dejure.org/2011,9971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausschlussfrist; Ansprüche wegen Mobbings; keine Geltendmachung durch Kündigungsschutzklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT; §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB; § 4 KSchG
    Ausschlussfrist; Ansprüche wegen Mobbings; keine Geltendmachung durch Kündigungsschutzklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussicht eine Schmerzensgeldklage wegen Arbeitsplatzschikane zur Gewährung von Prozesskostenhilfe; Tariflicher Verfall von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine Schmerzensgeldklage wegen Arbeitsplatzschikane; tariflicher Verfall von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    2.) Fälligkeit der Ansprüche tritt jedenfalls mit Abschluss der letzten Mobbinghandlung ein (ebenso BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - und LAG Köln v. 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 -).

    Die Feststellung von zukünftigen, noch nicht bezifferbaren Schäden setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit zukünftiger Schäden voraus (BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154 Rz. 126).

    In seiner Grundsatzentscheidung vom 16.05.2007 (- 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154) hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass eine Verfallklausel, die sich nach ihrem Wortlaut auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" bezieht, sowohl Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung als auch solche wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfasst.

    (aa) Die Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs tritt ein, sobald der Gläubiger von dem Schadensereignis Kenntnis erlangt und er seine Ansprüche wenigstens annähernd beziffern kann (BAG v. 16.05.2007 a.a.O. Rz. 54; vgl. auch BAG v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 192).

    (bb) Für den speziellen Fall von länger andauernden Mobbinghandlungen hat das Bundesarbeitsgericht außerdem festgeschrieben, dass der Beginn der Ausschlussfrist jedenfalls mit Abschluss der zeitlich letzten vorgetragenen "Mobbinghandlung" eintritt (BAG v. 16.05.2007 a.a.O. Rz. 60; ebenso LAG Köln v. 3.6.2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; Sponer/Steinherr, TVöD, Loseblatt, § 37 Rn. 127).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    Für die hinreichende Bestimmtheit eines Antrages, der die Höhe eines Schmerzensgeldbetrages in das Ermessen des Gerichts stellt, ist erforderlich, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei seiner Ermessensausübung heranziehen soll und die Größenordnung der Forderung benennt (BAG v. 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387 ff. Rz. 17; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rn. 14).

    Eine besondere Frist zur Geltendmachung verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und ist wirksam (EuGH v. 08.07.2010 - C 246/09 - NZA 2010, 869; BAG v. 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387).

  • LAG Köln, 03.06.2004 - 5 Sa 241/04

    Mobbing, Ausschlussfrist, Schadensersatz

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    2.) Fälligkeit der Ansprüche tritt jedenfalls mit Abschluss der letzten Mobbinghandlung ein (ebenso BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - und LAG Köln v. 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 -).

    (bb) Für den speziellen Fall von länger andauernden Mobbinghandlungen hat das Bundesarbeitsgericht außerdem festgeschrieben, dass der Beginn der Ausschlussfrist jedenfalls mit Abschluss der zeitlich letzten vorgetragenen "Mobbinghandlung" eintritt (BAG v. 16.05.2007 a.a.O. Rz. 60; ebenso LAG Köln v. 3.6.2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; Sponer/Steinherr, TVöD, Loseblatt, § 37 Rn. 127).

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, 184) .
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    Eine besondere Frist zur Geltendmachung verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und ist wirksam (EuGH v. 08.07.2010 - C 246/09 - NZA 2010, 869; BAG v. 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    In der Entscheidung vom 14.12.2005 (10 AZR 70/05 - BAGE 116, 307 ff Rz. 26 u. Rz. 29) hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechungsgrundsätze - denen sich das erkennende Gericht anschließt - wie folgt näher begründet:.
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, 184) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    Eine präzise Benennung des Betrages ist nicht erforderlich, eine annähernde Bezifferung ist jedoch unerlässlich (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkennt, dass auch mit einer Kündigungsschutzklage Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden können (vgl. etwa BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 ff, Rz. 18, m. w. N.), betrifft diese Rechtsprechung nur die durch die Kündigung bedrohten, regelmäßig fällig werdenden Einzelansprüche.
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
    Eine präzise Benennung des Betrages ist nicht erforderlich, eine annähernde Bezifferung ist jedoch unerlässlich (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11) .
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtgewährung von

  • LAG Köln, 17.02.2010 - 9 Sa 1056/09

    Einordnung einer Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber bei

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage;

    Die Ausschlussfrist nach § 33 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte-KF erfasst auch die hier streitgegenständlichen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus § 15 Abs. 1 und 2 AGG (so im Ergebnis auch LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10, juris, für die gleich lautende Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT).

    c) Die vorstehenden Erwägungen gelten gleichermaßen für Ansprüche aus § 15 Abs. 1 und 2 AGG (so im Ergebnis auch LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10, juris).

    Auch diese Ansprüche werden fällig, sobald der Anspruchsteller Kenntnis von der Benachteiligung bzw. der Mobbing-Handlung und von der eingetretenen Schadensfolge hat (BAG, Urteil vom 24.09.2009 - 8 AZR 705/08, juris; LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10, juris).

  • ArbG Stuttgart, 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15

    Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings - tarifliche Ausschlussfrist - Geltung

    Im Anwendungsbereich des TVöD kann nichts anderes gelten (vgl. Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, Loseblatt, § 37 Rn. 57ff.; Sponer/Steinherr, TVöD, Loseblatt, § 37 Rn. 175; LAG Hamm 02.02.2012 - 17 Sa 1001/11 - LAG Köln 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 -).
  • ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei beendeten Arbeitsverhältnis

    Auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing unterfallen daher der Ausschlussfrist und sind innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen (LAG Köln vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 - zitiert nach Juris).

    b) Die Ausschlussfrist gemäß § 37 TVöD in sogenannten "Mobbing-Fällen" beginnt wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung (LAG Köln vom 28.05.2014 - 11 Sa 1102/12 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 - zitiert nach Juris; BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach Juris).

  • LAG Köln, 28.05.2014 - 11 Sa 1102/12

    Mobbing, Diskriminierung

    Diese Rechtsprechung gilt auch im Anwendungsbereich des § 37 TVöD-AT (vgl.: LAG Köln, Beschl. v. 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 - m. w. N.; zur Vorgängervorschrift § 70 BAT: BAG, Urt. v. 27.04.1995 - 8 AZR 582/94 -).
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