Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Berechnung der Sperrfrist des § 115 Abs 2 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sperrfrist zur Ratenzahlung bei der Prozesskostenhilfe; Einbeziehung ratenfreier Monate bei nachträglicher Anordnung der Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
Sperrfrist zur Ratenzahlung bei der Prozesskostenhilfe; Einbeziehung ratenfreier Monate bei nachträglicher Anordnung der Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 03.12.2009 - 4 Ca 1350/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 10.09.1991 - 16 WF 77/91
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, bei einer Abänderungsentscheidung sei in jedem Fall die Zeitschranke von 48 Monaten seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu beachten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.09.1991 - 16 WF 77/91, juris;… MüKo/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 120 Rz. 21; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.04.1995 - 2 WF 46/95, juris) Es sei der Sozialzweck der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen. - OLG Karlsruhe, 25.04.1995 - 2 WF 46/95
Prozeßkostenhilfe: Anrechnung von Null-Monats-Raten bei nachträglicher Anordnung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, bei einer Abänderungsentscheidung sei in jedem Fall die Zeitschranke von 48 Monaten seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu beachten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.09.1991 - 16 WF 77/91, juris;… MüKo/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 120 Rz. 21; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.04.1995 - 2 WF 46/95, juris) Es sei der Sozialzweck der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen. - LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 1 Ta 43/09
Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der fehlenden Erklärung über die …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.04.2009 - 1 Ta 43/09, Beschl. v. 21.04.2009 - 1 Ta 60/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht. - LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 60/09
Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben und Nachweise zu den …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.04.2009 - 1 Ta 43/09, Beschl. v. 21.04.2009 - 1 Ta 60/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht.
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2011 - 10 Ta 33/11
Prozesskostenhilfe - Belehrungspflicht des § 12a Abs 1 S 2 ArbGG
Seit Bewilligung der ratenfreien Prozesskostenhilfe am 29.08.2008 sind noch keine 48 Monate vergangen, so dass eine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen möglich war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 01.03.2010 - 1 Ta 6/10 - Juris).