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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10   

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https://dejure.org/2010,11404
LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10 (https://dejure.org/2010,11404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.03.2010 - 1 Ta 6/10 (https://dejure.org/2010,11404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. März 2010 - 1 Ta 6/10 (https://dejure.org/2010,11404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Berechnung der Sperrfrist des § 115 Abs 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrfrist zur Ratenzahlung bei der Prozesskostenhilfe; Einbeziehung ratenfreier Monate bei nachträglicher Anordnung der Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
    Sperrfrist zur Ratenzahlung bei der Prozesskostenhilfe; Einbeziehung ratenfreier Monate bei nachträglicher Anordnung der Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 10.09.1991 - 16 WF 77/91
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, bei einer Abänderungsentscheidung sei in jedem Fall die Zeitschranke von 48 Monaten seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu beachten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.09.1991 - 16 WF 77/91, juris; MüKo/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 120 Rz. 21; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.04.1995 - 2 WF 46/95, juris) Es sei der Sozialzweck der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.1995 - 2 WF 46/95

    Prozeßkostenhilfe: Anrechnung von Null-Monats-Raten bei nachträglicher Anordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, bei einer Abänderungsentscheidung sei in jedem Fall die Zeitschranke von 48 Monaten seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu beachten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.09.1991 - 16 WF 77/91, juris; MüKo/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 120 Rz. 21; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.04.1995 - 2 WF 46/95, juris) Es sei der Sozialzweck der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 1 Ta 43/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der fehlenden Erklärung über die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.04.2009 - 1 Ta 43/09, Beschl. v. 21.04.2009 - 1 Ta 60/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 60/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben und Nachweise zu den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 6/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.04.2009 - 1 Ta 43/09, Beschl. v. 21.04.2009 - 1 Ta 60/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2011 - 10 Ta 33/11

    Prozesskostenhilfe - Belehrungspflicht des § 12a Abs 1 S 2 ArbGG

    Seit Bewilligung der ratenfreien Prozesskostenhilfe am 29.08.2008 sind noch keine 48 Monate vergangen, so dass eine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen möglich war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 01.03.2010 - 1 Ta 6/10 - Juris).
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