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   LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06   

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https://dejure.org/2007,5366
LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06 (https://dejure.org/2007,5366)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06 (https://dejure.org/2007,5366)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06 (https://dejure.org/2007,5366)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach, Einlegen der Akte, Gericht, anderes, Nähe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in ein Gerichtsfach bei einem anderen Gericht

  • Judicialis

    KV GKG Nr. 9003

  • RA Kotz

    Aktenversendungspauschale fällt nicht an, wenn Akte in Gerichtsfach liegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG KV Nr. 9003
    Keine Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in Gerichtsfach bei anderem Gericht

  • rechtsportal.de

    GKG KV Nr. 9003
    Keine Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in Gerichtsfach bei anderem Gericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenrecht - Keine Aktenversendungspauschale, wenn Akte in Anwaltsfach im Nachbargericht eingelegt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2510
  • NZA 2007, 1455
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankenthal, 24.05.1995 - 209 Js 61969/93
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06
    Ob der Fall anders zu beurteilen, wenn das Gericht keine eigenen Gerichtsfächer hat und die Akte - wie im vorliegenden Fall - von einem Bediensteten des Gerichts zu einem Gerichtsfach in einem anderen nicht im gleichen Gebäude gelegenen Gericht gebracht wird, kann dahinstehen (vgl. hierzu LG Frankenthal, Beschluss vom 24.5.1995, NJW 1995, 2801; Hartmann, Rz. 2 zu KV 9003).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06
    Grundsätzlich ist der Auffassung zu folgen, dass eine bloße Aushändigung der Akte bei Abholung auch aus dem Gerichtsfach keine Versendung ist (VG Meinigen, Beschluss vom 28.97.2005, JurBüro 2006, 37; Hartmann, Kostengesetze, Rz. 2 zu Nr. 9003 KV zum GKG).
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Aktenversendungspauschale; Kosten- und

    Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (NJW 2007, 2510) in einem Fall, in dem das die Akteneinsicht gewährende Gericht selbst keine Gerichtsfächer unterhält und die Akten durch einen Bediensteten in ein nahe gelegenes anderes Gericht verbringt, um sie in das dortige Gerichtsfach des Rechtsanwalts einzulegen, entschieden, dass die Aktenversendungspauschale dann nicht anfällt, wenn das die Akteneinsicht gewährende Gericht bei dem anderen Gericht selbst ein Postfach unterhält und deshalb das andere Gericht ohnehin täglich aufsuchen muss.
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).
  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Für den Fall, dass die Akten lediglich in das Anwaltsfach bei dem aktenversendenden Gericht gelegt werden, entspricht die Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale nicht anfällt, der übereinstimmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005, 5 K 463/04.Me; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06; Hartmann, GKG Kommentar, KV 9002, 9003 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Daraus und aus dem "Wesen" (OLG Köln aaO Rdnr. 11) einer Pauschale folgt, dass es auf die Entfernung (hier "geschätzte 200 m Luftlinie", im Fall des BVerfG aaO rd. 65 km [Arnsberg - Marsberg]) zwischen der aktenführenden Stelle und dem Ort, an dem Akteneinsicht gewünscht wird, nicht ankommt und auch keine Rolle spielt, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz (im Fall des BVerfG aaO) oder durch einen Fremddienstleister transportiert werden, und ob sie allein oder mit anderen Akten ("Sowiesokosten") an den Ort der Akteneinsicht versandt werden (streitig; vgl. LAG Schleswig-Holstein NJW 2007, 2510; AG Frankfurt am Main, 941 OWi 52/08 vom 25. August 2008, 944 OWi 24/08 vom 15. September 2008 und 946 OWi 19/08 vom 14. Oktober 2008 ).
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510).
  • LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09

    Entstehen der sog. Aktenversendungspauschale allein durch die Einlegung der Akten

    Dies soll selbst dann gelten, wenn sich - wie hier - aktenführende Stelle und Gerichtsfach des Rechtsanwalts nicht unmittelbar im gleichen Gebäude, befinden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, NJW 2007, 2510 ; VG Meiningen, JurBüro 2006, 36; LG Detmold, NJW 1995, 2801 ; LG Göttingen, AnwBl. 1995, 570; AG Düsseldorf, JurBüro 1997,. 433; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl.;. GKG , KV 900.3, Rn.2;. Notthoff, Anwaltsblatt 1995,. 538; Enders, JurBüro 1997, 393).
  • AG Frankfurt/Main, 14.10.2008 - 946 OWi 19/08

    Aktenversendungspauschale: (Nicht-)Anfallen der Pauschale bei einem

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei einer Versendung über eine Entfernung von nur wenigen hundert Metern innerhalb derselben Stadt keine Versendungspauschale anfällt (so z.B. LAG Schleswig-Holstein, B.v. 09.02.2007, Az. 1 TA 62/06), verkennt dies den Charakter einer Pauschale, denn Pauschalierung eines Verwaltungsaufwandes bedeutet gerade die Loslösung von einer konkreten Kostenbetrachtung im Einzelfall (vgl. Rebmann, a.a.O.).
  • AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08

    Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von

    7 Folgerichtig hat das LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 09.02.2007, Az. 1 Ta 62/06) festgestellt: "Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG (juris GKG 2004 Anl 1 Nr. 9003) fällt nicht an, wenn die Akte in ein Gerichtsfach eingelegt wird.".
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