Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 1 Ta 68/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 888 ZPO, § 109 GewO
Zwangsvollstreckung - Zwischenzeugnis - Unterzeichnung durch den Personalleiter - Geheimzeichen
- LAG Schleswig-Holstein
Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Zwischenzeugnis, Erfüllung, Unterzeichnung, Personalleiter, Kleinbetrieb, Geheimzeichen
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitszeugnis: Fehlendes Leerzeichen ist kein Geheimcode
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888; GewO § 109
Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Zwischenzeugnis; Erfüllung; Unterzeichnung; Personalleiter; Kleinbetrieb; Geheimzeichen - rechtsportal.de
GewO § 109 Abs. 2 S. 2
Unterzeichnung eines Zwischenzeugnisses durch den Personalleiter einer kleinen Arztpraxis - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterzeichnung eines Zwischenzeugnisses durch den Personalleiter einer kleinen Arztpraxis; Unbegründeter Zwangsgeldantrag der Arbeitnehmerin bei unzureichenden Darlegungen zur Verwendung von Geheimzeichen im Arbeitszeugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterzeichnung des Arbeitszeugnisses durch den Personalleiter - im Kleinbetrieb
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geheimzeichen im Arbeitszeugnis
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen in Kleinbetrieben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnisse dürfen auch in kleinen Betrieben vom Personalleiter unterschrieben werden
- mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)
Muss der Inhaber eines Kleinbetriebs das Zeugnis unterschreiben?
- thorsten-blaufelder.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis auf rosa Papier?! Geht gar nicht!
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 03.05.2016 - 5 Ca 1416a/15
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 1 Ta 68/16
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17
Zeugnis; Ausstellungsdatum; Briefbogen; Unterschrift
Ein Personalleiter ist typischerweise diejenige Person, die neben den Organvertretern oder dem Arbeitgeber selbst ein Zeugnis unterzeichnen dürfen ( LAG Schleswig-HolA 23. Juni 2016 - 1 Ta 68/16 - Rn. 12, juris ).