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   LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 Ta 69/18   

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https://dejure.org/2018,29766
LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 Ta 69/18 (https://dejure.org/2018,29766)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.07.2018 - 1 Ta 69/18 (https://dejure.org/2018,29766)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 1 Ta 69/18 (https://dejure.org/2018,29766)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH gegen Ratenzahlung - und die erst im Beschwerdeverfahren nachgereichten Belege

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 Ta 69/18
    a) Grundsätzlich muss der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen bereits vor Abschluss der Instanz oder des Verfahrens beim zuständigen Gericht vorliegen (§ 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO; BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - Juris), da Prozesskostenhilfe nur für eine beabsichtigte Prozessführung, nicht aber für einen bereits abgeschlossenen Prozess bewilligt werden kann.
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 6 Ta 103/17

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 Ta 69/18
    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Frist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, zuletzt Beschluss vom 07.09.2017 - 6 Ta 103/17 - LAG Hamm, Beschluss vom 06.02.2018 - 5 Ta 51/18 - in: NZA-RR 2018, 325).
  • LAG Hamm, 06.02.2018 - 5 Ta 51/18

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei unzureichenden Angaben zur Einkommenslage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 Ta 69/18
    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Frist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, zuletzt Beschluss vom 07.09.2017 - 6 Ta 103/17 - LAG Hamm, Beschluss vom 06.02.2018 - 5 Ta 51/18 - in: NZA-RR 2018, 325).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2024 - 3 Ta 13/24

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Beschwerdeverfahren - Einreichung von Unterlagen

    Nach Belastungen, von denen das Gericht nichts weiß und auch nichts wissen kann, muss es weder fragen noch diesbezüglich Hinweise erteilen (vgl. LAG Schleswig-Holstein 5. Juli 2018 - 1 Ta 69/18 - Rn. 7, juris).
  • LAG Hessen, 26.05.2020 - 14 Ta 26/20

    1. Erhält der Prozesskostenhilfe begehrende Antragsteller Krankengeld, das

    Offen bleibt, ob § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO der Berücksichtigung neuen Vortrags in der Beschwerdeinstanz entgegensteht, wenn nach Instanzende eine vom Arbeitsgericht ordnungsgemäß gesetzte Nachfrist fruchtlos bleibt, PKH aufgrund der bisherigen Angaben bewilligt werden kann und bewilligt wird, aber im Bewilligungsbeschluss eine Zahlungsbestimmung getroffen wird, gegen die sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde wendet (so LAG Schleswig Holstein 5. Juli 2018 -1 TA 69/18- Juris, a.A. LAG Hamm 19. Juni 2017 - 5 Ta 275/17 -Juris; LAG Hamm 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - Juris; LAG Hamm 4. Mai 2015 - 14 Ta 6/15- Juris).

    Während teilweise davon ausgegangen wird, dass auch eine Änderung der Ratenhöhe im Beschwerdeverfahren nach Instanzende bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO ausscheidet (LAG Schleswig Holstein 5. Juli 2018 -1 TA 69/18- Juris), vertreten andere Landesarbeitsgerichte die Auffassung, dass bei grundsätzlich erfolgter Bewilligung der Prozesskostenhilfe die Prozesskostenhilfepartei auch bei fruchtloser Fristsetzung gemäß § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO durch das Arbeitsgericht gemäß § 571 ZPO noch im Beschwerdeverfahren Unterlagen vorlegen kann, die eine niedrigere Ratenfestsetzung rechtfertigen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2020 - 1 Ta 94/20

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Beendigung der Instanz, Belege, Fristsetzung,

    05.07.2018 - 1 Ta 69/18 - vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 06.02.2018 - 5 Ta 51/18 - in: NZA RR 2018, 325).
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