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LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 1 TaBV 11/13 (https://dejure.org/2013,42142)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebsrat, Auflösung, Betriebsratsvorsitzende, Ausschluss, Pflichtverletzung, grobe, Zurechnung, Hilfsantrag, Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 23 Abs. 1; ZPO § 533
Beschlussverfahren über den Antrag von Beschäftigten auf Auflösung des Betriebsrats und Hilfsantrag auf Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat; zulässiger Beitritt weiterer Beteiligter in der Berufungsinstanz
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschlussverfahren über den Antrag von Beschäftigten auf Auflösung des Betriebsrats und Hilfsantrag auf Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat; Zulässiger Beitritt weiterer Beteiligter in der Berufungsinstanz
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 16.11.2012 - 1 BV 44/11
- LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des …
Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (…vgl. Erk/Koch, § 23 BetrVG Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13;… vgl. zum ganzen Absatz LAG C.-Brandenburg vom 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15, Rn. 39). - LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15
Auflösung des Betriebsrats - Pflichtverstoß einzelner Mitglieder
Maßgeblich für die entsprechende Beurteilung ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung und nicht der der Verfahrenseinleitung (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 TaBV 11/13 bei Juris fälschlich als 11/33 bezeichnet).