Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2016

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16   

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https://dejure.org/2016,59823
LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16 (https://dejure.org/2016,59823)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16 (https://dejure.org/2016,59823)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22. November 2016 - 1 TaBV 13/16 (https://dejure.org/2016,59823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 14a BetrVG, § ... 17 Abs. 4 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 6 ArbGG, 524 ZPO, § 81 Abs. 3 ArbGG, §§ 87 ff. ArbGG, § 533 Nr. 2 ZPO, §§ 2a, 80 ArbGG, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 19 BetrVG, §§ 10, 83 Abs. 3 ArbGG, § 17 Abs. 4. BetrVG, § 17 BetrVG, § 17 Abs. 2 BetrVG, § 17a Ziff. 3 BetrVG, § 17 Abs. 1, 2 BetrVG, § 17 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, § 16 Abs. 2 BetrVG, § 92 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 92a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl in einem Einzelhandelsunternehmen mit Filialen im gesamten Bundesgebiet

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl in einem Einzelhandelsunternehmen mit Filialen im gesamten Bundesgebiet

  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl in einem Einzelhandelsunternehmen mit Filialen im gesamten Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alnatura: Wahlvorstand für Betriebsratswahl gerichtlich bestimmt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere dem Beschluss vom 26.02.1992 - 7 ABR 37/91 - sowie aus der herrschenden Meinung in der Literatur.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die gerichtliche Bestellung des Wahlvorstandes nach § 17 Abs. 4 BetrVG ein Notbehelf, auf den nur dann zurückgegriffen werden kann, wenn die Initiatoren der Betriebsratswahl allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die Chance eingeräumt haben, einen demokratisch legitimierten Wahlvorstand zu wählen und wenn dies gleichwohl nicht erfolgt ist (BAG vom 26.02.1992, 7 ABR 37/91; BAG vom 19.03.1974, 1 ABR 87/73).

    Wie das Arbeitsgericht aber schon zutreffend erkannt hat, gibt das Gesetz gleichzeitig klar zu erkennen, dass die Gründe, warum auf der Betriebsversammlung kein Wahlvorstand gewählt worden ist, nicht entscheidend sind (LAG Hamm vom 02.10.2009, a.a.O.; vgl. auch BAG vom 26.02.1992, a.a.O.; Fitting u.a., a.a.O., § 17 Rn 32; DKKW (-Homburg), a.a.O., § 17 Rn 17; Richardi (-Thüsing), a.a.O., § 17 Rn 28 ff.; GK (-Kreutz), a.a.O., § 17 Rn 46).

  • ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14

    Zur Behinderung einer Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäßer Wahl des

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Auch die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14 - spreche für die Position der Arbeitgeberin.

    Soweit sich die Arbeitgeberin auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.01.2015 (27 BVGa 5/14) beruft, ergibt sich daraus nichts anderes, zumal es sich insoweit um eine Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gehandelt hat.

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die gerichtliche Bestellung des Wahlvorstandes nach § 17 Abs. 4 BetrVG ein Notbehelf, auf den nur dann zurückgegriffen werden kann, wenn die Initiatoren der Betriebsratswahl allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die Chance eingeräumt haben, einen demokratisch legitimierten Wahlvorstand zu wählen und wenn dies gleichwohl nicht erfolgt ist (BAG vom 26.02.1992, 7 ABR 37/91; BAG vom 19.03.1974, 1 ABR 87/73).

    Gegen die Argumentation der Arbeitgeberin mit dem Demokratieprinzip spricht auch, dass durch die Anrufung des Arbeitsgerichts und die Einleitung des vorliegenden Bestellungsverfahrens das der Betriebsversammlung gem. § 17 Abs. 2 BetrVG zustehende Recht, einen Wahlvorstand zu wählen, jedenfalls so lange nicht beschränkt wird, wie eine rechtskräftige Entscheidung noch nicht vorliegt (BAG vom 19.03.1974, 1 ABR 87/73).

  • LAG Hamm, 29.11.1973 - 3 Sa 663/73
    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Soweit die Beteiligte zu 6. vorgetragen hat, dass das Einladungsschreiben nicht von den einladenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterschrieben gewesen ist, mag dies zutreffen, ist jedoch unerheblich, da nach allgemeiner und zutreffender Auffassung mangels entsprechender gesetzlicher Regelung kein Schriftformerfordernis für die Einladung existiert (LAG Hamm vom 29.11.1973, 3 Sa 663/73; Fitting u.a., BetrVG, 28. Aufl., § 17 Rn 17).
  • ArbG München, 26.05.1987 - 15 Ca 3024/87
    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    So ist auch eine Vorababstimmung über die Bildung eines Betriebsrats im Betrieb unzulässig (s. die Fallgestaltung bei ArbG München vom 26.05.1987, DB 1987, S. 2662).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Das BetrVG dient nämlich zugleich auch dem Demokratiegedanken und dem gesellschaftlichen Grundprinzip, nach dem Herrschafts- und Leitungsbefugnisse nicht ausschließlich von einer Führungsperson oder einem Führungsorgan ausgeübt werden, sondern unter Mitwirkung der Betroffenen erfolgen sollen (s. BAG vom 10.12.2002, 1 ABR 7/02; Fitting u.a., a.a.O.).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus den Betrieb ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit eines Wahlanfechtungsantrages, da für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (BAG vom 15.02.1989, 7 ABR 9/88; BAG vom 16.11.2005, 7 ABR 9/05).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus den Betrieb ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit eines Wahlanfechtungsantrages, da für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (BAG vom 15.02.1989, 7 ABR 9/88; BAG vom 16.11.2005, 7 ABR 9/05).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Denn dem in der Beschwerdeinstanz gestellten Antrag liegt der gleiche Lebenssachverhalt zu Grunde, auf den die Antragsteller ihren Antrag auch schon in erster Instanz gestützt haben (BAG vom 05.11.1985, 1 ABR 49/83; BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02; BAG vom 26.10.2004, 1 ABR 37/03).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Denn eine Gewerkschaft ist im Sinne von § 17 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebes als Mitglied angehört (BAG vom 10.11.2004, 7 ABR 19/04).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. November 2016 - 1 TaBV 13/16 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2016 - 1 TaBV 13/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47165
LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2016 - 1 TaBV 13/16 (https://dejure.org/2016,47165)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.11.2016 - 1 TaBV 13/16 (https://dejure.org/2016,47165)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. November 2016 - 1 TaBV 13/16 (https://dejure.org/2016,47165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Versetzung, Betriebsrat, Zustimmung, Produktionsleiter, Standortleiter, Aufgaben (zusätzliche), Zeitanteil, Arbeitsbereich, Änderung, qualitative

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Erforderlich ist also auch hier, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Teilfunktionen handelt (BAG, Urt. v. 02.04.1996 - 1 AZR 743/95 - Juris, Rn 19 - 21; vgl. auch Beschl. v. 13.05.1997 - 1 ABR 82/96 - Juris, Rn 18 f.).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 82/96

    Mitbestimmung bei Versetzung durch Veränderung von Teiltätigkeiten - Beteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2016 - 1 TaBV 13/16
    Erforderlich ist also auch hier, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Teilfunktionen handelt (BAG, Urt. v. 02.04.1996 - 1 AZR 743/95 - Juris, Rn 19 - 21; vgl. auch Beschl. v. 13.05.1997 - 1 ABR 82/96 - Juris, Rn 18 f.).
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