Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BetrVG § 95 Abs. 3
Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 95 Abs. 3 BetrVG
Versetzung - Arbeitsort - rewis.io
Beschwerde, Betriebsrat, Gemeinde, Eingliederung, Versetzung, Arbeitnehmer, Klinikum, Arbeitsleistung, Arbeit, Zuweisung, Aufhebung, Auslegung, Beschwerdeverfahren, Personalvertretungsrecht, organisatorische Einheit, Beschwerde gegen Beschluss, Zulassung der ...
- Betriebs-Berater
Versetzung - Arbeitsort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 95 Abs. 3
Versetzung - Arbeitsort - rechtsportal.de
BetrVG § 95 Abs. 3
Arbeitsbereich i.S.d. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ; Anderer Arbeitsbereich bei Zuweisung einer Arbeit im 12 km entfernten Betriebsteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Versetzung an anderen Ort bei unveränderter Aufgabe: Mitbestimmung des Betriebsrats?
- haufe.de (Kurzinformation)
Versetzung an 12 km entfernten Betriebsort ist mitbestimmungspflichtig
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Betriebsrat - Versetzung bei Umzug an 12 km entfernten Arbeitsort!
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 30.11.2020 - 3 BV 19/20
- LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Papierfundstellen
- NZA 2022, 217
- NZA-RR 2022, 28
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05
Mitbestimmung bei Versetzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Zwar wird dies im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2006 (1 ABR 35/05, zitiert nach juris) als ein Gesichtspunkt genannt.Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgt wegen grundsätzlicher Bedeutung und möglicher Abweichung zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2006 (1 ABR 35/05).
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Besondere Belastungsfaktoren für diesen Teil der Tätigkeit sind nicht erkennbar (vgl. BAG vom 29.02.2000, 1 ABR 5/99, Rn. 22, zitiert nach juris).Der jeweilige Service-Bereich in den beiden Standorten des Klinikums ist nicht eigenständig organisiert, eine Zusammenarbeit mit anderen Vorgesetzten, anderen Kolleginnen und Kollegen und einer anderen Leitung - hierauf stellt BAG v. 29.02.2000, a.a.O., ab - sind nicht vorgetragen oder erkennbar.
- ArbG Nürnberg, 30.11.2020 - 3 BV 19/20
Arbeitsleistung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Gemeinde, Versetzung, Beteiligung, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) und 3.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 30.11.2020, Az. 3 BV 19/20, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 30.11.2020, Az. 3 BV 19/20, wird aufgehoben.
- BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Dies kann sich auch aus einer Änderung des Arbeitsortes ergeben, kann mit einer Änderung der Stellung des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. zuletzt BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 21/19, Rn. 24 der Gründe, zitiert nach juris). - BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95
Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Auf die Frage, ob eine Untergrenze für den Entzug oder die Änderung von Teiltätigkeiten anzusetzen ist und ob diese schon bei 20% greifen würde (vgl. hierzu BAG vom 02.04.1996, 1 AZR 743/95, Rn. 28, zitiert nach juris), kommt es daher nicht an. - BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07
Mitbestimmung bei Abteilungswechsel
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Ihre Befugnisse gehen über bestimmte Kompetenzen zur Arbeitseinteilung nicht hinaus (vgl. BAG v. 17.06.2008, 1 ABR 38/07, zitiert nach juris).