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   LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08   

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LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08 (https://dejure.org/2008,14972)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08 (https://dejure.org/2008,14972)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 1 TaBV 47/08 (https://dejure.org/2008,14972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 ArbGG; § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
    Wirksamkeit einer bestehenden Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand im Rahmen der Offensichtlichkeitsprüfung des § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Scheitern der Einrichtung einer Einigungsstelle an deren offensichtlichen Unzuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer bestehenden Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand im Rahmen der Offensichtlichkeitsprüfung des § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Scheitern der Einrichtung einer Einigungsstelle an deren offensichtlichen Unzuständigkeit

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 75/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08
    Das Beschwerdegericht hält dem Grundsatz nach daran fest, dass eine bestehende Betriebsvereinbarung die Anrufung der Einigungsstelle nur dann erlaubt, wenn sie bereits gekündigt ist und rechtzeitig geführte Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern keine Ergebnisse zeitigen (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2003 - 1 TaBV 36/03 - und vom 25. Oktober 2005 - 1 TaBV 75/05).
  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08
    Die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 2) ist zulässig und fristgemäß innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Beschlusses mit berichtigter Rechtsmittelbelehrung erhoben worden (§ 98 Abs. 2 S. 2 ArbGG; BAG vom 13. April 2005 - 5 AZB 76/04 = EzA § 9 ArbGG Nr. 16 mwN).
  • LAG Köln, 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08
    Demgegenüber wird vertreten, dass auch bei ungekündigter Betriebsvereinbarung die Einigungsstelle angerufen werden kann und bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs kein Fall der offensichtlichen Unzuständigkeit vorliegt, wenn eine Betriebspartei die teilweiser Änderung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung mit Arbeitszeitregelung auf Grund nachträglicher Entwicklung erreichen will (LAG Köln vom 23. Januar 2007 - 9 TaBV 66/06).
  • LAG Düsseldorf, 09.09.1977 - 8 TaBV 27/77

    Sozialplan; Einigungsstelle; Vorsitzender der Einigungsstelle; Änderung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08
    Im Ansatz zutreffend geht der Betriebrat davon aus, dass die Einrichtung einer Einigungsstelle an deren offensichtlichen Unzuständigkeit scheitert, wenn das Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer wirksamen, ungekündigten Betriebsvereinbarung bereits ausgeübt worden ist und eine abschließende ungekündigte Regelung auf Betriebsebene besteht (vgl. LAG Düsseldorf vom 9. September 1977 - 8 TaBV 27/77 = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 19; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rz. 9; GK-ArbGG/Leinemann § 98 Rz. 34; Schwab/Weth ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 37).
  • LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08
    Der für eine Offensichtlichkeitsprüfung nach § 98 ArbGG erhebliche Sachverhalt ist von Amts wegen nach den allgemeinen Vorschriften über das Beschlussverfahren zu ermitteln und rechtlich zu bewerten (vgl. erkennendes Gericht vom 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 49).
  • LAG Köln, 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08

    Einigungsstellenspruch; Wirksamkeit; Arbeitszeiterfassung; ÜT-Mitarbeiter

    Eine Betriebsvereinbarung sperrt solange sie ungekündigt fortbesteht aufgrund ihrer schuldrechtlich wirkenden Bindung der Betriebsparteien die durch sie geregelte Materie mit der Folge, dass eine Einigungsstelle für Neuregelung derselben Materie unzuständig ist (im Anschluss etwa an LAG Hamm 21.5.2005 - 10 TaBV 173/05; Niedersachsen 29.7.2008 - 1 TaBV 47/08 jeweils m.w.N.; anders 9. Kammer des LAG Köln 23.1.2007 - 9 TaBV 66/06).

    Danach sperrt eine Betriebsvereinbarung solange sie ungekündigt fortbesteht aufgrund ihrer schuldrechtlich wirkenden Bindung der Betriebsparteien die durch sie geregelte Materie mit der Folge, dass eine Einigungsstelle für eine Neuregelung derselben Materie unzuständig ist (LAG Düsseldorf 09.09.1977 - 8 TaBV 27/77; Hess. LAG 14.06.2005 - 4 TaBV 54/05; Hess. LAG 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08; LAG Hamm 21.12.2005 - 10 TaBV 173/05; LAG Niedersachsen 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08 - jeweils m.w.N.; ErfK-Kania 9. Auflage, § 77 Rn. 11).

    Damit verträgt es sich nicht, ihre friedensstiftende Wirkung durch jederzeit durchsetzbare Einigungsstellenverfahren zum inhaltsgleichen Regelungsgegenstand zu gefährden (so auch LAG Niedersachsen 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08).

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Richtig ist zwar der Verweis der Beteiligten zu 2 darauf, dass nach vorherrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur eine das Thema der Einigungsstelle bereits abschließend regelnde Betriebsvereinbarung im Zeitraum ihrer normativen Geltung die erneute Ausübung des Mitbestimmungsrechts und damit auch die Zuständigkeit einer Einigungsstelle zum selben Thema sperrt, woraus deren offensichtliche Unzuständigkeit resultiere (LAG L. vom 07.04.2016 - 12 TaBV 86/15, juris, Rz. 39; LAG Niedersachsen vom 22.10.2013 - 1 TaBV 61/13, juris, Rz.14 mit zust. Anm. Dahl, jurisPR-ArbR 4/2014, Anm. 6; LAG Baden-Württemberg vom 18.11.2008 - 9 TaBV 6/08, juris, Rz. 46 ff.; LAG Niedersachsen vom 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08, juris, Rz. 15; Hess. LAG vom 14.06.2005 - 4 TaBV 54/05, juris, Rz. 24; GMP/Schlewing, ArbGG, 9. Auflage, § 100 Rn. 10; Kliemt in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, Anhang "Das Einigungsstellenverfahren" Rn. 46c; HWK/Kliemt, 9. Auflage, § 76 BetrVG Rn. 59; ErfK/Koch, 21. Auflage, § 100 ArbGG Rn. 3).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 TaBV 27/13

    Wirksamkeit einer durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen

    aa) Grundsätzlich gilt nach ganz herrschender Meinung, dass eine ungekündigte Betriebsvereinbarung den durch sie geregelten Gegenstand sperrt mit der Folge, dass eine Einigungsstelle für die Neuregelung desselben Gegenstands unzuständig ist (u.a. LArbG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2008 - 9 TaBV 6/08 - juris; LArbG Hannover, Beschl. v. 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08 - juris; LArbG Frankfurt, Beschl. v. 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08; siehe hierzu auch Dahl jurisPR-ArbR 4/2014 Anm. 6).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ

    Richtig ist zwar der Verweis des Beteiligten zu 2.) darauf, dass nach vorherrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur eine das Thema der Einigungsstelle bereits abschließend regelnde Betriebsvereinbarung im Zeitraum ihrer normativen Geltung die erneute Ausübung des Mitbestimmungsrechts und damit auch die Zuständigkeit einer Einigungsstelle zum selben Thema sperrt, woraus deren offensichtliche Unzuständigkeit resultiere (LAG Köln vom 07.04.2016 - 12 TaBV 86/15, juris, Rz. 39; LAG Niedersachsen vom 22.10.2013 - 1 TaBV 61/13, juris, Rz.14 mit zust. Anm. Dahl, jurisPR-ArbR 4/2014, Anm. 6; LAG Baden-Württemberg vom 18.11.2008 - 9 TaBV 6/08, juris, Rz. 46 ff.; LAG Niedersachsen vom 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08, juris, Rz. 15; Hess. LAG vom 14.06.2005 - 4 TaBV 54/05, juris, Rz. 24; GMP/Schlewing, ArbGG, 9. Auflage, § 100 Rn. 10; Kliemt in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, Anhang "Das Einigungsstellenverfahren" Rn. 46c; HWK/Kliemt, 9. Auflage, § 76 BetrVG Rn. 59; ErfK/Koch, 21. Auflage, § 100 ArbGG Rn. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18

    Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung -

    Eine bestehende Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand steht im Rahmen der "Offensichtlichkeitsprüfung" des § 100 ArbGG einer Anrufung der Einigungsstelle dann nicht entgegen, wenn sie gekündigt ist und Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern keine Ergebnisse zeitigen oder die geschlossene Betriebsvereinbarung nicht abschließend und ergänzungsbedürftig ist (LAG Niedersachsen 29. Juli 2008 - 1 TaBV 47/08 - LS und Rn. 15) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

    Zwar liegt eine offensichtliche Unzuständigkeit liegt vor, wenn ein im Antrag nach § 100 genanntes Mitbestimmungsrecht bereits durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung ausgeübt ist und diese weder gekündigt noch für unwirksam erklärt worden ist (LAG Köln 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08 - Rn. 27; LAG Niedersachsen 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08 - Rn. 15; GK-ArbGG/Schleusener § 100 Rn. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18

    Errichtung einer Einigungsstelle - Ablehnung des Vorsitzenden -

    Nachdem die Arbeitgeberin die für alle Arbeitnehmer geltende Betriebsvereinbarung BV 06/10 zum 31. Dezember 2018 gekündigt hat, scheitert die Einrichtung einer Einigungsstelle auch nicht an deren offensichtlichen Unzuständigkeit, weil das Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer wirksamen, ungekündigten Betriebsvereinbarung bereits ausgeübt worden wäre und eine abschließende ungekündigte Regelung auf Betriebsebene bestünde (vgl. LAG Niedersachsen 29. Juli 2008 - 1 TaBV 47/08 - Rn. 13 mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Zutreffend weist der Beteiligte zu 2) darauf hin, dass nach weit verbreiteter Rechtsauffassung, die Anrufung der Einigungsstelle ausscheiden soll, wenn und solange zum Regelungsgegenstand bereits eine ungekündigte Betriebsvereinbarung mit abschließender Regelung besteht (vgl. z.B.: LAG Köln, Beschl. v. 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08 - LAG Niedersachsen, Beschl. v. 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08 - LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.11.2008 - 9 TaBV 6/08 - jew. m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 9 TaBV 6/08

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG -

    c) Dies entspricht auch ganz überwiegender Auffassung in der neueren Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2008, 1 TaBV 47/08; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.05.2008, 4 TaBV 97/08; LAG Hamm, Beschluss vom 10.09.2007, 10 TaBV 85/07 sowie Beschluss vom 21.12.2005, 10 TaBV 173/05; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.1977, 8 TaBV 27/77).
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13

    Einigungsstelle zu dem Thema "Regelung der Fragen eines Arbeitszeitkontos"

    Richtig ist, dass ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich fehlt, wenn in der streitgegenständlichen Frage eine abschließende, ungekündigte und in ihrer Wirksamkeit nicht angezweifelte Betriebsvereinbarung besteht (so auch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2008, 1 TaBV 47/08, zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 1 TaBV 61/13

    Einigungsstelle zur Regelung einer Sonntagsöffnung im Einzelhandel bei

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