Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 11.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06   

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https://dejure.org/2007,1622
OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2007,1622)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2007 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2007,1622)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2007 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2007,1622)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Bezeichnung eines Imams als Hassprediger; Rechtfertigung eines Werturteils durch die grundrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit und Rundfunkfreiheit; Konkretisierung des Schutzbereiches des allgemeinen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hassprediger

    Art. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; StGB § 201 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Persönlichkeitsverletzung wegen der Bezeichnung eines Imams als Hassprediger in einem Fernsehbeitrag

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch: Bezeichnung eines türkischen Geistlichen als Hassprediger, der die Deutschen als stinkende Ungläubige bezeichnet hat, die in der Hölle landen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    ZDF darf türkischen Imam wegen des Inhalts seiner Predigt als Hassprediger bezeichnen

  • beck.de (Leitsatz)

    Zulässiges Werturteil und Herleitung aus nicht falschem Zitat - «Hassprediger»

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ZDF darf türkischen Imam als Hassprediger bezeichnen - Wertung ist ausreichend durch Tatsachen unterlegt

Besprechungen u.ä.

  • rechtzweinull.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Civil Serf - Gefährliche Inhalte oder wie kritisch darf man bloggen? (RA Dr. Carsten Ulbricht)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1641
  • GRUR-RR 2007, 334
  • MMR 2008, 184
  • afp 2007, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Der grundrechtliche Schutz wirkt hierbei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (BVerfGE 54, 208, 217; BVerfG, NJW 1993, 2925, 2925 f.).

    bb) Das Bundesverfassungsgericht (hier und im Folgenden BVerfGE 54, 208, 217 ff.) stellt allerdings hohe Anforderungen an die Wahrheit von Zitatbehauptungen.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).

    Dieser Ausnahmefall wäre insbesondere gegeben, wenn die beklagten Äußerungen die Intim-, Privat- und Vertraulichkeitssphäre beträfen und sich nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen ließen oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten drohten, der außer Verhältnis zu der Verbreitung der Wahrheit stünde (BVerfGE 99, 185, 196 f.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).

    Praktische Bedeutung kommt dieser Konkretisierung insbesondere dann zu, wenn derjenige, der eine Persönlichkeitsrechtsverletzung beklagt, die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach eigenem Gutdünken überspannt; derartige existentialistische Anmaßungen berühren das allgemeine Persönlichkeitsrecht nämlich nicht (BVerfG, NJW 1989, 3269; NJW 2000, 1021, 1021 f.).

  • OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04

    Persönliche Haftung des Intendanten einer öffentlich- rechtlichen Fernseh- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Denn die Äußerung wird entscheidend durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (zu diesen Kriterien statt vieler Senat, NJW 1996, 1002), hinter denen sich kein bestimmender Tatsachenkern des Kunstworts ausmachen lässt (im Ergebnis ebenso OLG Köln, NJW 2005, 2554, 2556).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Wahre Aussagen müssen von dem Betroffenen in der Regel auch dann hingenommen werden, wenn sie ihm nachteilig sind (statt vieler BVerfGE 97, 391, 403).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Bei derartigen Angelegenheiten spricht eine Vermutung zu Gunsten der Meinungsfreiheit (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 198, 212), die auch pointierte, überspitzte oder polemische Charakterisierungen erlaubt (dazu BVerfGE 82, 272, 282).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Ihm kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe zu, "Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen" (BVerfGE 54, 148, 153; 99, 185, 193; 101, 361, 380).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Da das Werturteil u. a. durch die streitgegenständlichen Aussagen der Predigt unterlegt wird, stellt es keinen Angriff auf die Menschenwürde des Klägers dar und überschreitet auch die Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik nicht (vgl. zu diesen Einschränkungen der Meinungsfreiheit BVerfGE 93, 266, 293 f.).
  • BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Der grundrechtliche Schutz wirkt hierbei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (BVerfGE 54, 208, 217; BVerfG, NJW 1993, 2925, 2925 f.).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
    Bei derartigen Angelegenheiten spricht eine Vermutung zu Gunsten der Meinungsfreiheit (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 198, 212), die auch pointierte, überspitzte oder polemische Charakterisierungen erlaubt (dazu BVerfGE 82, 272, 282).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89

    Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"

  • LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als

  • OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95

    Darf man Beamten "Nichtstun" vorwerfen?

  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22

    Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung

    Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung finden deshalb nicht nur auf Berichte über mögliche Straftaten Anwendung, sondern auch bei sonstigen Verhaltensweisen, welche mit einem sozialen oder moralischen Unwerturteil zu verknüpfen sind (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 26; BGH NJW 1977, 1288 [1289]; OLG Hamburg AfP 2008, 404 [406]; KG AfP 2007, 567; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 12149 Rn. 171).
  • LG Bonn, 05.11.2008 - 15 O 403/08

    Anspruch auf Beförderung von Broschüren mit politischem und

    Der Äußernde hat insbesondere Belegtatsachen vorzutragen, die seine Behauptung zu stützen geeignet sind (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 1641, 1641 f.; OLG München NJW-RR 2002, 1045, 1046; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9219
OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Putenmastanlage; Notwendigkeit einer drittschützenden Wirkung der verletzten Amtspflicht; ...

  • Judicialis

    BauGB § 36

  • rechtsportal.de

    BauGB § 36; BGB § 839 Abs. 1
    Amtshaftung einer Gemeinde bei rechtwidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Denn die Mitglieder des Gemeinderates der Beklagten haben mit ihrer Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens eine hoheitliche Tätigkeit ausgeübt und sind damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen (z. B. BGH, BGHZ 65, 182; NJW 1984, 2516).

    Denn die Versagung bindet die Genehmigungsbehörde im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, da in diesen Fällen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ebenfalls zwingend zu versagen ist (vgl. zum Drittschutz BVerwG NJW 1966, 513; BVerwG NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182; BGH NJW 1992, 2691; NJW 1993, 3065).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 234/04

    Haftung der Gemeinde wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BGH, 21.11.2002 - III ZR 278/01

    Rechtsfolgen rechtswidriger Versagung des objektiv nicht erforderlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung sowie durch die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen, zu erwägen, nicht jedoch von vornherein die vollständige Versagung der Genehmigungen (z. B. BVerwGE 68, 58; 52, 122).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 7 L 2108/96

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohnbebauung; Baurecht; Landwirtschaft;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Hinsichtlich der zu erwartenden Immissionen sprach zunächst für die Zulässigkeit der Vorhaben, dass sich die geplanten Putenmastanlagen jedenfalls weit außerhalb des räumlichen Bereiches befanden, in dem nach der TA Luft und der VDI 3472 Tierhaltung - Hühner mit unzumutbaren Geruchsimmissionen zu rechnen war (z. B. OVG Lüneburg NdsRPfl 1998, 252 ).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung sowie durch die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen, zu erwägen, nicht jedoch von vornherein die vollständige Versagung der Genehmigungen (z. B. BVerwGE 68, 58; 52, 122).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Schließlich hätte es der Beklagten auch offen gestanden, ihr Einvernehmen zu erklären und anschließend eine den Vorhaben widersprechende Bauleitplanung zu betreiben und sie durch eine Veränderungssperre zu sichern (vgl. BVerwG ZfBR 2004, 460).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Denn die Versagung bindet die Genehmigungsbehörde im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, da in diesen Fällen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ebenfalls zwingend zu versagen ist (vgl. zum Drittschutz BVerwG NJW 1966, 513; BVerwG NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182; BGH NJW 1992, 2691; NJW 1993, 3065).
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 251/86

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Sie können sich insoweit nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg in den Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz von Nachbarn gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung berufen, weil diese Entscheidungen auf einem anderen Grund beruhte, nämlich der fehlenden Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (z. B. BGH NJW 1982, 36 und Beschluss v. 29. Oktober 1987, III ZR 251/86).
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).
  • VGH Bayern, 19.01.1987 - 22 B 84 A.980

    Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Außenbereichsvorhaben

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • VGH Bayern, 24.05.1984 - 2 B 83 A.850
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 36/92

    Haftungsrechtliche Zuordnung bei rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

  • BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96

    Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Dem kann sie sich nicht dadurch entziehen, dass sie einen oder einzelne Belange zur Begründung der versagenden Entscheidung herausgreift und sich - quasi zeitlich unbegrenzt - die Anforderung weiterer Bauvorlagen und/oder die weitergehende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens vorbehält (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 M 162/07 -, Jurisdokument, Rdnr. 13 und 14; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 1 U 10/06 -, Jurisdokument, Rdnr. 32).
  • OLG Naumburg, 27.11.2008 - 1 U 43/08

    Rechtsfolgen der rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im

    Die verletzte Amtspflicht - Versagung statt gebotener Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - hat eine Außenwirkung auf den durch sie geschützten Bauwilligen, hier die Klägerin (vgl. zu allem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 2006, 1 U 10/06 "Putenmastanlage I" - OLGR Naumburg 2007, 344 ; nachgehend: BGH, Beschluss v. 28. November 2007, III ZR 266/06: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; auch OLG Naumburg, Urteil vom 14. September 2005, 6 U 130/03 - OLGR Naumburg 2007, 271 f., die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung einer Schweinemastanlage betreffend).
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