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   OLG Rostock, 19.12.2002 - 1 U 100/01   

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https://dejure.org/2002,10264
OLG Rostock, 19.12.2002 - 1 U 100/01 (https://dejure.org/2002,10264)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.12.2002 - 1 U 100/01 (https://dejure.org/2002,10264)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 1 U 100/01 (https://dejure.org/2002,10264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Aufwendungen und Vorschuss für Maßnahmen zur Erhaltung eines im Miteigentum stehenden Einfamilienhauses; Sicherung des Rechts einer Teilhabe auf Werterhaltung bei der gemeinschaftlichen Verwaltung von Eigentum; Anspruch auf vollständige Dacherneuerung oder auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 744 Abs. 2 § 745
    Beteiligung eines Ehegatten an der Erhaltung gemeinschaftlichen Immobilienbesitzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 797
  • MDR 2003, 698
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 15.12.2015 - 9 UF 29/15

    Gemeinschaft: Ausgleichsanspruch eines Teilhabers wegen der Sanierung eines

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine notwendige Maßnahme vorliegt, ist deshalb zugleich ein objektiver Maßstab anzulegen, wobei besonders die finanziellen Möglichkeiten der Teilhaber zu berücksichtigen sind (OLG Brandenburg FamFR 2013, 550; OLG Rostock MDR 2003, 698; Ehlers in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 748 BGB Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2013 - 3 WF 53/13

    Gemeinschaft: Zahlungsanspruch gegen einen Teilhaber wegen Fassadenreinigung

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine notwendige Maßnahme vorliegt, sind auch die finanziellen Möglichkeiten der Teilhaber zu berücksichtigen (OLG Rostock, NJW-RR 2003, 797; Gehrlein, a.a.O., § 744 Rn. 7; Palandt/Sprau, a.a.O., § 744 Rn. 3).
  • LG München I, 29.09.2017 - 11 O 13206/14

    Erstattungsansprüche für Baumaßnahmen an einer gemeinsamen Immobilie

    Notwendig ist eine Maßnahme, die Substanz, Nutzungsmöglichkeit oder Wert der Sache erhält, aus Sicht eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Eigentümers (zB BGH NJW 1952, 1252, 1253, zu § 2038 BGB; OLG Rostock NJW-RR 2003, 797, 798 mwN).
  • KG, 09.02.2022 - 20 U 60/21

    Bruchteilsgemeinschaft als parteifähiger Zusammenschluss

    Hierfür könnte sogar der einzelne Bruchteilsinhaber Vorschüsse für notwendige Aufwendungen verlangen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 19.12..2002 - 1 U 100/01 -, Rn. 22, juris), so dass erst recht eine entsprechende Rücklage im Rahmen der Gesamtverwaltung gebildet werden kann.
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2010 - 6 L 994/10

    Geeignetheit; Mittellosigkeit; Duldung

    33 vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 8 U 74/99 -, NZG 2000, 642; OLG Rostock, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 U 100/01 -, NJW-RR 2003, 797.
  • AG Hamburg, 17.05.2022 - 9 C 316/20

    Grundstücksgemeinschaft - Erstattung getätigter Aufwendungen gegen einen

    Dies beurteilt sich vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Eigentümers (BGHZ 6, 76 (81); OLG Rostock NJW-RR 2003, 797; LG Essen MDR 1966, 420).
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