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   OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-1 U 107/13   

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https://dejure.org/2014,35891
OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-1 U 107/13 (https://dejure.org/2014,35891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2014 - I-1 U 107/13 (https://dejure.org/2014,35891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - I-1 U 107/13 (https://dejure.org/2014,35891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Parken im absoluten Halteverbot und die Mithaftung bei einem Unfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 119/09

    Ersatz von Reparaturaufwand 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Anderenfalls ist der Ersatzanspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (BGH, NJW 2003, 2085; NJW 2005, 1108 und 1110; VersR 2010, 363).

    Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs ist für den vorliegenden Fall indes nicht einschlägig, weil es einen Fall betrifft, in dem die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand und dem Wiederbeschaffungswert lagen und deshalb eine fiktive Reparaturkostenabrechnung überhaupt erst möglich war (vgl. BGH, VersR 2010, 363).

  • AG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 C 676/04

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem linksabbiegenden Bus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen, in denen auf eine Mithaftung des Halters eines verbotswidrig haltenden Fahrzeugs erkannt wurde, sind im Streitfall nicht einschlägig, weil ihnen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen Fahrzeuge an engen Straßenstellen abgestellt waren und/oder andere Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren (LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434; LG Stuttgart, VersR 1980, 754; AG Bremen, Urteil vom 06.12.2013, Az. 25 C 357/13, zitiert nach juris), beim Abbiegen (AG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2005, 191; AG Ahaus, Schaden-Praxis 2011, 140), beim Einparken (AG Lörrach, VersR 2006, 384) oder beim Ausfahren aus einer Grundstückausfahrt (AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2013, 252) behinderten.
  • AG Bremen, 06.12.2013 - 25 C 357/13

    Verkehrsunfall bei Parken im absoluten Halteverbot - Mithaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen, in denen auf eine Mithaftung des Halters eines verbotswidrig haltenden Fahrzeugs erkannt wurde, sind im Streitfall nicht einschlägig, weil ihnen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen Fahrzeuge an engen Straßenstellen abgestellt waren und/oder andere Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren (LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434; LG Stuttgart, VersR 1980, 754; AG Bremen, Urteil vom 06.12.2013, Az. 25 C 357/13, zitiert nach juris), beim Abbiegen (AG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2005, 191; AG Ahaus, Schaden-Praxis 2011, 140), beim Einparken (AG Lörrach, VersR 2006, 384) oder beim Ausfahren aus einer Grundstückausfahrt (AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2013, 252) behinderten.
  • AG Lörrach, 30.11.2005 - 3 C 1266/05

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines im uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen, in denen auf eine Mithaftung des Halters eines verbotswidrig haltenden Fahrzeugs erkannt wurde, sind im Streitfall nicht einschlägig, weil ihnen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen Fahrzeuge an engen Straßenstellen abgestellt waren und/oder andere Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren (LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434; LG Stuttgart, VersR 1980, 754; AG Bremen, Urteil vom 06.12.2013, Az. 25 C 357/13, zitiert nach juris), beim Abbiegen (AG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2005, 191; AG Ahaus, Schaden-Praxis 2011, 140), beim Einparken (AG Lörrach, VersR 2006, 384) oder beim Ausfahren aus einer Grundstückausfahrt (AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2013, 252) behinderten.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Bei dem insoweit anzustellenden Vergleich zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert sind ein etwaig verbleibender merkantiler Minderwert in die Reparaturkosten einzubeziehen und beide Positionen brutto anzusetzen (BGH, NJW 1992, 302, NJW 2009, 1340; Senat, DAR 2008, 268).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Zwar muss der Geschädigte sich im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB grundsätzlich auf ein rechtzeitig übermitteltes, annahmefähiges Restwertangebot eines spezialisierten Restwertaufkäufers verweisen lassen (BGH, NJW 2000, 800; NJW 2010, 2722).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Anderenfalls ist der Ersatzanspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (BGH, NJW 2003, 2085; NJW 2005, 1108 und 1110; VersR 2010, 363).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Derjenige, der im gleichgerichteten Verkehr auf das Fahrzeug seines Vordermannes auffährt, hat den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO), seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst (§ 3 Abs. 1 StVO) oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit fehlen lassen hat (§ 1 Abs. 2 StVO) (vgl. BGH, NZV 2007, 354; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 4 StVO Rn. 24; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 4 StVO Rn. 35).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Andernfalls wäre ein vollständiger Schadensausgleich nicht gewährleistet, weil der Haftpflichtversicherer des Schädigers den Geschädigten mit einem entsprechend hohen Angebot faktisch zu einem sofortigen Verkauf des Fahrzeugs zwingen könnte, will er nicht Gefahr laufen, bei einem späteren Verkauf in eigener Regie für den Kauf eines Ersatzfahrzeugs eigene Mittel aufwenden zu müssen (BGH, NJW 2007, 1674 und 2918).
  • BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07

    Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
    Im Widerspruch hierzu hat er - gestützt auf das Urteil vom des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2008 (NJW 2008, 1941) - ausdrücklich eine fiktive Abrechnung der vom Sachverständigen geschätzten Netto-Reparaturkosten vorgenommen.
  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

  • LG Kiel, 27.09.2001 - 7 S 64/01

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf ein im absoluten Halteverbot stehendes

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1990 - 8 S 5863/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem im eingeschränkten

  • LG Stuttgart, 25.07.1979 - 21 O 160/79

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Bundesstraße

  • OLG Celle, 27.08.2013 - 14 U 37/13

    Mithaftungsanteil bei einem geplatzten Reifen und anschließendem Auffahrunfall

  • OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98
  • OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugmängeln: Geltendmachung von

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 45/07

    Zur Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Ersatz der fiktiven

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Dabei versteht es sich aber von selbst, dass ein solcher Anspruch nur dann in Betracht kommt, wenn der Geschädigte, z.B. durch Benennung einer konkreten Reparaturwerkstatt und Vorlage eines Kostenvoranschlages, die Ernsthaftigkeit seiner Reparaturabsicht substantiiert darlegt und glaubhaft macht (Senat, Urteil vom 20. Mai 2014, AZ: I - 1 U 107/13).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 1 U 27/18

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall - Spurwechsel des Vorausfahrenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats kann bei Auffahrunfällen der erste Anschein dafür sprechen, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den nach § 4 Abs. 1 StVO erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, entgegen § 1 StVO unaufmerksam war oder aber entgegen § 3 Abs. 1 StVO mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (Senat, Urteil vom 20. Mai 2014, I-1 U 107/13, Rn. 3, zitiert nach juris).
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