Rechtsprechung
OLG Naumburg, 16.11.2012 - 1 U 109/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 823 Abs 1 BGB
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für die Beschädigung eines geparkten Kfz durch den vom Luftdruck der Rotorblätter eines landenden Rettungshubschraubers abgerissenen Deckel eines Streugutbehälters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hinsichtlich der sicheren Befestigung von Deckeln an Streugutbehältern
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Amtshaftung: Kein Schadenersatz wegen Fahrzeugbeschädigung aufgrund durch Luftdruck eines landenden Hubschraubers aufgewirbelten Deckel eines Streugutbehälters - Verkehrssicherungspflicht erfasste nicht Beschädigung durch aufgewirbelten Deckel
Verfahrensgang
- LG Halle, 23.07.2012 - 4 O 1409/11
- OLG Naumburg, 16.11.2012 - 1 U 109/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 786
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.02.2021 - 9 U 172/20
Verkehrssicherungspflicht, Gasballon, Weidezaun, Stacheldrahtzaun, Elektrozaun
Es muss sich mithin diejenige Gefahr realisiert haben, deren Vermeidung die verletzte Sorgfaltspflicht bezweckte, deren Abwehr also die Verkehrssicherungspflicht diente (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 16.11.2012 - 1 U 109/12 - juris Rn. 8). - LG Arnsberg, 15.09.2020 - 4 O 209/19 Es muss sich mithin diejenige Gefahr realisiert haben, deren Vermeidung die verletzte Sorgfaltspflicht bezweckte, deren Abwehr also die Verkehrssicherungspflicht diente (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.11.2012 - 1 U 109/12 -, juris Rn. 8 und Sprau , in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rn. 53).
Rechtsprechung
OLG Rostock, 19.04.2013 - 1 U 109/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 14.05.2012 - 2 O 605/11
- OLG Rostock, 19.04.2013 - 1 U 109/12
- BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 19. April 2013 - 1 U 109/12 - wird als unzulässig verworfen.